Betreff
Ersatzwahl für verschiedene Ausschüsse und für die Mitgliederversammlung der "EUREGIO" e.V.
Vorlage
SV-7-0175
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Als Nachfolger/in für die ausgeschiedene Kreistagsabgeordnete Monika Kleingräber-Niermann werden gewählt:

 

 

 

_________________              als Mitglied in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren

 

_________________              als Mitglied in den Jugendhilfeausschuss

 

_________________              als 1. stellv. Mitglied in den Ausschuss für Bauen, Vermessung,        Landschaft und Umwelt

 

_________________              als 1. stellv. Mitglied in den Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr

 

_________________              als 1. stellv. Mitglied in den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport

 

_________________              als 2. stellv. Mitglied in den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung

 

_________________              als Vertreter/in in der Mitgliederversammlung der „EUREGIO e.V.“

Begründung:

 

I.   Problem

Kreistagsabgeordnete Monika Kleingräber-Niermann hat mit Ablauf des 31.03.2005 auf ihr Kreistagsmandat verzichtet. Frau Kleingräber-Niermann gehörte als Mitglied dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren und dem Jugendhilfeausschuss an. Ferner war Frau Kleingräber-Niermann erstes stellv. Mitglied im Ausschuss für Bauen, Vermessung, Landschaft und Umwelt, im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr und im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport sowie zweites stellv. Mitglied im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung. Sie gehörte ferner als Vertreterin des Kreises Coesfeld der Mitgliederversammlung der „EUREGIO e.V.“ an.

 

II.  Lösung

Gemäß § 35 Abs. 3 Satz 5 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte.

Die Kreistagsabgeordnete Monika Kleingräber-Niermann war auf Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion Mitglied bzw. stellv. Mitglied in verschiedenen Ausschüssen und Gremien.

Die CDU-Kreistagsfraktion wird in der Sitzung einen Vorschlag zur Besetzung der Ausschüsse und Gremien vorlegen.

 

Nach der Begründung zum damaligen Gesetzentwurf der Landesregierung soll durch die Einführung des Satzes 5 in § 35 Abs. 3 KrO NRW auch geregelt sein, dass es keines einstimmigen Beschlusses für die Nachwahl mehr bedürfe. Nach dem Kommentar zur Kommunalverfassung/KrO NRW von HELD/BECKER u.a. wird entgegen der Auffassung der Landesregierung bezweifelt, dass kein einstimmiger Beschluss mehr erforderlich sei. Aus praktischen Gründen werde der Auslegung der Landesregierung aber letztlich zugestimmt.

 

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Gem. § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse bzw. für die Vertretung des Kreises in Organen ist gem. § 41 bzw. § 26 Abs. 1 c und Abs. 4 KrO NRW der Kreistag.