Beschlussvorschlag des
Kreisausschusses:
Der Kreistag nimmt den Planungsvorschlag zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Feinplanung für den zwei-/dreigeschossigen Erweiterungsbau vorzunehmen und die erforderlichen Finanzmittel im Haushalt 2020 mit einem Sperrvermerk bereitzustellen. Die Ausführungsplanung ist dem Kreistag/Kreisausschuss/Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr zur Genehmigung vorzulegen.
Begründung:
I.-IV. Problem, Lösung, Alternativen, Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Aus den Beratungen in der Sitzung des Kreisausschusses am 18.09.2019 haben sich die im Beschlussvorschlag fett hervorgehobene Änderungen im Beschlussvorschlag ergeben.
Ansonsten wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-1341 verwiesen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag aufgrund der Bedeutung der Angelegenheiten für die Entscheidung zuständig.