Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Finanzbericht zum Stichtag 31.08.2019 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I.
Problem
Den
Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsausführung zum
Stichtag 31.08.2019 zu berichten. Zudem hat die Verwaltung aufgrund Beschluss
des Kreistags vom 27.06.2018 (Sitzungsvorlage SV-9-1111) je Trimester über die
zur Zielerreichung getroffenen Maßnahmen bei den folgenden Produkten zu
berichten:
Budget |
Produkt |
|
Nr. |
Bezeichnung |
|
1 |
01.39.01.01 |
Lebensmittelüberwachung |
1 |
01.70.03.01 |
Regelung
der kommunalen Abwasserbeseitigung |
1 |
01.70.03.02 |
Gewässerbenutzung,
Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau |
2 |
02.40.03.03 |
Regionales
Bildungsbüro des Regionalen Bildungsnetzwerkes im Kreis Coesfeld / Kommunale
Koordinierung |
2 |
02.40.05.01 |
Museum
Burg Vischering |
2 |
02.40.05.02 |
Kulturzentrum
Kolvenburg |
2 |
02.40.05.03 |
Sonstige
kulturelle Dienstleistungen |
2 |
02.51.10.02 |
Tagesbetreuung
von Kindern |
3 |
03.10.02.01 |
Gebäudemanagement |
3 |
03.66.01.01 |
Neu-,
Um- und Ausbau der Kreisstraßen |
4 |
04.01.02.01 |
Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung |
II.
Lösung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2019 ein
Jahresergebnis in Höhe von -1.966.693 € aus. In dieser Höhe wurde in der
Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2019 eine
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage festgesetzt (vgl. § 4). Nach den rein
zahlenmäßigen Prognosen der Budgetverantwortlichen ergibt sich in der
Gesamtergebnisrechnung 2019 eine Verbesserung des geplanten Ergebnisses um 3.743.535,25
€, sodass sich für das Haushaltsjahr 2019 ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.776.842
€ abzeichnet.
Weitere
Einzelheiten zu den Entwicklungen in den einzelnen Budgets im Haushaltsjahr
2019 sowie deren Auswirkungen auf den Gesamthaushalt 2019 sind im beiliegenden
Finanzbericht zum 31.08.2019 dargestellt.
Ferner
enthält dieser Finanzbericht Berichtsbeiträge zur Zielerreichung der
getroffenen Maßnah-men bei den vom Kreistag am 27.06.2018 beschlossenen
Produkten.
III.
Alternativen
Keine.
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Auswirkungen
können sich in dem Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019
prognostiziert werden.
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Die
Zuständigkeit ergibt sich aus § 26 Abs. 2 Satz 1 KrO NRW.
Anlagen:
Finanzbericht
– Stand: 31.08.2019 inkl. Berichtsbeitrag zur Zielerreichung bei ausgewählten
Produkten