Betreff
Bericht zum Zustand des Kreisstraßennetzes
Vorlage
SV-9-1467
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

Bericht zum Zustand des Kreisstraßennetzes

 

2018 umfasste das Infrastrukturvermögen im Straßenbau 416 km Kreisstraßen und ein Radwegenetz von 176 km. Der Zustand aller Kreisstraßen wird regelmäßig in einem zeitlichen Abstand von 3 Jahren erfasst, bewertet und einer Zustandsklasse von 1 (sehr guter Zustand) bis 6 (sehr schlechter Zustand) zugeordnet. Bei Radwegen beträgt die Zeitspanne 6 Jahre.

 

Aktuell wurde 2018 eine Zustandserfassung für Fahrbahnen und Radwege durchgeführt.

 

Die Zustandserfassung erfolgt auf der Grundlage des Arbeitspapiers Nr. 9/V zur ZEB (Zustandserfassung und Bewertung / Abschnitt V = visuelle Zustandserfassung) der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen). Hierbei werden Zustandsmerkmale wie Fahrbahnschäden, Längs- und Querunebenheiten, Griffigkeit und Straßenentwässerung vor Ort visuell aufgenommen, ihrer Merkmalsgruppe zugeordnet und in die Erfassungsbögen eingetragen. Nach Abschluss der Zustandserfassung erfolgt die Zustandsbewertung der Straße mittels eines im o.g. Arbeitspapier festgelegten Berechnungsverfahrens.

 

Das Verfahren erstreckt sich von der ersten Erfassung bis zum endgültigen Ergebnis über mehrere Monate. Zur jährlichen Ermittlung der im Haushaltsplan ausgewiesenen Kennzahl „Prozentsatz der Kreisstraßen besser als 5“ werden in den Zwischenjahren ausschließlich die Straßen mit der Zustandsklassen 5 und 6 betrachtet, deren Zustände sich aufgrund von durchgeführten Maßnahmen, wie Grundsanierungen, Aus- und Deckenbaumaßnahmen verbessert haben. Somit kann die Kennzahl mit einem vertretbaren Aufwand jährlich annährend ermittelt werden. Für die übrigen Straßen erfolgt zwischen den regelmäßigen 3-jährigen Zustandserfassungen keine zusätzliche Bewertung.

 

Als Ergebnis der Zustandserfassung von 2018 ist eine Verbesserung des Kreisstraßennetzes zu beobachten. Danach befanden sich Ende 2018 rd. 55,4% (2012: 56,3%, 2015: 58,3%) in einem nicht befriedigenden Zustand. Offensichtlich zahlen sich nun die höheren Investitionen aus. Der Abwärtstrend scheint gestoppt zu sein. Mit einer Aufstockung der Haushaltsmittel konnten in den letzten Jahren jährlich ca. 12 – 14 km Straße erneuert werden.

Auch muss man bedenken, dass 2012 mehr als 1/3 der Strecken (=36%) und damit ca. 150 km in „4“ eingestuft waren. Durch den weiteren Verschleiß rutschen diese mit der Zeit in die Zustandsklassen 5 ab. Ein Teil der Strecken konnten mit vollflächigen Unterhaltungsmaßnahmen vorübergehend saniert und in „4“ gehalten“ werden.

Es ist auch zukünftig nicht immer gewährleistet, dass alle Kreisstraßen einen ausreichenden Zustand aufweisen werden. Dies ist u.a. dadurch bedingt, dass der ein oder andere Streckenzug z.B. aufgrund von Abhängigkeiten durch Maßnahmen Dritter erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden kann. Die Verkehrssicherheit wird jederzeit gewährleistet, aber der Zustand der Fahrbahn verbleibt bis zur Umsetzung in der Statistik als „mangelhaft.

 

 

 

 

Zustands-klasse

2012

 

2015

 

2018

 

1

15,73%

100,00%

8,97%

100,00%

10,42%

100,00%

2

7,01%

84,27%

13,18%

91,03%

12,86%

89,58%

3

20,93%

77,27%

19,50%

77,84%

21,32%

76,72%

4

36,41%

56,34%

28,07%

58,34%

30,95%

55,40%

5

12,67%

19,93%

21,25%

30,27%

15,52%

24,46%

6

7,26%

7,26%

9,03%

9,03%

8,94%

8,94%

 

 

Einen Überblick verschafft auch die als Anlage beigefügte Kreiskarte, in der die Straßenzustände 2018 farblich dargestellt sind.

 

 

Merkmale der Zustandsklasse

Die Zustandsklasse 1 entspricht dem Zustand einer neu gebauten Straße.

Es können aber trotzdem kleinere Mängel wie Risse vorhanden sein. Aufgrund des kleinen Prozentanteils gegenüber der Fläche des Erfassungsabschnittes fällt dieser kaum ins Gewicht.

 

Die Zustandsklasse 2 ist fast eine neuwertige Straße.

Hat jedoch kleinere Mängel wie kleine Risse oder ordnungsgemäß hergestellte Aufbrüche und Flickstellen.

 

 

Die Zustandsklasse 3 ist noch brauchbar.

Es treten ausgeprägte bzw. punktuell stärker ausgeprägte Mängel wie unsachgemäß hergestellte Aufbrüche, starke Ausmagerungen, Netzrisse und Flickstellen. Mittelfristig besteht Handlungsbedarf in Form von Instandhaltung- oder Sanierungsmaßnahmen, wie z.B. Dünnschichtbeläge, Oberflächenbehandlungen, Spurrinnenverfüllungen, Risse vergießen, usw.

 

In der Zustandsklasse 4 ist das Schadensbild noch stärker ausgeprägt als in „3“.

Hinzu kommen noch starke Setzungen wie Spurrinnen. Hier ist zwischen einer Sanierungsmaßnahme (Umsetzung kurzfristig) oder Einplanung einer grundhaften Erneuerung abzuwägen.

 

Bedenklich ist der Zustand in den Zustandsklassen 5 und 6.

In der Straße sind starke Oberflächenschäden wie Schlaglöcher, Setzungen, Verformungen, offene Netzrisse oder starke Ausmagerungen. Sie sind mit möglichst geringem Aufwand verkehrssicher zu unterhalten und kurzfristig von Grund auf zu erneuern.

 

 

Auf Grundlage der Zustandserfassung 2018 wurden das Rahmenbauprogramme für eigenfinanzierte Maßnahmen überarbeitet. Es wurden vorrangig die mit „5“ und „6“ eingestuften Straßen ins Programm aufgenommen. Das Bauprogramm wird als separate Sitzungsvorgage (SV-9-1467) zur Beratung vorgelegt.

 

Anlagen:

 

Kreiskarte mit den Straßenzustände 2018