Betreff
Barrierefreie Erschließung der Weidelandschaft Emmerbachaue im Naturschutzgebiet 2.1.10 „Emmerbach mit angrenzenden Flächen“ und Aufstellen einer Sitzgruppe im Naturschutzgebiet 2.1.09 „Davert"
Vorlage
SV-9-1423
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von den Verboten des Naturschutzgebietes 2.1.10 „Emmerbach mit angrenzenden Flächen“ des Landschaftsplans Davensberg-Senden für die geplante barrierefreie Erschließung der Weidelandschaft Emmerbachaue sowie der Platzierung einer Sitzgruppe im NSG 2.1.09 „Davert“ zu.

 

Die Befreiung soll mit folgenden Auflagen versehen werden:

  • Bei der Durchführung der Baumaßnahmen ist in jedem Fall naturschonend vorzugehen. Dies bedeutet insbesondere, dass prägende Landschaftsbestandteile (Hecken, Bäume, Geländeböschungen etc.) unbeschädigt und unbeeinträchtigt zu erhalten sind.
  • Die Flächeninanspruchnahme für den Baubetrieb ist auf das geringst mögliche Maß zu reduzieren.
  • Die Baumaßnahme findet nicht vor Mitte August statt.
  • Anfallender unbelasteter Boden kann seitlich wieder eingebaut werden. Sollte überschüssiges Material entsorgt werden, sind nach der Baumaßnahme die Entsorgungsnachweise beim Kreis Coesfeld einzureichen.

Begründung:

 

Im Rahmen des EFRE-Projektes „Natur für alle / WEGBAR“ plant die NABU-Naturschutzstation Münsterland u. a. den barrierefreien Ausbau eines vorhandenen, bereits befestigten Feldweges im Naturschutzgebiet 2.1.10 „Emmerbach mit angrenzenden Flächen“ des seit dem 30.12.2016 rechtskräftigen Landschaftsplanes Davensberg-Senden. Unter dem Titel „Natur für alle – barrierefreie Naturerlebnisse im Münsterland“ haben sich sieben Partner, darunter fünf Biologische Stationen aus dem Münsterland, wie auch das Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e. V., zusammengeschlossen, um die Region naturtouristisch noch attraktiver zu gestalten. Dafür sollen Naturlehrpfade und Erholungsgebiete für Menschen mit und ohne Behinderungen geschaffen und zertifizierte Natur- und Landschaftsführer ausgebildet werden.“

 

Durch die oben genannte Wegebaumaßnahme wird ein bereits vorhandener Picknickplatz am Aussichtsturm zur Weidelandschaft auch mobilitätseingeschränkten Menschen zugänglich gemacht. Die Sitzgruppe des Picknickplatzes wird gegen eine barrierefreie, gleich große Tisch-Bank-Kombination ausgetauscht. Die vorhandene Sitzgruppe soll am Rande des Rundweges nordwestlich der Emmerbachbrücke einen neuen Standort erhalten (s. Karte). Des Weiteren wird an der Straße „Zum Klosterholz“ in der nördlichen Randlage des Naturschutzgebietes ein behindertengerechter Stellplatz für zwei PKW errichtet.

 

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW, als Verwalter der dortigen landeseigenen Flächen, unterstützt die vorgesehenen Maßnahmen.

 

Für das geplante Vorhaben ist eine Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz von folgenden Verboten innerhalb der Naturschutzgebiete erforderlich:

 

  • Bauliche Anlagen i. S. d. Bauordnung für das Land NRW zu errichten, zu erweitern oder deren Nutzung zu ändern, auch wenn sie keiner Genehmigung, Planfeststellung oder Anzeige bedürfen,
  • Verkehrs- und deren Nebenanlagen anzulegen oder auszubauen und Wege oder Stellplätze zu errichten, zu ändern oder insbesondere mit einer wasserundurchlässigen Schicht zu befestigen.

 

Für das Vorhaben ist zudem ein Antrag gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz bei der unteren Wasserbehörde gestellt worden, da es sich innerhalb eines Überschwemmungsgebietes befindet. Als Ausgleich für den geringen Retentionsvolumenverlust von 72 m³ wird in ca. 300 m Entfernung nordöstlich des Waldbestands „Hirschkämpe“ (s Karte) ein Feuchtbiotop erweitert und optimiert. Der naturschutzrechtliche Ausgleich erfolgt ebenfalls hierüber.

 

Da sich die Ackerfläche für den Bodenauftrag im Stadtgebiet Münster befindet, ist dieser mit der zuständigen Stelle bei der Stadt Münster abzustimmen.

Anlagen:

 

·         Übersichtskarte

·         Antrag mit Skizzen und Kartenausschnitten

(farbige Originale einzusehen im Kreistags-Informations-System)