Betreff
Bestimmung der zu bildenden freiwilligen Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen
Vorlage
SV-10-0007
Aktenzeichen
10.24.02-2020-2025
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bildet neben den gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüssen folgende Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen:

 

 

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Begründung:

 

I.    Sachdarstellung

Durch die Kreisordnung und andere gesetzliche Vorschriften ist die Bildung bestimmter Ausschüsse vorgeschrieben (Pflichtausschüsse). Darüber hinaus kann der Kreistag gemäß § 41 KrO zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Überwachung bestimmter Verwaltungsangelegenheiten Fachausschüsse (freiwillige Ausschüsse) bilden. Weiter kann der Kreistag gemäß § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld vom 23.06.2014 Unterausschüsse, Arbeitskreise und Beiräte, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, einsetzen.

 

In der Sitzung des Ältestenrates vom 08.10.2020 ist die Bildung folgender Ausschüsse vorgeschlagen worden: 

 

-        Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt

-        Ausschuss für Bildung, Schule und Integration

-        Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit

-        Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung

-        Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und öffentliche Sicherheit und Ordnung

-        Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung

-        Unterausschuss Jugendhilfeplanung

-        Unterausschuss ÖPNV

-        Unterausschuss Klimaschutz

 

 

Darüber hinaus wird die Bildung eines Teilhabebeirates vorgeschlagen, der künftig die Belange der Menschen mit Behinderungen auf Kreisebene wahrnehmen soll.

 

Die Anzahl der Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen sollte so bemessen sein, dass der für die Kreistagsmitglieder insgesamt entsprechende Arbeitsaufwand vertretbar ist.

 

II.  Entscheidungsalternativen

Der Kreistag kann frei entscheiden, bisher gebildete Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen wegfallen zu lassen oder andere Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen oder zusätzliche Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen zu bilden.

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Im Zusammenhang mit der Teilnahme an Sitzungen fallen Sitzungsgelder und ggfls. Zahlungen von Verdienstausfall und Betreuungskosten an. Ihre genaue Höhe kann nicht beziffert werden.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 41 KrO NRW und § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld vom 23.06.2014.