Betreff
Vertreter des Kreises Coesfeld in Organen, Beiräten und Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten
Vorlage
SV-10-0039/1
Aktenzeichen
01.13.00-02
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte des Kreises Coesfeld werden wie folgt bestellt:

 

a)    Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH (wfc)

 

      Gesellschafterversammlung

 

      nichtstimmberechtigtes Mitglied              

 

      Ktabg. Schäpers (SPD)

      Ktabg. Waldmann (Stellvertretung von Ktabg. Schäpers)

 

b)    Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM)

 

      Aufsichtsrat

 

1.                                                                                              

      (noch zu benennen durch Bürgermeisterkonferenz)

 

      Beirat

 

1.                                                                                              

      (noch zu benennen durch Bürgermeisterkonferenz)

 

2.                                                                              

                (noch zu benennen durch Bürgermeisterkonferenz)

 

 

2.         Der Kreis Coesfeld schlägt der EUREGIO-Verbandsversammlung vor, die folgenden vier Personen als stellvertretende Mitglieder der durch den Kreises Coesfeld benannten Mitglieder in den EUREGIO-Rat zu entsenden:

 

         Stv. Mitglied:                                                            für Mitglied - benannt durch:

 

         1. Dr. Matthias Fischer (SPD)                             BM Hövekamp - Stadt Dülmen

         2.                                                                                   BMin Diekmann (Coesfeld) - Städte und Gemeinden (außer o.g.)

         3.                                                                                   BM Gottheil (Rosendahl) - Städte und Gemeinden (außer o.g.)

         4. MA Raabe                                                             Ktabg. Prof. Dr. Gochermann (CDU) - Kreis Coesfeld

Begründung:

 

I.    Sachdarstellung

 

Gemäß § 26 Abs. 5 und 6 KrO NRW sind die Vertreter des Kreises, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Kreistag zu bestellen oder vorzuschlagen.

 

Auf die ausführlichen Ausführungen in den Sitzungsvorlagen SV-10-0039 und SV-10-0026 wird verwiesen.

 

In seiner Sitzung am 04.11.2020 hat der Kreistag bereits für einen Großteil der zu besetzenden Posten Personen benannt. Für die im Beschlussvorschlag genannten Mitgliedschaften in wfc und RVM waren bisher noch keine Personen benannt worden.

 

Die SPD-Kreistagsfraktion hat als nichtstimmberechtigtes Mitglied in der Gesellschafterversammlung der wfc Ktabg. Schäpers und als ihren Stellvertreter Ktabg. Waldmann benannt.

 

Durch die Bürgermeisterkonferenz wurden noch keine Mitglieder benannt.

 

Vonseiten der EUREGIO wurde die Benennung von Stellvertretern für die Mitglieder des EUREGIO-Rates angeregt, die nun vorgeschlagen werden sollen.

 

Als stv. Mitglied für BM Hövekamp hat die Stadt Dülmen Herrn Dr. Matthias Fischer (SPD) benannt. Für den Kreis Coesfeld wird als Vertreter für Ktabg. Prof Dr. Gochermann MA Raabe vorgeschlagen.

 

Durch die Bürgermeisterkonferenz wurden noch keine stv. Mitglieder benannt.

 

II.  Entscheidungsalternativen

Keine

III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Durch die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte können Kosten entstehen, wenn durch die Teilnahme an Mitgliedschaftsversammlungen o.Ä. Reisekosten gezahlt werden müssen, weil die Institutionen diese Kosten selber nicht zahlen.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 5 KrO NRW.