Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und dem Kreis Coesfeld zur Beteiligung an den Kosten des Förderzentrums Nord – Standort Selm abzuschließen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Begründung:
I. Problem
Durch
die Verlegung der Astrid-Lindgren-Schule von Lüdinghausen als Steverschule nach
Nottuln ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Stadt Olfen
und der Gemeinde Nordkirchen neu zu organisieren.
Die
Erreichbarkeit der jeweiligen Schulorte wurde in der aktuellen
Förderschulentwicklungs-planung umfassend analysiert (vgl. SV-9-1518). Bis auf
Olfen und Nordkirchen liegt für alle Städte und Gemeinden die Erreichbarkeit
für alle Schüler*innen innerhalb eines zumutbaren Zeitkorridors. Für die Versorgung
von ESE-Förderschülern (Sek. I) aus Olfen und Nordkirchen bestehen
Möglichkeiten am Standort Selm-Bork, die bereits heute von Schülern und
Schülerinnen wahrgenommen werden
Zu
einer Verstetigung dieser Versorgung soll eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
angestrebt werden.
Soweit
Grundschüler*innen mit dem Förderbedarf ESE aus Olfen und Nordkirchen eine
Förderschule im Kreis Coesfeld besuchen sollen, werden durch den Kreis
Beförderungsangebote eingerichtet, die die Fahrzeiten im Rahmen der Vorgaben
der Schülerfahrkostenverordnung möglichst gering halten.
II. Lösung
Es wird eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Unna
abgeschlossen.
III. Alternativen
Es wird keine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Die
Schüler*innen werden weiterhin zur Steverschule nach Nottuln gefahren.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Im Entwurf des Kreishaushaltes 2020 sind Haushaltsmittel für den Schulbesuch
von Schülerinnen und Schülern in Selm veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für den Beschluss ist gem. § 26 Abs. 1 KrO die Zuständigkeit des
Kreistages gegeben.