Betreff
Auswirkungen der Coronapandemie auf die Kindertagesbetreuung
Vorlage
SV-9-1687
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 - ohne -

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. – V.

 

Sechs Wochen lang betreuen die Eltern im Kreis Coesfeld ihre Kinder aufgrund der Corona-Pandemie nun schon zuhause. Dies stellt alle Beteiligten vor immense Herausforderungen. Seit dem 16.03.2020 gilt ein Betretungsverbot für die Kindertagesbetreuungsangebote im Land. Zunächst war dieses bis zum Ende der Osterferien am 19.04.20 begrenzt. Doch mittlerweile steht fest, dass ein Normalbetrieb in der Kinderbetreuung wohl noch nicht in Sicht ist.

 

Um die sogenannte kritische Infrastruktur aufrecht zu erhalten, haben Eltern in systemrelevanten Berufen jedoch Anspruch auf die Notbetreuung ihrer Kinder. Zunächst bestand ein solcher Anspruch nur, wenn beide Elternteile eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung vorlegen konnten. Nach und nach wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Stets mit der Maßgabe die sozialen Kontakte auch im Rahmen der Kindertagesbetreuung so gering wie möglich zu halten und die Notbetreuung nur im tatsächlichen Bedarfsfall in Anspruch zu nehmen. So reichte es ab dem 23.03.20 aus, wenn ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist. Diese Definition der kritischen Infrastruktur wurde im Rahmen der allgemeinen Lockerung der Maßnahmen mit Erlass vom 23.04.20 nochmals erweitert.  Ab dem 27.04.20 können auch die Kinder von erwerbstätigen bzw. in einer Abschlussprüfung befindlichen Alleinerziehenden in die Notbetreuung aufgenommen werden. 

 

Zur Sicherstellung des Kinderschutzes können seit dem 02.04.20 auch Kinder notbetreut werden, deren Betreuung in der Kita oder bei einer Kindertagespflegeperson zur Abwendung einer drohenden Kindeswohlgefährdung erforderlich ist. In diesem Zusammenhang werden im Kreisjugendamtsbezirk 9 Kinder aus 6 Familien betreut.

 

Die Zahl der notbetreuten Kinder steigt seit dem Ende der Osterferien deutlich an. Nicht nur, weil der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert wurde, auch bei vielen Eltern, die bereits vorher anspruchsberechtigt waren, stoßen die innerfamiliären Lösungen an ihre Grenzen. Waren am 31.03.20 noch 22 Kindertageseinrichtungen geschlossen und nur 174 Kinder in Notbetreuung, waren es am 23.04.20 nur noch 9 geschlossene Einrichtungen und 361 Kinder in Notbetreuung. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahlen mit Blick auf die ersten Lockerungen (z. B. Wiederaufnahme des Schulbetriebes, Öffnung der Geschäfte) weiter steigen werden.

 

 

 

 

 

Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen befinden sich in einer herausfordernden Situation. Zum einen gilt es, die sich aufgrund der ständig verändernden Situation auch ständig verändernden Vorgaben des Landesministeriums umzusetzen und gleichzeitig eine verantwortungsvolle Betreuung der Allerkleinsten sicherzustellen. In guter Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt konnten bisher viele Fragen geklärt und gute Lösungen für besondere Einzelfälle gefunden werden.

 

Hervorzuheben ist an dieser Stelle die besondere Bereitschaft der Beschäftigten in Kindertagesbetreuung auch Dienst zu ungünstigen Zeiten zu verrichten. So wurden teilweise Kinder außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten des Betreuungsangebotes, am Wochenende oder sogar über Nacht betreut. Für dieses Engagement gebührt den Mitarbeiter*innen in der Kindertagesbetreuung ein besonderer Dank! 

 

Durch die jetzt schrittweise Ausweitung der bestehenden Notbetreuung sind jedoch auch die Kapazitäten einzelner Kindertageseinrichtungen erschöpft. Neben der Umsetzung der verschärften Hygienemaßnahmen, gestaltet sich vor allem die Personaleinsatzplanung immer schwieriger. Nach den aktuellen Befragungsergebnissen für den Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld steht in mehr als einem Drittel der Einrichtungen nur bis zu 60 % des Personals zur Verfügung. Viele Kräfte können aufgrund der verschiedenen Risikofaktoren wie Alter, relevante Grunderkrankung, Pflege von Angehörigen mit erhöhtem Risiko nicht eingesetzt werden. Gerade im Rahmen der Kinderbetreuung ist der Schutz der Beschäftigten eine besondere Herausforderung, da Kinder im Kindergartenalter das Distanzgebot in der Regel nicht so einhalten können, dass es einen effektiven Schutz darstellt.

 

Aufgrund des Betretungsverbotes der Kindertagesbetreuungsangebote entschied die Landesregierung am 26.03.20, dass die Elternbeiträge für diese Angebote für den Monat April 2020 ausgesetzt werden sollen. Ein entsprechender Beschluss wurde im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung (SV-9-1676) am 30.03.2020 auch für den Kreisjugendamtsbezirk gefasst.

 

Offen ist zum jetzigen Zeitpunkt, wann eine regelhafte Kinderbetreuung wieder stattfinden wird. Vor diesem Hintergrund stellen natürlich viele Eltern die Frage, welche Regelungen bezüglich der Elternbeiträge für den Mai bzw. die Zeit bis zum Erreichen des Normalbetriebes gelten werden. Laut Pressemitteilung der Landesregierung vom 27.04.2020 sollen auch für den Monat Mai die Elternbeiträge ausgesetzt werden. Da diese bereits zum 15.05. fällig werden, ist die Entscheidung über ein Aussetzen der Elternbeiträge für Mai 2020 im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung zu fassen (s. SV-9-1699).

 

Für jeden Monat mit einer Beitragsaussetzung werden Mindereinnahmen in Höhe von rd. 600.000 € erwartet. Die Landesregierung hat angekündigt, die Hälfte der tatsächlichen Beitragsverluste aus April und Mai 2020 zu übernehmen.