Betreff
Bericht der Verwaltung zur aktuellen Situation zum Asyl-, Flüchtlings- und Integrationsgeschehen im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-1770
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

Begründung:

 

Es ist vereinbart, dass die Verwaltung im Integrationsausschuss regelmäßig über die aktuelle Situation zum Asyl-, Flüchtlings- und Integrationsgeschehen im Kreis berichtet. Nachfolgend stellt das Kommunale Integrationszentrum (KI) ausgewählte Entwicklungen, Prozesse und Maßnahmen vor. In der Sitzung des Integrationsausschusses besteht die Möglichkeit des Austausches zu den einzelnen Sachverhalten.

 

Die Sitzungsvorlage enthält außerdem weitere Informationen aus den Abteilungen 32.3 – Ausländerbehörde und 51 – Kreisjugendamt.

 

Kommunales Integrationszentrum

 

Betrieb des Kommunalen Integrationszentrums und finanzielle Auswirkungen auf den Kreis Coesfeld

 

In der Bürgermeisterkonferenz am 02.03.2020 sowie im Infoschreiben vom 25.05.2020 wurde darüber berichtet, wie die Städte und Gemeinden sowohl inhaltlich als auch finanziell vom KI profitieren. Als Kernaussage ist festzuhalten, dass durch den Umstand, ein KI vorzuhalten, mehr Mittel in den Kreis fließen, als der Betrieb des KI’s Kosten verursacht. Diese Thematik soll in der Sitzung des Integrationsausschusses am 12.08.2020 nochmal kurz aufgegriffen und den Ausschussmitgliedern erläutert werden.

 

Aktuell wird für das Haushaltsjahr 2020 für das KI lediglich noch mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. ca. 120.000 € gerechnet. Dies entspricht einer Verbesserung von ca. 91.000 € im Vergleich zur ursprünglichen Haushaltsplanung (211.177 €). Diese Entwicklung ist primär auf den Ausfall von Angeboten auf Grund der Corona-Pandemie und die Akquirierung zusätzlicher Fördermittel im Bereich der frühkindlichen Bildung zurückzuführen.

 

Weitere Details können dem Infoschreiben vom 25.05.2020 entnommen werden.

 

 

Integrationspauschale

 

Im Infoschreiben vom 25.05.2020 wurde auch bereits über die Verlängerung des Nutzungszeitraumes und den daraufhin angepassten Finanzplan zur Nutzung der Mittel gem. § 14c TIntG (sog. Integrationspauschale) informiert.

 

Die Gesetzesänderung wurde verabschiedet, der Bescheid liegt inzwischen vor, die Mittel können nun sicher bis zum 30.11.2021 eingesetzt werden.

 

 

 

Die für die Haushaltsaufstellung 2021 geplante Aufteilung der Mittel aus der Integrationspauschale (insg. 976.377,32 €) stellt sich folgendermaßen dar (entspricht ungefähr der geplanten Aufteilung aus dem Infoschreiben vom 25.05.2020):

 

2019:     255.000 €

Verwendung:     Maßnahmen des KIs

 

2020:    401.500 €

voraussichtliche Verwendung:   
325.000 € Maßnahmen des KIs (einschl. Eigenanteile im Rahmen der Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und „Gemeinsam klappt’s“)

                                76.500 € Stelle Einbürgerungsmanagement in der Ausländerbehörde

 

2021:     320.000 €

voraussichtliche Verwendung:    Maßnahmen des KIs (einschl. Eigenanteile im Rahmen der Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und „Gemeinsam klappt’s“)

 

Im Jahr 2021 sollen wie bereits für 2020 geplant u.a. die Eigenanteile in den Landesinitiativen „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ und „Gemeinsam klappt’s“ aus der Integrationspauschale gedeckt werden. Hierzu liegt für die heutige Sitzung eine gesonderte Beschlussvorlage SV-9-1768 vor.

 

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI NRW) betonte nochmals, dass es sich bei den Mitteln aus der Integrationspauschale um eine gesetzliche Zuweisung handelt, bei der der Empfänger als eigenverantwortlicher Rechtsanwender entscheidet, ob konkrete Maßnahmen dem gesetzlichen Zweck dienen und förderfähig sind. Die Zuweisung unterscheidet sich insofern von den KI-Landesförderungen, die dem Zuwendungsrecht gem. § 23 Landeshaushaltsordnung (LHO) unterliegen und somit an engere Auflagen des Fördergebers gebunden sind. Dies wirkt sich unter anderem bei der Art des Verwendungsnachweises aus, welcher bei der Integrationspauschale durch ein Testat des Hauptverwaltungsbeamten erbracht wird, während bei den Zuwendungen des Landes i.d.R. ein dafür vorgesehener Vordruck mit detaillierten Informationen zum Projektablauf eingereicht werden muss.

 

 

Zahlung von Ausfallhonoraren für die Honorarkräfte des KIs

 

Durch die Corona-Pandemie konnten viele Angebote des KIs in den vergangenen Wochen und Monaten nicht wie geplant durchgeführt werden. Häufig werden für die Umsetzung der Angebote Honorarkräfte beauftragt. Diese mussten durch die lange Ausfallzeit zum Teil deutliche Einkommenseinbußen hinnehmen. Im Gegensatz zu einer regulären Beschäftigung gelten bei Honorarverträgen keine gesetzlichen Überbrückungsmöglichkeiten, wie z.B. das Kurzarbeitergeld. Viele der Honorarkräfte sind auf das Honorar angewiesen.

 

Um soziale Härten zu vermeiden und die weitere Zusammenarbeit mit den unentbehrlichen Honorarkräften zu sichern, ist es geplant, für die ausgefallenen Leistungsstunden ein Ausfallhonorar zu zahlen.

Die Grundlage hierfür bildet ein Erlass des Ministeriums für Finanzen vom 01.04.2020. Demnach können u.a. im Rahmen von Landesförderungen Ausfallhonorare in Höhe von 60 % (bzw. 67 % bei mindestens einem Kind im Haushalt) der vertraglich vereinbarten Summe gezahlt werden. Die Höhe orientiert sich hierbei an den Regelungen für das Kurzarbeitergeld. Die Ausfallhonorare werden als zuwendungsfähige Kosten anerkannt und können dem Land gegenüber abgerechnet werden.

 

Das für die Förderung der Kommunalen Integrationszentren zuständige Kompetenzzentrum für Integration (kfi) der Bezirksregierung Arnsberg hat bestätigt, dass diese Regelung auch für Landesförderungen im Integrationskontext gilt.

 

Angebote, die nicht über eine Landesförderung abgedeckt sind, werden im laufenden Jahr größtenteils über die vom Land weitergeleiteten Mittel aus der sog. „Integrationspauschale“ des Bundes finanziert. Der Erlass des Finanzministeriums gilt nicht unmittelbar für die Mittel aus der Integrationspauschale, da es sich hierbei nicht um eine Landeszuwendung, sondern um eine gesetzliche Zuweisung gem. § 14c TIntG handelt (vgl. oben „Integrationspauschale“).

 

Die Zahlung von Ausfallhonoraren schafft Sicherheit für die in den Angeboten beschäftigten Honorarkräfte und zeigt, dass das KI auch in schwierigen Zeiten ein verlässlicher Partner ist. Die Weiterführung der Angebote wird hierdurch positiv beeinflusst. Die Zahlungen sind daher als unmittelbare Ausgaben für Integrationsmaßnahmen der Kreise anzusehen und erfüllen somit den gesetzlichen Zweck des § 14c TIntG.

 

Im Sinne einer einheitlichen Behandlung sämtlicher Honorarkräfte sollen die Regelungen des Erlasses des Ministeriums für Finanzen daher analog auch auf die Mittel aus der Integrationspauschale angewendet und allen Honorarkräften die Zahlung eines Ausfallhonorares ermöglicht werden, sofern dies auf Grund der vertraglichen Ausgestaltung in Frage kommt.

 

Eine Modellrechnung für alle Honorarkräfte des KIs kommt zu dem Ergebnis, dass insgesamt Honorarzahlungen i.H.v. max. 23.700 € durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ausfallen.

 

Die Kosten für die Zahlung von Ausfallhonoraren würden somit insgesamt max. ca. 15.000 € (23.700 € * 0,635[1]) betragen.

 

 

 

 

 

 

 

Diese teilen sich folgendermaßen auf die verschiedenen Förderungen auf:

 

Förderung

Anteil Ausfallhonorare

Integrationschancen für Kinder und Familien (IfKuF) – Landesförderung für Griffbereit- und Rucksack KiTa Gruppen

Ca. 4.300 €

Griffbereit mini – Landesförderung für griffbereit-mini-Gruppen

Ca. 600 €

Integrationspauschale – Zuweisung gem. § 14c TIntG

Ca. 10.100 €

 

Bei der Modellrechnung wurde von einer Ausfallzeit von 8 Wochen ausgegangen. Die tatsächlichen Kosten liegen voraussichtlich darunter, da einige Programme, z.B. digital, bereits früher wieder durchgeführt wurden (z.B. Online-Sprachförderung).

Die Kosten können als laufendes Geschäft der Verwaltung aus dem Haushalt des KIs finanziert werden und sind zudem, wie oben bereits beschrieben, über die verschiedenen Landesförderungen und die Integrationspauschale refinanzierbar.

 

Die Prognose aus dem Finanzbericht zum 30.04.2020 (Ergebnisverbesserung von ca. 91.000 €, s.o.) könnte nach jetzigem Stand trotzdem gehalten werden.

 

 

Einsatz von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern während der Corona-Pandemie

 

Auch der Einsatz von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruch bei der Firma Westfleisch wurde im Infoschreiben vom 25.05.2020 bereits thematisiert.

 

Mittlerweile liegt eine Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) vor, dass u.a. die Kosten für externe Dolmetschereinsätze bei Corona-Ausbrüchen in Schlachtbetrieben vom Land übernommen werden. Die entstandenen Mehrkosten in Höhe von ca. 20.500 € können somit gegenüber dem MAGS abgerechnet werden.

 

 

Ferienprogramm

 

Aufgrund der flächendeckenden Schulschließungen im vergangenen Schulhalbjahr waren die Schülerinnen und Schüler (SuS) dazu gezwungen, sich über Aufgabenpakete oder digitale Aufgaben weitgehend von zu Hause aus selbst zu bilden. Besonders neuzugewanderte Kinder und Jugendliche waren mit diesem selbstständigen Lernen im Home-Schooling oft überfordert. Außerdem stand zum Teil die notwendige technische Ausstattung für das digitale Lernen nicht zur Verfügung.

Das KI bietet für diese SuS in den Sommerferien einen zweiwöchigen Unterstützungskurs an, in dem Aufgaben, die nicht bearbeitet werden konnten, mit Unterstützung einer Lehrkraft nachgeholt werden können. Hiermit soll ein drohender Anschlussverlust beim Übergang in das nächste Schuljahr verhindert werden.

Es werden an 21 Standorten (mit bis zu drei Kursen pro Standort) flächendeckend über den Kreis verteilt Kurse angeboten.

 

Am 25.06.2020 (vorletzter Schultag) veröffentlichte das Ministerium für Schule und Bildung (MSB NRW) Richtlinien zur Förderung von Unterstützungsangeboten in den Sommerferien. Die Rahmenbedingungen hinsichtlich Laufzeit (5, 10 oder 15 Werktage mit i.d.R. 6 Zeitstunden pro Tag in der Zeit von 9 – 17 Uhr), Gruppengröße (min. 15 SuS, in Ausnahmefällen 10 SuS), Zielgruppe (Klassen 1-8 an allgemeinbildenden Schulen) etc. sind insbesondere mit Rücksicht auf die kurze Vorlaufzeit von lediglich einem Werktag völlig unrealistisch. So war es dem KI nicht möglich, noch rechtzeitig Kurse zu konzipieren, die sämtliche Vorgaben des MSB erfüllen. Da die Landesmittel aus diesen Gründen nicht genutzt werden können, werden die Gruppen des KIs aus der Integrationspauschale finanziert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 20.000 €.

 

 

Fachtag 07.09.2020 für PiA-Klasse Liebfrauen Berufskolleg

 

Am 07.09.2020 führt das KI für die angehenden Erzieherinnen und Erzieher der „Praxis integrierten Ausbildung (PiA)“ am Liebfrauen Berufskolleg einen Fachtag durch. An den Wünschen der Teilnehmenden ausgerichtet, werden folgende Workshops angeboten:

 

1.       Umgang mit traumatisierten Flüchtlingskindern in der KiTa und der Grundschule – Verstehen und Handeln

2.       Mission possible – Coolness Training für einen souveränen Umgang mit konflikthaften Situationen in der KiTa und der Grundschule

 

Sollte das Feedback positiv sein, kann sich das KI vorstellen, dieses Veranstaltungsformat regelhaft für die „PiA Klassen“ anzubieten.

 

 

Unterstützung der Sozialassistentinnen und Sozialassistenten in der Liebfrauenschule Coesfeld

 

Das KI fördert seit August 2019 im Berufskolleg Liebfrauenschule Coesfeld eine Honorarkraft (ehemalige Lehrerin der Schule/Klasse der Sozialassistentinnen und Sozialassistenten) mit max. 6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Woche.

Die SuS mit Zuwanderungsgeschichte sind an ihrem Berufsschultag zwei Stunden länger in der Schule geblieben und haben Unterrichtsinhalte nachgearbeitet. Durch die gezielte Vorbereitung auf die Abschlussprüfung mit Unterstützung der Honorarkraft hat die Prüfungskommission (Fachlehrerinnen für Gesundheit sowie Erziehung und Soziales) bei den mündlichen Prüfungen die Leistungen mit „Gut“ und „Sehr gut“ bewertet. Dadurch konnten die beiden SuS nicht bestandene schriftliche Klausuren ausgleichen und haben somit die Abschlussprüfung bestanden.

Auf Grund dieses erfreulichen Ergebnisses soll der Einsatz der Honorarkraft auch im nächsten Schuljahr weiter unterstützt werden.

 

 

 

Integrationskarte

 

Innerhalb der AG „Junge Erwachsene von 18-27 Jahren“ des Netzwerks Chancengerechtigkeit wurde der Bedarf einer übersichtlichen Darstellung zur Integrationslandschaft und dessen Institutionen ermittelt. Die Teilnehmenden der AG stellten fest, dass eine Übersicht in vielerlei Hinsicht Vorteile für ihre jeweilige Arbeit schaffen kann. So können Institutionen Transparenz darstellen und sich öffentlichkeitswirksam positionieren. Auch in Beratungssituationen können Klientinnen und Klienten unterstützt werden, indem eine mögliche zusätzliche örtliche Hilfe durch andere Stellen direkt in der Karte auftaucht.
Vor diesem Hintergrund entstand eine hausinterne Kooperation mit dem Geodatenmanagement (Abt. 63) des Kreises Coesfeld, um die Erstellung einer „Integrationskarte“ (Arbeitstitel) zu initiieren. Als gutes Beispiel diente die Integrationskarte des Kreises Steinfurt. Im Herbst dieses Jahres soll die Karte online für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Damit das gesamte Netzwerk Chancengerechtigkeit einen Vorteil aus der erstellten Karte ziehen kann, sollen perspektivisch auch Institutionen eingepflegt werden, die nicht speziell im Integrationsbereich aktiv sind.

 

 

Sprachförderung nach dem Modell Mercator

 

Aktuell befinden sich drei Lehramtsstudierende im Förderunterricht an Schulen im Kreis Coesfeld (Paul-Gerhardt-Grundschule Dülmen (2), Lamberti Grundschule Coesfeld (1)).

 

In der Zeit der Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie wurde mit der WWU Münster und den beteiligten Schulen vereinbart, dass die Studierenden im digitalen Unterricht weiter eingesetzt wurden. In der Folge kontaktierten die Studierenden die Familien, um die Voraussetzungen für den digitalen Unterricht zu schaffen.

Bei einem kürzlich stattgefundenen Austauschgespräch wurde deutlich, dass die Studierenden in der Zeit des digitalen Unterrichts teilweise nicht die notwendige Unterstützung der Schulen und Lehrkräfte erhielten. Die beteiligten Schulen werden daher von der Projektleitung kontaktiert, um ähnliche Probleme für die Zukunft auszuräumen.

 

Zum neuen Schuljahr beginnen weitere 5 Lehramtsstudierende den Förderunterricht an Schulen im Kreis Coesfeld. Es konnten 4 neue Schulen für das Projekt gewonnen werden (Edith-Stein-Hauptschule Senden, Rupert-Neudeck-Gymnasium Nottuln, Gemeinschaftsschule Billerbeck, Augustinus Grundschule Dülmen). Die Pilotschule (Profilschule Ascheberg) sowie die beiden o.g. Grundschulen beteiligen sich weiterhin am Projekt.

 

 

Eröffnung der Beratungsstelle „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“

 

Am 08.07.2020 eröffneten der Innenminister des Landes NRW Herbert Reul und der stellvertretende Leiter des Verfassungsschutzes NRW Uwe Reichel-Offermann auf dem Hof Schopmann in Nottuln-Darup die 25. Beratungsstelle „Wegweiser“ im Land. Damit ist der flächendeckende Ausbau dieser Beratungsstellen landesweit abgeschlossen.

 

Träger der Beratungsstelle, die gemeinsam für die Kreise Coesfeld und Borken zuständig ist und Räumlichkeiten in den Städten in Coesfeld und Bocholt vorhalten wird, sind die Vereine der Interkulturellen Begegnungsprojekte IBP und Parisozial Münsterland. Personell gestartet ist die Beratungsstelle mit einer Islamwissenschaftlerin und einer Sozialarbeiterin. Die dritte Fachkraft soll männlich und mit den digitalen sozialen Medien vertraut sein.

 
Die Beratungsstelle verfolgt zwei Aufgaben:

A)      Prävention
Es werden Schulen und Jugendzentren aufgesucht und Lehrerinnen, Lehrer, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter über die fachlichen Hintergründe informiert und über die Methoden der Extremisten und ihre falschen Versprechungen aufgeklärt. Nach und nach werden so die Fachleute vor Ort für dieses Thema sensibilisiert und wissen, wo sie sich im betroffenen Einzelfall auch Hilfe holen können.

 

B)      Einzelfallberatung

Jugendliche und junge Erwachsene können sich mit ihren ganz persönlichen Sorgen, deren Eltern oder auch die Lehr- und Betreuungskräfte mit ihren Ängsten um ihr Kind oder ihren Schüler vertrauensvoll an die Beratungskräfte wenden.

 

Die Träger und die Mitarbeitenden in der neuen Beratungsstelle werden eng mit dem Kreis Coesfeld zusammenarbeiten. Die Leiter des Kreisjugendamtes und des KI’s wurden auf ausdrücklichen Wunsch der Träger in die Fachkommission zur Begleitung der Arbeit von „Wegweiser“ berufen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Beratungsstelle werden auch im Netzwerk Chancengerechtigkeit mitarbeiten und der Kreisdirektor Dr. Tepe lud die Träger ein, sich nach ihrer Etablierung auch gern im Integrationsausschuss vorzustellen. 

 

 

Woche der Vielfalt

 

Vom 15. bis zum 21 März 2021 ist die Durchführung einer Veranstaltungsreihe unter dem Arbeitstitel „Woche der Vielfalt“ geplant. Dabei sollen diverse Träger, Vereine, Bildungsinstitutionen, Initiativen etc. die Gelegenheit bekommen, eigene Veranstaltungen aus dem Themenbereich „gesellschaftliche Vielfalt“ durchzuführen. Die Werbung für eine Teilnahme beginnt nach der Kommunalwahl. Die Schirmherrschaft übernimmt der Landrat.

 

 

Nachhaltiges Naturschutzprojekt

 

Bis zum Frühjahr 2021 soll ebenfalls aus den Mitteln der Integrationspauschale ein integratives Naturschutzprojekt mit nachhaltigem Charakter im Kreis Coesfeld entstehen.

Das KI konzipiert deshalb gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde sowie dem Naturschutzzentrum des Kreises ein ökologisch wertvolles Projekt, das unter Beteiligung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund geschaffen werden soll. 

 

Beiträge anderer Abteilungen:

 

Ausländerbehörde

 

Die deutlich geringeren Zahlen für die erste Jahreshälfte 2020 sind unter dem Eindruck des coronabedingen Lockdowns zu betrachten.

Jugendamt

 

Unbegleitete Minderjährige

 

Zum 23.06.2020 hielten sich 5.958 unbegleitete ausländische Minderjährige in NRW auf (letztes Rundschreiben „Aufnahmeschlüssel für unbegleitete ausländische Minderjährige“ vom LVR, 23.06.2020). Zum 05.01.2017 lebten noch 13.518 (offiziell gemeldeter Höchststand) in NRW. Die derzeit gültige Aufnahmequote für das Kreisjugendamt beläuft sich auf 46 (Stand 23.06.2020). Diese belief sich zum 05.01.2017 noch auf 103 (maximale Aufnahmequote) und ist seither rückläufig.

 

Im Kreisjugendamt wurde die Aufnahmequote nie erfüllt. Mit erster Meldung vom 01.11.2015 waren 41 unbegleitete Minderjährige zu verzeichnen. Diese Zahl stieg bis Februar 2016 auf 80 an und liegt nunmehr zum Stichtag 23.06.2020 bei 27 unbegleiteten bzw. ehemals unbegleiteten Minderjährigen.

 

Insgesamt 3 dieser Personen sind dem Kreisjugendamt bereits seit Oktober bzw. November 2015 bekannt, wovon 2 inzwischen volljährig sind. Einer der beiden Volljährigen wird im Sozial Betreuten Wohnen betreut, der zweite wird ambulant nachbetreut. Der Minderjährige wohnt in einer Wohngruppe.

 

Aktuell befindet sich noch 1 Jugendlicher im Status der Inobhutnahme, 13 minderjährige Jugendliche erhalten Anschlussmaßnahmen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (7 stationär, 6 in Pflegefamilien). Derzeit sind keine Jugendlichen dem Kreisjugendamt zugewiesen, die noch nicht übergeben worden sind.

14 ehemalige unbegleitete Minderjährige werden aktuell im Rahmen der jungen Volljährigen betreut (5 ambulant, 8 stationär, 1 lebt noch in einer Pflegefamilie).

 

 

Kinder mit Fluchthintergrund in KiTas

 

In den KiTas im Kreisjugendamtsbezirk (alle Städte außer Coesfeld und Dülmen) befinden sich aktuell 290 geflüchtete Kinder[2]. Die meisten Kinder kommen aus Syrien (92) gefolgt von Irak (48) und Afghanistan (29).

 

 

 

 

 

 



[1] Honorarkräfte ohne Kinder im Haushalt: 60 %; Honorarkräfte mit Kindern im Haushalt: 67%; Mittelwert: 63,5%

[2] Geflüchtete Kinder sind alleine oder gemeinsam mit ihren Familien oder Verwandten vor Verfolgung, Krieg und Terror oder anderen Gründen nach Deutschland geflohen bzw. wurden als Kinder von in den letzten Jahren geflüchteten Familien in Deutschland geboren. Die Bezeichnung „geflüchtetes Kind“ ist nicht im engen juristischen Sinne zu verstehen. Sinngemäß werden regelmäßig auch die Begriffe „Kind mit Fluchthintergrund“ oder „Kind mit Fluchterfahrung“ verwendet.