1. Der
Entwurf des 3. Nahverkehrsplans für den Kreis Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
2. Der ZVM
Fachbereich Bus wird beauftragt, das formale Beteiligungsverfahren gem. § 9
ÖPNVG NRW durchzuführen.
3. Unter
Ziffer 6.3.16 „Tarif“ des Entwurfes des 3. Nahverkehrsplans für den Kreis
Coesfeld wird folgende Formulierung aufgenommen:
„Der Kreis Coesfeld erwartet von
den maßgebenden Verkehrsträgern eine zurückhaltende, bedarfs- und vor allem
fahrgastorientierte Tarifgestaltung.“
Begründung:
I. – IV.
Problem, Lösung, Alternativen, Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Auf gemeinsamen Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktion wurde in der
Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen
Personennahverkehr am 30.08.2018 der ursprüngliche Beschlussvorschlag um die
Ziffer 3 ergänzt und der so modifizierte Beschlussvorschlag einstimmig
beschlossen.
Mit der Ergänzung
soll klargestellt werden, dass der Kreis Coesfeld eine maßvolle Tarifgestaltung
von den Verkehrsträgern erwartet.
Ein angemessener
Fahrpreis sei unbestritten maßgeblich für die Akzeptanz des ÖPNV. Ein
Automatismus, wie er alljährlich bei der Tariffindung erlebt werde, führe auf
Dauer zu falschen Ergebnissen und sei in dieser Form nicht hinnehmbar.
Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-1150 verwiesen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich
aus § 26 Abs.1 KrO NW.