Betreff
Bericht zu Bildungs- und Teilhabeleistungen im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-1547
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. - V.    

 

Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets.

 

Bildungs- und Teilhabeleistungen kommen insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können (Fälle der sog. Bedarfsauslösung).

 

Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ wurden aktuell die Leistungen für das Bildungspaket wesentlich verbessert, so ist beispielsweise neben höheren Leistungen für eine Vielzahl der Bildungs- und Teilhabeleistungen auch das gesonderte Antragserfordernis entfallen.

 

An den Leistungen aus dem Bildungspaket beteiligt sich der Bund gem. § 46 Abs. 8 SGB II, indem er die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) nach § 46 Abs. 5 SGB II um einen Prozentsatz (BuT-Quote) erhöht. Die BuT-Quote wird jährlich neu berechnet und festgelegt. Bezogen auf das Land NRW betrug die festgelegte BuT-Quote im Jahr 2018 4,5 %, wohingegen der Anteil der erbrachten BuT-Leistungen im Jahr 2018 NRW-weit tatsächlich bei 4,8 % lag, so dass eine Vollerstattung der BuT-Leistungen durch den Bund nicht gegeben war.

 

In der Sitzung werden von der Abt. 50 die BuT-Leistungen im Einzelnen vorgestellt und es wird die Umsetzung des Bildungspaktes im Kreis Coesfeld erläutert. Darüber hinaus wird ein für den Kreis Coesfeld im Verbund der kommunalen Jobcenter NRW neu erstelltes Erklär-Video zum Thema BuT vorgestellt.