Beschlussvorschlag:
1.
Der Beschlussvorlage der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe GmbH wird
zugestimmt.
2.
Der Kreistag beschließt ein entsprechendes Handlungsmandat für die Vertreterinnen/
Vertreter des Kreises Coesfeld in den Tarifgremien.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, in der Sitzung des Tarifausschusses
Münsterland, der Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe
und im WestfalenTarif-Ausschuss entsprechend abzustimmen.
Begründung:
I. + II. Problem und Lösung
Die Verhandlungen zur Gestaltung der regionalen Fahrpreise im Rahmen
der Tarifmaßnahme 01.08.2020 gestalteten sich wie erwartet schwierig und
langwierig, vgl. SV-9-1560 vom 18.11.2019. Insbesondere die Verkehrsunternehmen
mit eigenwirtschaftlich beantragten Linienkonzessionen beharrten auf ihrem
Standpunkt, dass die steigenden Kosten aus Tariflohnänderungen für das
Fahrpersonal und Energie vollständig von den Fahrgästen zu tragen sind.
Die politischen Vertreterinnen und Vertreter vertraten demgegenüber den
Standpunkt, dass zunehmend auch die Nutznießer des Öffentlichen
Personennahverkehrs an den steigenden Kosten zu beteiligen wären und wollten
entsprechend Teile der Fahrkartenpreise aus den kommunalen Haushalten
übernehmen.
Schließlich scheiterten alle Modelle zur Verfahrensabwicklung daran,
dass die Verkehrsunternehmen mit eigenwirtschaftliche beantragten
Linienkonzessionen beihilferechtliche Risiken sahen, die sie nicht tragen
wollten. Mittlerweile läuft ein Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission,
das die Münsterlandkreise beauftragt haben, um feststellen zu lassen, dass die
Stützung von Fahrkartenpreisen durch kommunale Haushalte beihilferechtskonform
ist.
Parallel konnte zuletzt ein Verfahren gefunden werden, das die
vorgesehene Rabattierung der 9 Uhr TagesTickets über das geltende
Einnahmenaufteilungsverfahren im Sinne aller erlösverantwortlichen Partner in
der Tarifgemeinschaft ohne Nachteile ausgleicht. Jede Fahrkarte soll mit dem
vereinbarten Erstattungsbetrag ausgeglichen werden.
Über diesen Beschlussvorschlag ist am 21.02.2020 in der
Tarifausschusssitzung Münsterland Einvernehmen mit Gremienvorbehalt erzielt
worden.
Hinweis: Die Umsetzung der geplanten Tarifmaßnahme zum 01.08.2020 muss
schließlich noch von der zuständigen Behörde, hier Bezirksregierung Detmold,
genehmigt werden.
III. Alternativen
Der Beschlussvorschlag wird abgelehnt. Dann tritt voraussichtlich für den Tarifraum Münsterland – Ruhr-Lippe der im § 5 der Gesellschaftervereinbarung vorgesehene Fall der Rückfallebene „Indexlösung“ ein, nachdem keine Tarifanpassung, aber auch keine weiteren Änderungen umgesetzt werden könnten. Der ablehnende Partner ist den anderen ausgleichspflichtig.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die vier Münsterlandkreise insgesamt ergibt sich ein Stützungsbedarf zwischen 1,5 Mio. Euro und etwa 1,0 Mio. Euro pro Gesamtjahr, auch abhängig von der Entwicklung der Nachfrage. Für den Kreis Coesfeld ergibt sich daran insgesamt etwa ein Gesamtbetrag in der Größenordnung von 305.000 Euro, davon fallen an in 2020 (August-Dezember) ein Anteil von rund 127.000 Euro, für 2021 (Januar bis Juli) beträgt der Anteil rund 178.000 Euro.
Für das Jahr 2020 benötigt der ZVM Bus 20.000 € von jedem Kreis, um die aktuellen Tarifmaßnahmen zusammen mit der Tarifgemeinschaft mit einem entsprechenden Marketing zu begleiten und zu bewerben.
In welcher Höhe Mehreinnahmen durch den Mehrverkauf von 9 Uhr TagesTickets erzielt werden, die anteilig auch die Ergebnisrechnung der RVM für den Kreis Coesfeld positiv beeinflussen, bleibt abzuwarten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).
Anlagen: Beschlussvorlage
Tarifgemeinschaft Münsterland Tarifmaßnahme 01.08.2020
Fahrpreistabelle
9 Uhr TagesTicket Aktion 20 Prozent