Betreff
Kommunales Präventionsketten: Leitbild und strategische Ziele
Vorlage
SV-9-1217
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem vorliegenden Präventionsleitbild und den strategischen Zielen wird zugestimmt.
  2. Die Kommunale Koordinierung wird beauftragt, die bisherigen Aktivitäten zum Auf- und Ausbau der Kommunalen Präventionskette im Kreis Coesfeld, unter Einbezug der relevanten Abteilungen des Kreises Coesfeld (Jugend, Bildung, Gesundheit, Soziales und Integration) und der kreisangehörigen Kommunen fortzuführen und weiterzuentwickeln.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Verwaltung des Jugendamtes hat in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.06.2018 ausführlich über den Umsetzungs- und Entwicklungsstand der Kommunalen Präventionsketten im Kreis Coesfeld berichtet (siehe SV-9-1082).

Zur langfristigen Sicherstellung und Weiterentwicklung der bestehenden Angebots- und Kooperationsstrukturen im Bereich der Kommunalen Präventionskette für Kinder in den ersten zehn Lebensjahren und zur Vermeidung von Doppelstrukturen ist eine systematische Abstimmung und verbindliche Vereinbarung mit anderen Hilfesystemen und Berufsgruppen notwendig. Hierzu haben sich die Planungs- und die Steuerungsgruppe auf ein Präventionsleitbild und drei strategische Ziele verständigt (siehe Anlage 1 zu SV-9-1217).

 

Zur weiteren Verstetigung der bestehenden Maßnahmen wird die bestehende Planungsgruppe unter Leitung der Kommunalen Koordinierung um jeweils eine Vertretung aus jeder kreisangehörigen Kommune erweitert. Neben dem regelmäßigen Austausch über die Kommunalen Präventionsketten in der Bürgermeisterkonferenz wird den Kommunen somit auch auf operativer Ebene eine Plattform für den fachlichen Austausch angeboten.

II.  Lösung

Zur Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen sowie zur strukturellen Absicherung der Maßnahmen zum Auf- und Ausbau der Kommunalen Präventionsketten wird eine politische Entscheidung des Kreistages über die Umsetzung und Ausgestaltung im Kreis Coesfeld eingeholt.

Ziel der Landesinitiative ist es, zum gelingenden Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen beizutragen und familiengerechte Lebensbedingungen zu schaffen.

Soll ein Aufwachsen ganzheitlich gelingen, ist es erforderlich, dass die Förder- und Unterstützungsmaßnahmen aus den verschiedenen Bereichen aufeinander abgestimmt werden. Damit die Vernetzung der Angebote zu einer sogenannten Präventionskette funktioniert, bedarf es des Aufbaus und der Umsetzung einer integrierten kommunalen Strategie. Eine kommunale Präventionskette lässt sich also als eine institutionsübergreifende Vernetzung präventiver Leistungen und Angebote definieren, die das Ziel hat, die Lebensbedingungen und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu sichern. Dabei soll die Präventionskette grundsätzlich alle Lebensphasen des Kindes von der Geburt bis zum Berufseintritt umfassen und ein Hauptaugenmerk auf die kritischen Übergänge zwischen den Lebensphasen legen. Im Kreis Coesfeld liegt der Fokus im ersten Prozessschritt auf Kindern ab der Geburt bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres.

 

Zur formalen Fördervoraussetzung der Landesinitiative gehört die Verabschiedung eines kommunalen Präventionsleitbildes. Vorbeugendes Handeln soll von der Kommune hierbei als gesamtkommunale Querschnittsaufgabe verstanden werden.

Dies wird durch die Verabschiedung des beigefügten Leitbildes dokumentiert, das Ziele und Handlungsgrundsätze der kommunalen Präventionspolitik verdeutlicht und von freien Trägern, Verbänden, den Städten und Gemeinden sowie der Zivilgesellschaft mitgetragen werden soll. In der Bürgermeisterkonferenz vom 03.12.2018 werden sich die Verwaltungsleitungen der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld mit dem Landrat über das weitere Verfahren verständigen.

 

Der Prozess wird im Kreis Coesfeld durch die Verwaltung des Jugendamtes koordiniert. Die kommunale Koordinierung leitet die Planungsgruppe und übernimmt die Geschäftsführung für die Steuerungsgruppe. Sie verfügt unter Fachberatung der Landeskoordinierungsstelle über das Fachwissen zum Auf- und Ausbau der Präventionskette im Kreis Coesfeld und ist als treibende Kraft für die Umsetzung der Initiative verantwortlich. 

III. Alternativen

Der zweijährige Prozess zum Aus- und Aufbau der Kommunalen Präventionskette im Kreis Coesfeld wird nicht fortgesetzt.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Ein personeller und finanzieller Mehraufwand entsteht durch diese Beschlussfassung nicht, soweit die Landesförderung in Höhe von 50 % der Personalkosten für die kommunale Koordinierung ab 2019 fortgesetzt wird. Zur Fortführung der Landesinitiative gibt es am 26.11.2018 einen Termin mit Familienminister Stamp im MKFFI und den kommunalen Spitzenverbänden sowie der beteiligten Behördenleitungen. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses mündlich berichtet. 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung grundsätzlich zuständig.

Zur strukturellen Absicherung der Maßnahmen zum Auf- und Ausbau der Kommunalen Präventionsketten ist eine Entscheidung durch den Kreistag erforderlich.

Anlagen:

  1. Leitbild und strategische Ziele
  2. bisherige Struktur der Planungsgruppe