Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die Landesinitiative „Kommunales Integrationsmanagement“ im Kreis Coesfeld
umzusetzen.
2.
Für das laufende Jahr und
vorbehaltlich der Haushaltsberatungen für 2021 wird die Verwaltung, Kommunales
Integrationszentrum, ermächtigt, einen Teil der Mittel aus der
Integrationspauschale nach § 14c TIntG zur Sicherstellung des innerhalb der
Landesinitiativen unter 1. geforderten Eigenanteils zur Umsetzung einzuplanen.
I./II.
Problem/Lösung
Aufgrund
des komplexen Sachverhalts rund um die Landesinitiative „Kommunales
Integrationsmanagement (KIM)“ mit den unterschiedlichen Möglichkeiten der
kommunalen Ausgestaltung, werden die Punkte „I. Problem“ und „II. Lösung“ aus
Gründen der besseren Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit zusammengefasst.
Kommunales Integrationsmanagement
Das neue Förderprogramm des Landes NRW beinhaltet ab 01.07.2020 die
flächendeckende Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements in allen
Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Hierbei werden auch
Konzepte zur Einbindung des kreisangehörigen Raums entwickelt. In den nächsten
drei Jahren sollen dabei folgende Ziele umgesetzt werden: Implementierung einer
strategischen Ebene zur Steuerung, einer operativen Ebene des individuellen
Case-Managements und eine Weiterentwicklung der Ansätze in Bezug auf die
kreisangehörigen Kommunen im Verhältnis zum Kreis.
Durch
die Einführung des „Kommunalen Integrationsmanagements“ sollen die Kommunen
gestärkt und die intra- und interkommunale Zusammenarbeit gefördert werden.
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sollen schneller integriert werden, gerade
in den Phasen von Rechtskreiswechseln ist ein lückenloser Übergang wichtig. Das
Kommunale Integrationsmanagement beinhaltet eine stärkere
rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ämtern im
Sinne einer kommunalen integrierten Steuerung der örtlichen Migrations- und
Integrationsprozesse. In diesem Sinne soll auch die Zusammenarbeit zwischen den
Ausländer- und Einbürgerungsbehörden und den Kommunalen Integrationszentren
gefördert werden.
Im
Gegensatz zu den Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und
„Gemeinsam klappt‘s“ richtet sich KIM nicht lediglich an den eingeschränkten
Personenkreis der Geduldeten und Gestatteten zwischen 18 – 27 Jahren, sondern
nimmt alle Menschen mit Integrationsbedarf in den Blick, unabhängig vom Alter
und vom aufenthaltsrechtlichen Status.
Das Kommunale Integrationsmanagement besteht dabei aus drei verschiedenen
Bausteinen:
- Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen
Kommunalen Integrationsmanagements („strategischer Overhead“)
- Fachbezogene Pauschale für
Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuelles
Case-Management zu implementieren
- Fachbezogene Pauschale für
zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden
zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit
besonderen Integrationsleistungen.
Das Innovative am Modellprogramm ist die Methodik, mit der
die Modelle arbeiten. Anhand des ressourcenorientierten Blicks des
Case-Managements auf den einwandernden Menschen sollen aus den einzelnen
Fallperspektiven heraus komplexe Integrationsketten, auch Produktionsnetzwerke
genannt, entstehen. So bestehen je nach Lebenslage des Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte unterschiedliche Herausforderungen, die hintereinander,
oft aber auch parallel bewältigt werden müssen, wie beispielsweise
ausländerrechtliche Fragestellungen, gesellschaftliche und rechtliche
Erstorientierung, Integration in Arbeit, Wohnen, Schulbesuch, Gesundheit. Nur
durch den Blick über die eigene Handlungslogik und den Rechtskreis hinaus
können effizientere Formen der Zusammenarbeit gefunden werden.
Der
Entwurf der Richtlinien zum konkreten vom Land NRW vorgesehenen Aufgabenbereich
der Koordinierungskräfte und zur längerfristigen Förderung durch das zuständige
Ministerium wurde den Kreisen am 23.07.2020 durch den LKT zugesandt und ist der
Anlage 1 zu entnehmen. Ein Handlungskonzept des Landes zu den Aufgaben der
Case-Management-Stellen ist den Kommunalen Integrationszentren zur Verfügung
gestellt worden und ebenfalls der Anlage (2) beigefügt.
Die
flächendeckende Einführung des Kommunalen Integrationsmanagements soll in den
nächsten drei Jahren erfolgen. KIM unterstützt die bisher im Kreis Coesfeld mit
der Arbeit des Netzwerkes Chancengerechtigkeit verfolgte weite Auslegung des
Integrationsbegriffs. Dafür steht auch die gemeinsame Erklärung aller
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und des Landrats zum gelingenden
Aufwachsen und lebenslangen Lernen im Kreis Coesfeld.
Es
folgt eine Beschreibung der 3 Module mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung im
Kreis Coesfeld:
Modul I: Personalstellen für die
strategische Koordination und Steuerung
Für
den Kreis Coesfeld werden 3,5 koordinierende Stellen für die strategische
Koordinierung und Steuerung und eine 0,5 Stelle Verwaltungsassistenz bewilligt
werden. Diese Stellen sollen nach den Vorgaben des Landes beim KI angesiedelt
werden. Das KI soll die Aufgabe der koordinierenden Stelle für den
Gesamtprozess übernehmen. Ausnahmen – auch um einzelne Stellen bei anderen
Fachabteilungen anzusiedeln – sind schriftlich beim MKFFI zu beantragen.
Die
Gesamtkoordination des „Netzwerkes Chancengerechtigkeit“ ist bereits im KI
verortet, so dass eine Gesamtsteuerung von hier unter Beteiligung der anderen
Mitglieder der Koordinierungsstelle (bestehend aus KI, RBB, Jobcenter und
Jugendamt) bereits erprobt werden konnte.
Die
Koordinierungskräfte der strategischen Steuerung übernehmen auch die
Fachaufsicht für die operativ tätigen Case-Managerinnen und Case-Manager (Modul
II).
Zu
den Fördervoraussetzungen gehört die Einrichtung einer Lenkungsgruppe. Mit der
KoStAG ist eine solche Koordinierungs- und Steuerungsarbeitsgruppe auf
Kreisebene bereits verwaltungsintern und – extern eingerichtet. Die
Geschäftsführung liegt auch hier beim KI.
Unter
der Federführung des KI ist bei der Antragsstellung des Kommunalen
Integrationsmanagements eine Förderskizze einzureichen, aus der auch die
Einbindung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hervorgeht. Auch hierbei
ist durch das Netzwerk Chancengerechtigkeit bereits eine gute Grundlage
erarbeitet worden: Durch die gemeinsame Erklärung wurden verbindlich mit allen
Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern ein Leitbild und strategische Ziele
verabschiedet. Die Bürgermeisterkonferenz hat vier Vertretungen als Mitglieder
in die KoStAG entsandt und alle kreisangehörigen Kommunen sind durch mindestens
eine Fachkraft in den AG des Netzwerks vertreten.
Ursprüngliche
Absicht des Netzwerks Chancengerechtigkeit war es, bis Ende des Jahres
verbindliche Verabredungen zu fallübergreifenden und individuellen
Unterstützungsprozessen zu treffen und schriftlich festzulegen. Ob dieser
ehrgeizige Zeitplan mit Rücksicht auf die coronabedingten Ausfälle der
Netzwerktreffen bisher in diesem Jahr noch einzuhalten ist, kann aktuell nicht
beurteilt werden. Das nächste persönliche Netzwerktreffen ist für den
11.11.2020 terminiert.
Die
(neuen) Koordinierungskräfte des KIM verpflichten sich zur Umsetzung des
Handlungskonzeptes, zum Controlling, zur Teilnahme an
Fortbildungsveranstaltungen und zur Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen
Begleitung des Landes. Das Land fördert Maßnahmen zur Prozessbegleitung,
Konzepterstellung, Implementierung des KIM, Workshops, Tagungen usw., aber auch
Software-Anwendungen, Öffentlichkeitsarbeit usw.
Modul II:
Case-Management-Stellen
(6 Stellen für den Kreis Coesfeld; ein weiterer Ausbau ist durch das Land NRW
beabsichtigt)
Die Aufgabe des Case-Managements besteht in der Unterstützung durch eine
qualifizierte Einzelfallberatung, die sich an der individuellen Lebenslage und
den jeweiligen Bedarfslagen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte orientiert.
Die Unterstützung durch zusätzliche sog. „hauptamtliche Lotsen“ wurde sowohl
von ehrenamtlich als auch von hauptamtlich in der Integrationsarbeit Tätigen
wiederholt (vom KI) gefordert. Dieser Forderung kann durch die fachbezogene
Pauschale nun kurzfristig begegnet werden (soweit sich fachlich qualifiziertes
Personal für diese Aufgabe finden lässt).
In
den Rechtsbereichen mit eigenem Fallmanagement (SGB II, III, VIII) findet eine
„Verweis-Beratung“ statt; die jeweiligen Ergebnisse werden durch KIM
zusammengeführt. Um ein bloßes Verweisen auf Institutionen mit originärer
Zuständigkeit zu vermeiden, können Fachkonferenzen auf regionaler Ebene
einberufen werden, um das Verfahren im Sinne eines Lotsenmodells innerhalb der
Sozialräume abzustimmen. Der Zielsetzung des Netzwerks Chancengerechtigkeit
folgend, sollen Zugänge erleichtert werden und der Zielgruppe die
Inanspruchnahme der vorhandenen und zukünftig bedarfsgerecht neu geschaffenen
Angebote durch eine enge Beratung und Begleitung tatsächlich ermöglicht werden.
Die
Case-Management-Stellen sollen vorzugsweise organisatorisch an das KI oder
andere kommunale Ämter gebunden sein. Eine Weiterleitung der
Personalkostenförderung an die freie Wohlfahrtspflege wäre konzeptionell
besonders zu begründen und müsste sich nachweisbar von den jetzigen Aufgaben
(JMD, MBE) dort unterscheiden. Sollte eine solche Lösung vorgezogen werden,
empfiehlt das Land, trotzdem mindestens ein Drittel der Stellen beim KI
anzusiedeln.
Die
freie Wohlfahrt soll in die Lenkungsgruppe (s.o.) einbezogen werden. In der
KoStAG sind alle Vorsitzenden der Wohlfahrtsverbände vertreten. Mitarbeitende
aller Wohlfahrtsverbände arbeiten zudem in den Arbeitsgruppen des Netzwerkes
mit.
Möglichkeiten der organisatorischen
Anbindung von bis zu 6 Case-Management-Stellen (Modul II)
Hinsichtlich
der organisatorischen Anbindung der Case-Management-Stellen gibt es
unterschiedliche Denk-Modelle. Direkt nach der Ankündigung des Landes und vor
der Veröffentlichung des Handlungskonzeptes wurden hausintern Überlegungen
angestellt, wo die organisatorische Anbindung erfolgen sollte (inhaltlich sowie
strategisch und auch förderunschädlich für andere Bereiche). Hier die
Zusammenstellung der Argumente:
1. organisatorische Anbindung des
Case-Managements an das Kommunale Integrationszentrum
Auszug
aus dem Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 25.05.2020:
-
Die
Case-Management-Stellen sollen vorzugsweise
an das KI oder andere kommunale Ämter und Fachbereiche organisatorisch
angebunden werden.
Mittel für Stellen können auch an die Freie Wohlfahrtspflege
weitergeleitet werden [in Abgrenzung zu JMD (Jugendmigrationsdiensten) und MBE
(Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer)].
-
Im
Sinne einer strategischen Partnerschaft muss es ein gemeinsames Konzept über die Beratungsansätze in der Kommune geben,
um Synergieeffekte zu nutzen.
Diese Vorgaben des Landes
sprechen für eine Anbindung des Case-Managements an das Kommunale Integrationszentrum.
Außerdem sind im KI bereits die Gesamtkoordination des Netzwerks
Chancengerechtigkeit sowie die besondere Verantwortung für die
Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und „Gemeinsam
klappt’s“ verortet.
Allein sprachlich und in
Hinblick auf die Außenwirkung wäre es wohl auch irreführend, wenn das Kommunale
Integrationsmanagement nicht durch das Kommunale Integrationszentrum
federführend umgesetzt werden würde.
2. organisatorische Anbindung an
einen oder mehrere Träger der freien Wohlfahrtspflege
Aufgrund der unter 1. genannten
Vorteile, alle Koordinierungssaufgaben bei der Verwaltung zu bündeln, scheint
auch die dezentrale Anbindung an einen oder mehrere Träger der freien
Wohlfahrtspflege nicht zielführend zu sein. Aufgrund der unterstützenden
Bausteine 1 (Coaching) und 6 (Teilhabemanagement) durch die Landesinitiativen
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ sowie „Gemeinsam klappt’s“ werden die
Träger der freien Wohlfahrtspflege bereits mit 3-4 Stellen am
Integrationsprozess junger Erwachsener beteiligt und in ihrer bisherigen Arbeit
gestärkt. werden.
Insbesondere die Abgrenzung zu
bereits tätigen Diensten (Jugendmigrationsdienst der AWO und Migrationsberatung
für erwachsene Zuwanderer z.B. beim DRK und CV) scheint schwierig und eine zu
enge Anbindung an die bestehenden Dienste wird vom Land NRW nicht gewünscht.
3. organisatorische Anbindung an
die Städte und Gemeinden
Unter der Voraussetzung, dass
dem Wunsch des Landes NRW nachgekommen wird, mindestens ein Drittel der Case-Management-Stellen
(= 2 Stellen im Kreis Coesfeld) beim KI anzusiedeln, würden die 4 verbleibenden
Case-Management-Stellen in den 11 kreisangehörigen Städten und Gemeinden
voraussichtlich aufgrund eines sehr geringen Stundenumfangs pro Kommune wenig
bewirken können und wären vom Kreis/KI auch nicht zu steuern. Ein einheitliches
Vorgehen aller Case-Management-Stellen könnte durch eine dezentrale Verortung
bei den Städten und Gemeinden durch den Kreis nicht sichergestellt werden.
Schlussfolgerung:
Nach
Abwägung der Vor- und Nachteile scheint eine Anbindung der
Case-Management-Stellen somit zentral an das KI mit einem dezentralen Einsatz
vor Ort unter Einteilung des Kreisgebiets in entsprechende Bezirke die
naheliegende Lösung.
Das KI des Kreises Coesfeld ist das einzige
Kommunale Integrationszentrum in NRW mit Bezirkszuständigkeiten im Team
Querschnitt. Durch die Bezirkszuständigkeit der Mitarbeiterinnen profitieren
alle Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld von der sozialräumlichen
Ausrichtung, der ortsnahen Vernetzung und somit unmittelbar von den Angeboten
des KI. Es scheint folgerichtig, das vorhandene Personal in diesem Team durch
weitere Kräfte zu ergänzen, um das Case-Management durch erfahrene und neue
Kräfte umzusetzen. Das vorhandene Wissen über die örtlichen Strukturen wird
hilfreich sein. Aktuell werden mit dem MKFFI Gespräche geführt, um sicher zu
stellen, dass dieses Vorhaben auch förderrechtlich erlaubt sein würde.
Die Verwaltung bezweckt mit Unterstützung des
Integrationsausschusses, flexibel auf die Bedarfe der Städte und Gemeinden und
besonders der dort lebenden Menschen mit Migrationshintergrund reagieren und
das Case-Management kreisweit in Kooperation mit den Trägern der freien
Wohlfahrtspflege erfolgreich umsetzen zu können. Dies erfordert ein gewisses
Maß an Flexibilität und einen Handlungsspielraum hinsichtlich der
organisatorischen Anbindung der bis zu 6 Case-Management-Stellen sowie der
Koordinierungsstellen, um das wirkungsvollste Modell entwickeln zu können.
Modul III: Personalstelle in der Ausländer- und Einwanderungsbehörde
Die
ABH erhalten zur Umsetzung der Bleiberechte (Anwendungshinweise des Landes sind
maßgeblich) für gut integrierte Ausländer eine ½ Stelle (25.000.-- €). Die
Einbürgerungsbehörden erhalten zur Förderung der Einbürgerung gut integrierter
Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ebenfalls eine ½ Stelle
(25.000.--€). Diese beiden
Personalstellen sollen eng mit den Personalstellen aus den Bausteinen 1 und 2
zusammenarbeiten, um die Umsetzung der Gesamtstrategie zu gewährleisten.
Weiteres Vorgehen
Sollten
die zuständigen politischen Gremien der Verwaltung die gewünschten Optionen im
Hinblick auf die Umsetzung der Landesinitiativen und zur Verwendung der sog.
„Integrationspauschale“ auch im nächsten Jahr einräumen – und das bedeutet
nicht automatisch, dass alle angebotenen Stellen und weiteren
Fördermöglichkeiten komplett ausgeschöpft werden sollen – sind umfangreiche
Gespräche mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und den
Wohlfahrtsverbänden zu führen. Ziel wird es natürlich sein, gemeindescharf nach
der jeweils besten Lösung des Zusammenarbeitens, des Gewinns von
Synergieeffekten und der Vermeidung von Doppelstrukturen zu suchen.
III.
Alternativen
Die Mittel für 2020 werden dem Land erstattet, zukünftige Förderungen nicht
abgerufen und das Kommunale Integrationsmanagement wird im Kreis Coesfeld nicht
umgesetzt.
IV.
Auswirkungen
/ Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Modul
I:
Für den Kreis Coesfeld werden 3,5 Stellen für das strategische Case-Management
und eine 0,5 Stelle für die Verwaltungsassistenz bewilligt.
Die Förderung umfasst für die koordinierenden Stellen eine
Festbetragsfinanzierung für die Personalkosten (55.000.-- €/Jahr) und
Sachkosten (9.700.-- €/Jahr) und für die Verwaltungsassistenz 22.500.-- €
(Personalkosten) und 4.850.-- € (Sachkosten). Darüber hinaus gibt es Zuschüsse
zur Durchführung von Veranstaltungen (bis zu 10.000.-- €/Jahr), zur
Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des KIM (bis zu 30.000.-- €/Jahr)
und zur Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen (bis zu 6 Tage im Jahr und
bis zu 1.012.-- € pro Tag).
Modul II:
Für den Kreis Coesfeld
wurden 6 Stellen für das operative Case-Management bewilligt.
Die Landesförderung
beträgt hier 55.000.-- € pro Case-Management-Stelle pro Jahr.
Modul III:
Für den Kreis Coesfeld
wurden jeweils eine halbe Stelle für die Ausländerbehörde und eine
halbe Stelle für die
Einwanderungsbehörde bewilligt. Die Fördersummen betragen jeweils
25.000.-- € für eine ½
Stelle
Die
Mittel für die Module II (6 Stellen für 6 Monate: 6 x 27.500.-- € = 165.000
Euro) und III (2 x 25.000.-- € 50.000 Euro) sind für das Jahr 2020 bereits vom
Land ausgezahlt worden.
V.
Zuständigkeit
für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des
Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 lit.s) KrO NRW.