Betreff
Produktgruppe 051.001 - Kindertagesbetreuung
hier: Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder - Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Johann/St. Ludger, Billerbeck auf Gewährung einer Zuwendung zu den Sanierungskosten für den Kath. Kindergarten St.Johann, Lindenstraße 24, 48727 Billerbeck
Vorlage
SV-7-0192/1
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Förderung seitens des Landes Nordrhein-Westfalen wird der katholischen Kirchengemeinde St. Johann/St. Ludger, Billerbeck, eine Zuwendung zu den Kosten für die Substanzerhaltungsmaßnahme (Sanierung und Hebung des Gebäudes) am katholischen Kindergarten St. Johann, Billerbeck, gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 25 % der förderungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 50 % der Landeszuwendung.

 

Die Festsetzung der Zuschüsse erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) i.V.m. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zu den Bau- und Einrichtungskosten von Tageseinrichtungen für Kinder (RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10.04.1992 – IV A 2 – 6001.8) sowie in Anwendung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 21.05.1992 (Sitzungsvorlage 708) bzw. des Kreisausschusses vom 10.06.1992.

 

Begründung:

 

I. – III.  Problem, Lösung, Alternativen

 

Grundsätzlich wird auf die Ausführungen zur Sitzungsvorlage SV-7-0192 verwiesen.

 

Eine Entscheidung über den Antrag wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.06.2005 nicht getroffen. Die Vorlage wurde ohne Beschlussempfehlung zur Entscheidung an den Kreisausschuss weitergeleitet.

 

Durch das Landesjugendamt wird nach tel. Auskunft vom 16.06.2005 voraussichtlich noch in 2005 eine Mittelbewilligung erfolgen.

 

Inzwischen liegen dem Kreisjugendamt auch gutachterliche Aussagen zur Ursache der Schiefstellung des Kindergartengebäudes vor. Eine dauerhafte Behebung der bereits aufgetretenen Schäden und Verhinderung eines erneuten/weiteren Absinkens des Gebäudes kann danach nur durch die vorgesehene Sanierungsmaßnahme (Hebungsinjektionen und Tieferführung der Lasten mittels Pfählen) erfolgen.

Erfolgt eine Sanierung in der vorgesehenen Form nicht, besteht nach einem Gutachten von Prof. Dr.-Ing. D. Placzek, Erdbaulaboratorium Essen, vom 05.12.2000 die Gefahr, dass weitere Verformungen des Gebäudes, das inzwischen eine Schieflage von rund 30 cm aufweist, auftreten.

So ist z.B. im Zeitraum seit Erstellung des Gutachtens (Dezember 2000) und einem im vergangenen Jahr erfolgten Ortstermin die Schiefstellung um weitere 10 cm auf 30 cm angewachsen.

Es ist daher nicht auszuschließen, dass irgendwann das Gebäude in seiner Standsicherheit gefährdet ist und als Tageseinrichtung für Kinder nicht mehr zur Verfügung steht (Standsicherheit wird zurzeit jährlich überprüft). Der Rechtanspruch auf einen Kindergartenplatz könnte in Billerbeck bei Wegfall der vier Gruppen des St. Johann-Kindergartens trotz Rückgang der Kinderzahlen langfristig nicht erfüllt werden.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme werden auf 640.000 EUR geschätzt. Förderfähig sind hiervon nach Abzug der einzusetzenden Rücklage und Prüfung der Kostenschätzung rd. 567.000 EUR. Der Kreiszuschuss (25 % der förderfähigen Kosten) würde somit rd. 142.000 EUR betragen, der Landeszuschuss (50 %) etwa 283.000 EUR.

 

Im Produkthaushalt 2005 sind 450.000 EUR für Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem GTK berücksichtigt. Weitere Förderanträge liegen bislang nur für die Bezuschussung der Einrichtungskosten für die Übermittagbetreuung im Städtischen Fröbel-Kindergarten, Olfen, vor. Die Fördersumme dort beträgt rd. 670 EUR, so dass für die o.a. Maßnahme rd. 449.330 EUR verbleiben. Kreis- und Landesanteil (zusammen rd. 425.000 EUR) stehen somit im Produkthaushalt 2005 zur Verfügung.

 

 

 

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Eine Entscheidung über den Antrag wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.06.2005 nicht getroffen. Die Vorlage wurde ohne Beschlussempfehlung zur Entscheidung an den Kreisausschuss weitergeleitet.

 

Da es sich bei der Förderung einer Substanzerhaltungsmaßnahme um eine freiwillige Aufgabe handelt, bedarf es wegen der künftigen haushaltsmäßigen Auswirkungen der endgültigen Entscheidung durch den Kreistag.