Betreff
Anlage eines Außenspielplatzes an der Burg Vischering
Vorlage
SV-9-1439
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Verwaltung wird mit der weiteren Planung und Umsetzung der Anlage eines Außenspielplatzes an der Burg Vischering auf der Grundlage der beigefügten Entwurfsplanung beauftragt.

 

  1. Der Sperrvermerk wird aufgehoben und die in der Sitzungsvorlage dargestellten erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020 unter der Maßgabe zur Verfügung gestellt, dass sich die Stadt Lüdinghausen mit einem angemessenen Betrag an den entstehenden Kosten beteiligt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Zur weiteren Attraktivitätssteigerung des Kulturzentrums Burg Vischering ist die Anlage eines Außenspielplatzes im Bereich der derzeitigen Kleingartenanlage geplant.

 

Für die Maßnahme war im Haushaltsentwurf 2019 von der Verwaltung zunächst eine Investition in Höhe von 100.000 € für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde diese Summe auf 50.000 € gekürzt und mit folgendem Sperrvermerk versehen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Stadt Lüdinghausen bei der Errichtung und Unterhaltung des Spielplatzes zu prüfen und ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Über die Freigabe der Finanzmittel entscheidet der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr.

 

 

II.         Lösung

 

Das Landschaftsarchitekturbüro wbp wurde mit der Vorplanung eines Konzeptes beauftragt, das die Besonderheiten der Wasserburgenwelt Lüdinghausen berücksichtigt und die Verbindung zwischen der Burg Vischering und der Burg Lüdinghausen gestalterisch aufgreift.

 

Die Vorplanung sieht gem. des als Anlage beigefügten Planungsentwurfs die Errichtung eines Zwei-Burgen-Spielplatzes vor, der mit zwei Hügeln die beiden Burgstandorte in Lüdinghausen symbolisiert und gleichzeitig durch einen Obstgarten an den historischen Burggarten erinnert. Bei der Gestaltung der Flächen und Spielgeräte sollen sowohl der historische Bezug im Sinne einer Ritterburg hergestellt als auch in besonderem Maße Inklusionsgesichtspunkte beachtet werden.

 

Mit der Stadt Lüdinghausen wird derzeit darüber verhandelt, dass sie sich an den Gesamtkosten der Maßnahme mit einem noch genauer festzulegenden Betrag beteiligt, da der Spielplatz nicht nur den Besucherinnen und Besuchern der Burg Vischering zu Gute kommt, sondern allgemein eine erhebliche Attraktivitätssteigerung für die Stadt darstellt. 

 

 

III. Alternativen

 

Auf die Anlage des Außenspielplatzes wird verzichtet.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Unter Berücksichtigung des Planungsentwurfs des Landschaftsarchitekturbüros wbp ist für die Anlage des Spielplatzes inklusive sämtlicher Geräte und Gestaltungselemente mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 160.000 € zu rechnen.

 

Die bisher nicht in Anspruch genommene Auszahlungsermächtigung von 50.000 € wird unter Aufhebung des Sperrvermerkes in das Haushaltsjahr 2020 übertragen. Die verbleibenden benötigten Mittel in Höhe von 110.000 € werden bei der Investition als Ausgabeansatz für das Haushaltsjahr 2020 neu veranschlagt. Für die noch festzulegende Kostenbeteiligung der Stadt Lüdinghausen ist ein entsprechender Einnahmeansatz zu veranschlagen, der den beim Kreis netto verbleibenden Investitionsanteil verringert.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Kreistag ist zuständig gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 Kreisordnung NRW.