Betreff
Bericht zur Haushaltsausführung 2018 - Finanzbericht zum 31.08.2018
Vorlage
SV-9-1186
Aktenzeichen
20.12.118-02
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

 

 Der Finanzbericht zum Stichtag 31.08.2018 wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. Problem

 

Den Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsausführung zum Stichtag 31.08.2018 zu berichten.

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat ferner am 27.06.2018 eine Anpassung der Trimester- Berichterstattung beschlossen (Sitzungsvorlage SV-9-1111). Hiernach hat die Verwaltung ab dem Finanzbericht zum 31.08.2018 je Trimester über die zur Zielerreichung getroffenen Maßnahmen bei den folgenden Produkten zu berichten:

 

a)    02.40.03.03 – Regionales Bildungsbüro des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis

                              Coesfeld / Kommunale Koordinierung

b)    01.39.01.01 – Lebensmittelüberwachung

c)    02.51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern

d)    04.01.02.01 – Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

e)    01.70.03.01 – Regelung der kommunalen Abwasserbeseitigung

f)     01.70.03.02 – Gewässerbenutzung, Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau

g)    02.40.05.01 – Museum Burg Vischering

h)    02.40.05.02 – Kulturzentrum Kolvenburg

i)     02.40.05.03 – Sonstige kulturelle Dienstleistungen

j)     03.10.02.01 – Gebäudemanagement

k)    03.66.01.01 – Neu-, Um- und Ausbau [der Kreisstraßen].

 

II. Lösung

 

Die Berichterstattung erfolgt auf Produktgruppenebene. In diesem Rahmen sind die Entwicklungen in den einzelnen Budgets im Haushaltsjahr 2018 sowie deren Auswirkungen auf den Gesamthaushalt 2018 dargestellt.

 

Ferner enthält dieser Finanzbericht Berichtsbeiträge zur Zielerreichung der getroffenen Maßnahmen bei den vom Kreistag am 27.06.2018 beschlossenen Produkten.

 

Zum Finanzbericht wird in der Sitzung anhand einer Power-Point-Präsentation gesondert vorgetragen.

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Auswirkungen können sich in dem Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 prognostiziert werden.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 26 Abs. 2 Satz 1 KrO NRW.

Anlagen:

 

 

  • Finanzbericht Stand: 31.08.2018 (wird als Tischvorlage nachgereicht)
  • Berichtsbeitrag (*) zur Zielerreichung bei ausgewählten Produkten (vgl. SV-9-1111)

 

*Anmerkung: Die Power-Point-Präsentation zum Finanzbericht wird der Niederschrift beigefügt.