Der Kath. Pfarrgemeinde
Ss. Fabian und Sebastian wird für ihre KiBiz-finanzierte Waldgruppe des Kath.
Kindergartens St. Nikolaus Rosendahl-Holtwick für das Kindergartenjahr 2019/20
eine zusätzliche Pauschale nach § 20 Abs. 3 Satz 1 KiBiz in Höhe von 11.858,56
EUR – abzüglich gesetzlichem Trägeranteil – gewährt.
I. Problem
Nach
§ 20 Abs. 3 Satz 2 KiBiz kann für Waldkindergartengruppen unter
Berücksichtigung des in § 20 Abs. 1 KiBiz zu Grunde gelegten Eigenanteils des
Trägers ein weiterer Pauschalbetrag von bis zu 15.000 EUR je
Waldkindergartengruppe gewährt werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen
Betrag die Einrichtung nicht ausreichend finanzieren kann. Über die Gewährung
entscheidet das Jugendamt im Benehmen mit dem Träger.
Bei
Waldgruppen handelt es sich um Gruppen, die die Kinder ganzjährig nicht in den
Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung, sondern im Wald betreuen. In der
Regel gibt es nur einen kleineren Raum, z.B. einen Bauwagen oder eine
Schutzhütte.
Der
Höchstbetrag, der gewährt werden kann, liegt bei 15.000 EUR. Ein Zuschlag ist
dabei nur bis zu der Höhe zu leisten, der den Träger der Einrichtung in die
Lage versetzt, die Kindertageseinrichtung auch unter Vorgaben des KiBiz
fortzuführen. Ein Zuschuss ist dabei grundsätzlich nur zulässig, wenn die
Waldgruppe weder durch die den Kindern aus der Waldgruppe zugehörigen KiBiz-Pauschalen,
noch durch die der Einrichtung insgesamt zur Verfügung stehenden Pauschalen
gedeckt werden kann.
Im
Kindergartenjahr 2019/20 hat die Kath. Pfarrgemeinde Ss. Fabian und Sebastian
Rosendahl für seine KiBiz-finanzierte Waldgruppe in der Kindertageseinrichtung
St. Nikolaus Rosendahl-Holtwick die Gewährung des Zuschlags nach § 20 Abs. 3
Satz 1 KiBiz beantragt.
Der
Kath. Kindergarten St. Nikolaus Rosendahl-Holtwick betreut seit dem 01.08.2010
Kinder in einer Waldgruppe. Diese Kinder halten sich vormittags ausschließlich
im Wald auf.
Aus
den Unterlagen des Trägers geht hervor, dass die Waldgruppe ein Defizit von
25.972,29 EUR aufweist.
Waldgruppe |
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Förderung nach KiBiz |
|
Kind-Pauschalen für 20 Kinder in der Waldgruppe |
105.561,60 |
+ Anteil Verfügungspauschale |
2.000,00 |
Gesamtsumme |
107.561,60 |
|
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Kostenaufstellung des Trägers |
|
Personalkosten |
122.483,89 |
+ Personalnebenkosten |
750,00 |
+ Fortbildungskosten |
300,00 |
+ Vertretungskosten |
1.000,00 |
+ Sachkosten inkl. anteilige Verwaltungskosten |
9.000,00 |
Gesamtkosten |
133.533,89 |
|
|
Differenzbetrag der Waldgruppe |
-25.972,29 |
Das
Defizit der Waldgruppe der Einrichtung ergibt sich insbesondere aus der
Beschäftigung einer dritten Kraft während der Betreuungszeiten im Wald. Auf
Grund der Besonderheiten des Betreuungsraumes sind für die Betreuung einer
Waldgruppe mit bis zu 20 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren zwei Fachkräfte
und ein/e Berufspraktikant/in oder eine Ergänzungskraft erforderlich. Damit
ergibt sich hinsichtlich der Personalkosten keine Einsparmöglichkeit.
Die
Sachkosten liegen im laufenden Jahr bei 9.000 EUR gegenüber 7.500 EUR im
Vorjahr. Bei den gestiegenen Kosten werden insbesondere die Beseitigung von
Sturmschäden sowie damit zusammenhängende vermehrte Baumkontrollen und die
kostenintensive Schädlingsbekämpfung (Eichenprozessionsspinner) als Ursachen
angeführt.
Hinsichtlich
der Gesamtsituation ergibt sich anhand der eingereichten Unterlagen ein Defizit
in Höhe von 11.858,56 EUR.
Gesamtsituation Kindergarten St. Nikolaus Rosendahl-Holtwick für
alle 4 Gruppen |
|
Förderung
nach KiBiz |
|
Zuschuss
zu den Kind-Pauschalen (hier Planungsgarantie) |
618.442,58 |
+
Verfügungspauschale |
8.000,00 |
Gesamtsumme
ohne Zuschuss zur Qualitätssicherung (§ 21
f KiBiz) |
626.442,58 |
|
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Kostenaufstellung
des Trägers |
|
Personalkosten
|
574.301,14 |
+
Personalnebenkosten |
2.500,00 |
+
Fortbildung |
1.500,00 |
+
Vertretungskosten |
2.000,00 |
+
Sachkosten für 4 Gruppen inkl. Verwaltungskosten |
58.000,00 |
Gesamtkosten
für alle 4 Gruppen |
638.301,14 |
|
|
Differenzbetrag
der Gesamteinrichtung |
-11.858,56 |
Insgesamt
betrachtet ergeben sich keine Einsparmöglichkeiten der Einrichtung in Bezug auf
die Personalplanung. Die Leitungsfreistellung wird aufgrund des deutlich
höheren Koordinierungsaufwandes für eine zusätzliche Waldgruppe an einem vom
Stammgebäude entfernten Standort und als Verbundpartner im Familienzentrum für
erforderlich angesehen.
Die
Sachkosten belaufen sich für alle vier Gruppen auf die insgesamt angemessene
Summe von 58.000 EUR. Darin sind die Verwaltungskosten bereits enthalten.
Das
in der Waldgruppe für 2019/20 entstehende Defizit kann in diesem Fall nicht
durch die KiBiz-Pauschalen der im Stammgebäude geführten Gruppen vollständig aufgefangen
werden, da auch die gesamte Einrichtung im Kindergartenjahr 2019/20 defizitär
ist. Der Träger führt an, dass der Fehlbetrag der Waldgruppe sich negativ auf
die finanzielle Situation der anderen Gruppen auswirke.
II. Lösung
Um die strukturelle Unterfinanzierung der
Kindertageseinrichtungen zu beenden, wurde das Kinderbildungsgesetz reformiert.
Die umfassenden Gesetzesänderungen treten zum 01.08.2020 in Kraft. Um einen
qualitativen Übergang zur KiBiz-Reform zu sichern, wurde im Jahr 2018 von der
Landesregierung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Somit wird für das
Kita-Jahr 2019/20 der Landeszuschuss zur Qualitätssicherung nach § 21 f KiBiz
gewährt.
Dem vorausgegangen war bereits das
KiTa-Träger-Rettungsprogramm, welches Ende 2017 durch den Landtag NRW
beschlossen wurde und zur Stabilisierung der finanziellen Situation der Träger
in den Kindergartenjahren 2017/18 und 2018/19 diente.
Um eine Verwendung der Mittel auch für die kommenden
Kindergartenjahre zu ermöglichen, wurde die Regelung zur Rücklagenobergrenze
für die Kindergartenjahre 2017/18 bis 2019/20 aufgehoben.
Eine Berücksichtigung dieser Mittel würde
Einrichtungen mit beantragten Eingruppen- und Waldgruppenzuschlägen gegenüber
allen anderen Einrichtungen schlechter stellen. Würden die Mittel bei der
Anspruchsberechtigung von Ein- und Waldgruppenzuschlägen berücksichtigt, würde
der geplante Zuschuss des Landes für diese Einrichtungen reduziert.
Die
Mittel des Landeszuschusses zur Qualitätssicherung in Höhe von 39.247,05 EUR wurden
daher bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Nach
Auskunft des Landesjugendamtes liegt es im Ermessen des zuständigen
Jugendhilfeausschusses ob diese Mittel bei der Gewährung von Eingruppen- und
Waldgruppenzuschlägen berücksichtigt werden.
In
den Vorjahren wurde bereits durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen, dass
die Mittel aus dem KiTa-Träger-Rettungsprogramm nicht für die Berechnung des
Waldgruppenzuschlags für die Kindertageseinrichtung berücksichtigt werden sollen
(siehe SV-9-1079 und SV-9-1372).
Nach § 20 Abs. 3 Satz 2 KiBiz kann ein Pauschalbetrag
von bis zu 15.000 EUR gewährt werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen
Betrag die Einrichtung nicht ausreichend finanzieren kann. Maßgeblich für die
Gewährung des Zuschusses ist die Nichtauskömmlichkeit der KiBiz-Finanzierung
für die Einrichtungen. Die Einrichtung weist ein Defizit in Höhe von 11.858,56
EUR aus.
Die Nichtauskömmlichkeit der KiBiz-Finanzierung für
die Waldgruppe der Kath. Kindertageseinrichtung St. Nikolaus Rosendahl-Holtwick
ergibt sich insbesondere aus dem Betrieb der Waldgruppe und damit verbundenen
höheren Personalkosten. Diese resultieren aus der Beschäftigung einer dritten
Kraft in der Waldgruppe am Vormittag sowie der erforderlichen Freistellung der
Kita-Leitung.
Es wird somit vorgeschlagen, dem Träger für die Kath.
Kindertageseinrichtung St. Nikolaus Rosendahl-Holtwick einen Zuschlag für die
Waldgruppe in Höhe von 11.858,56 EUR abzüglich des Trägereigenanteils (12 %)
zu gewähren.
III. Alternativen
Ablehnung des Antrages oder Gewährung der Fördersumme nach § 20
Abs. 3 Satz 2 KiBiz in anderer Höhe.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Entsprechende finanzielle Mittel sind im Produkthaushalt
2020 berücksichtigt. Die Co-Finanzierung des Landes wurde vorsorglich zum
15.03.2019 beantragt und vom Landesjugendamt bewilligt.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Für
die Entscheidung ist analog § 5 Abs. 2 der Jugendamtssatzung der
Jugendhilfeausschuss zuständig.