Betreff
Zuwendungen an die Kreistagsfraktionen zu den Aufwendungen für die Geschäftsführung
Vorlage
SV-10-0035
Aktenzeichen
01-10.24.22
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Fraktionszuwendungen als monatlicher Zuschuss zur Deckung der Aufwendungen für die Geschäftsführung werden zum 01.11.2020 auf

 

a)         einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 500,00€ je Kreistagsfraktion und

b)         einen Betrag in Höhe von 75,00€ je Kreistagsabgeordnete/r der Fraktion

 

festgesetzt.

 

2.    Die Aufwandsentschädigung für fraktionslose Kreistagsabgeordnete wird auf monatlich 125,00€ festgelegt.

 

3.    Die Fraktionen und fraktionslosen Kreistagsabgeordneten können Rückstellungen bis zur Höhe von 1/3 der jährlichen Zuwendung bilden und damit in das folgende Haushaltsjahr übertragen.

 

4.    Die Regelung besitzt über die gesamte Wahlperiode 2020-2025 Gültigkeit.

Begründung:

 

I.-II.

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung am 16.12.2016 letztmalig beschlossen, den Kreistagsfraktionen ab dem 01.01.2017 einen monatlichen Zuschuss zur Deckung der Aufwendungen für die Geschäftsführung

a)       einen Grundbetrag in Höhe von 350,00 € je Kreistagsfraktion

b)      einen Betrag in Höhe von 60 € je Kreistagsmitglied

zu gewähren.

Anlässlich der Sitzung des Ältestenrates am 08.10.2020 wird eine Anpassung der Fraktionszuwendungen rückwirkend ab dem 01.11.2020 vorgeschlagen.

Der monatliche Grundbetrag je Kreistagsfraktion wird auf 500,00€, der monatliche Betrag je Kreistagsabgeordneter der Fraktion auf 75,00€ festgesetzt.

Die Aufwandsentschädigung für fraktionslose Kreistagsabgeordnete wird entsprechend auf 125,00€ (bisher: 100,00€) angehoben.

Die Regelung soll über die gesamte Wahlperiode 2020-2025 Gültigkeit besitzen.

 

Um den Fraktionen und fraktionslosen Kreistagsabgeordneten weiterhin die Möglichkeit zu geben, Rückstellungen für das Folgejahr zu bilden, wird die im Jahr 2015 getroffene 1/3-Regelung übernommen.

 

Ergänzende Informationen:

Eine Abfrage in den benachbarten Kreises Borken, Steinfurt und Warendorf hat ergeben, dass dort folgende Zuwendungen gezahlt werden:

Kreis Borken:

Sockelbetrag pro Jahr

-          Fraktionen: 2.700€

-          Gruppen: 1.800€

-          Einzelpersonen: 450€

Der verbleibende Betrag des Haushaltsansatzes wird gleichmäßig auf die Kreistagsabgeordneten verteilt.

Kreis Steinfurt:

Grundbetrag pro Monat für Fraktionen: 760€

Pro Kopf: 112€/ Monat

Kreis Warendorf:

-        Sockelbetrag pro Jahr/Fraktion: 6.000€

zzgl. pro Kopf: 1.300€/Jahr

-        Gruppen erhalten 2/3 von kleinster Fraktion

-        Einzelmitglieder erhalten 2/5 von kleinster Fraktion

 

Zur Information der in der Wahlperiode 2020-2025 vertretenen Fraktionen und Kreistagsabgeordneten ist ein Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom 21.12.2016 sowie die dazugehörige Sitzungsvorlage SV-9-0644/1 beigefügt.

 

III. Alternativen

Der Kreistag kann die Zuschussregelung bzgl. der Fraktionszuwendungen unverändert bestehen lassen. Er kann sie aber auch modifizieren oder auch betragsmäßig anpassen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die jährlichen Gesamtaufwendungen sind unmittelbar abhängig von der Stärke der Fraktionen. Im Haushalt 2020 sowie in den Folgejahren sind aktuell 60.840 € veranschlagt. Die Zuwendungen werden in einer besonderen Anlage zum Haushalt dargestellt.

Eine Anpassung der Beträge würde sich entsprechend aufwandserhöhend bzw. aufwandssenkend auswirken. Diese wäre bei der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2021 zu berücksichtigen; für das laufende Haushaltsjahr würde der Ansatz überschritten.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 26 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 40 Abs. 3 KrO NRW ist der Kreistag für die Gewährung von Fraktionszuwendungen zuständig.