Beschlussvorschlag:
ohne
Bericht zum Zustand des Kreisstraßennetzes
2018 umfasste das Infrastrukturvermögen im
Straßenbau 416 km Kreisstraßen und ein Radwegenetz von 176 km. Der Zustand
aller Kreisstraßen wird regelmäßig in einem zeitlichen Abstand von 3 Jahren
erfasst, bewertet und einer Zustandsklasse von 1 (sehr guter Zustand) bis 6
(sehr schlechter Zustand) zugeordnet. Bei Radwegen beträgt die Zeitspanne 6
Jahre.
Aktuell wurde 2018 eine Zustandserfassung für
Fahrbahnen und Radwege durchgeführt.
Die Zustandserfassung erfolgt auf der
Grundlage des Arbeitspapiers Nr. 9/V zur ZEB (Zustandserfassung und Bewertung /
Abschnitt V = visuelle Zustandserfassung) der FGSV (Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen). Hierbei werden Zustandsmerkmale wie
Fahrbahnschäden, Längs- und Querunebenheiten, Griffigkeit und
Straßenentwässerung vor Ort visuell aufgenommen, ihrer Merkmalsgruppe
zugeordnet und in die Erfassungsbögen eingetragen. Nach Abschluss der
Zustandserfassung erfolgt die Zustandsbewertung der Straße mittels eines im
o.g. Arbeitspapier festgelegten Berechnungsverfahrens.
Das Verfahren
erstreckt sich von der ersten Erfassung bis zum endgültigen Ergebnis über
mehrere Monate. Zur jährlichen Ermittlung der im Haushaltsplan ausgewiesenen
Kennzahl „Prozentsatz der Kreisstraßen
besser als 5“ werden in den Zwischenjahren ausschließlich die Straßen mit
der Zustandsklassen 5 und 6 betrachtet, deren Zustände sich aufgrund von
durchgeführten Maßnahmen, wie Grundsanierungen, Aus- und Deckenbaumaßnahmen
verbessert haben. Somit kann die Kennzahl mit einem vertretbaren Aufwand
jährlich annährend ermittelt werden. Für die übrigen Straßen erfolgt zwischen
den regelmäßigen 3-jährigen Zustandserfassungen keine zusätzliche Bewertung.
Als Ergebnis der Zustandserfassung von 2018
ist eine Verbesserung des Kreisstraßennetzes zu beobachten. Danach befanden
sich Ende 2018 rd. 55,4% (2012: 56,3%, 2015: 58,3%) in einem nicht
befriedigenden Zustand. Offensichtlich zahlen sich nun die höheren
Investitionen aus. Der Abwärtstrend scheint gestoppt zu sein. Mit einer
Aufstockung der Haushaltsmittel konnten in den letzten Jahren jährlich ca. 12 –
14 km Straße erneuert werden.
Auch muss man bedenken, dass 2012 mehr als
1/3 der Strecken (=36%) und damit ca. 150 km in „4“ eingestuft waren. Durch den
weiteren Verschleiß rutschen diese mit der Zeit in die Zustandsklassen 5 ab.
Ein Teil der Strecken konnten mit vollflächigen Unterhaltungsmaßnahmen
vorübergehend saniert und in „4“ gehalten“ werden.
Es ist auch zukünftig nicht immer
gewährleistet, dass alle Kreisstraßen einen ausreichenden Zustand aufweisen
werden. Dies ist u.a. dadurch bedingt, dass der ein oder andere Streckenzug
z.B. aufgrund von Abhängigkeiten durch Maßnahmen Dritter erst zu einem späteren
Zeitpunkt umgesetzt werden kann. Die Verkehrssicherheit wird jederzeit
gewährleistet, aber der Zustand der Fahrbahn verbleibt bis zur Umsetzung in der
Statistik als „mangelhaft.
Zustands-klasse |
2012 |
|
2015 |
|
2018 |
|
1 |
15,73% |
100,00% |
8,97% |
100,00% |
10,42% |
100,00% |
2 |
7,01% |
84,27% |
13,18% |
91,03% |
12,86% |
89,58% |
3 |
20,93% |
77,27% |
19,50% |
77,84% |
21,32% |
76,72% |
4 |
36,41% |
56,34% |
28,07% |
58,34% |
30,95% |
55,40% |
5 |
12,67% |
19,93% |
21,25% |
30,27% |
15,52% |
24,46% |
6 |
7,26% |
7,26% |
9,03% |
9,03% |
8,94% |
8,94% |
Einen Überblick verschafft auch die als
Anlage beigefügte Kreiskarte, in der die Straßenzustände 2018 farblich
dargestellt sind.
Merkmale der Zustandsklasse
Die Zustandsklasse
1 entspricht dem Zustand einer neu gebauten Straße.
Es können aber trotzdem kleinere Mängel wie Risse
vorhanden sein. Aufgrund des kleinen Prozentanteils gegenüber der Fläche des
Erfassungsabschnittes fällt dieser kaum ins Gewicht.
Die Zustandsklasse
2 ist fast eine neuwertige Straße.
Hat jedoch kleinere Mängel wie kleine Risse oder
ordnungsgemäß hergestellte Aufbrüche und Flickstellen.
Die Zustandsklasse
3 ist noch brauchbar.
Es treten ausgeprägte bzw. punktuell stärker
ausgeprägte Mängel wie unsachgemäß hergestellte Aufbrüche, starke
Ausmagerungen, Netzrisse und Flickstellen. Mittelfristig besteht
Handlungsbedarf in Form von Instandhaltung- oder Sanierungsmaßnahmen, wie z.B.
Dünnschichtbeläge, Oberflächenbehandlungen, Spurrinnenverfüllungen, Risse
vergießen, usw.
In der Zustandsklasse
4 ist das Schadensbild noch stärker ausgeprägt als in „3“.
Hinzu kommen noch starke Setzungen wie Spurrinnen.
Hier ist zwischen einer Sanierungsmaßnahme (Umsetzung kurzfristig) oder
Einplanung einer grundhaften Erneuerung abzuwägen.
Bedenklich ist der Zustand in den Zustandsklassen 5 und 6.
In der Straße sind starke Oberflächenschäden wie
Schlaglöcher, Setzungen, Verformungen, offene Netzrisse oder starke
Ausmagerungen. Sie sind mit möglichst geringem Aufwand verkehrssicher zu unterhalten
und kurzfristig von Grund auf zu erneuern.
Auf Grundlage der Zustandserfassung 2018
wurden das Rahmenbauprogramme für eigenfinanzierte Maßnahmen überarbeitet. Es
wurden vorrangig die mit „5“ und „6“ eingestuften Straßen ins Programm
aufgenommen. Das Bauprogramm wird als separate Sitzungsvorgage (SV-9-1467) zur
Beratung vorgelegt.