Betreff
Einrichtung eines Impfzentrums im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-0070
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

2.       Der Kreisausschuss erteilt im Rahmen der Aufgabendelegation für den Kreistag gem. § 26 Abs. 1 Ziffer r KrO seine Zustimmung zum Aufbau und Betreiben eines Impfzentrums zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Kreis Coesfeld. Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherigen Planungen für die Einrichtung und das Betreiben des Impfzentrums weiter umzusetzen und die hierfür notwendigen Maßnahmen (Vertragsabschlüsse, Auftragserteilungen etc.) weiter durchzuführen.

 

3.       Die durch Einrichtung und Betrieb des Impfzentrums entstehenden Kosten werden als notwendige Aufwendungen außerplanmäßig bereitgestellt. Dies geschieht in der Erwartung, dass sie – wie vom Gesundheitsministerium NRW mit Erlass vom 25.11.2020 zugesichert – insgesamt durch Land und Bund refinanziert werden, so dass diese neue zusätzliche Aufgabe durch den Kreis kostenneutral umgesetzt werden kann.

 

 

I. Sachdarstellung

 

Am 23.11.2020 hat Gesundheitsminister Laumann die Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen einer Telefonkonferenz über die Impfstrategie des Landes NRW informiert und die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, organisatorisch sich beim Aufbau und Betrieb der Impfzentren einzubringen.

Mit Schreiben vom 24.11.2020 übermittelte die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe ihre konzeptionellen Überlegungen zum Betrieb der Impfzentren in Westfalen-Lippe.

 

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat angekündigt, dass in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt ein Impfzentrum errichtet werden soll. Das Impfzentrum soll ab Mitte Dezember 2020 einsatzbereit sein.

 

Erste Zulassungen und Verfügbarkeiten für Impfstoffe gegen das Corona-Virus werden ggf. bereits ab Mitte Dezember 2020 erwartet. Weitere Zulassungen und Verfügbarkeiten werden für den Jahresbeginn 2021 erwartet.

 

Ziel ist die Erreichung einer hohen Durchimpfungsrate im Jahre 2021. Dazu hat der Bund eine Impfstrategie entwickelt, die sich in drei Phasen untergliedert:

 

I A: gezielte, zentralisierte Verimpfung

I B: erweiterte, zentralisierte Verimpfung

II: breite, dezentrale Routineverimpfung

 

Die Impfung in Phase I A und I B soll über Impfzentren und mobile Teams erfolgen.

Die Impfung in Phase II soll über die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen.

 

Der Krisenstab des Kreises Coesfeld hat verschiedene Liegenschaften auf ihre Geeignetheit als Impfzentrum geprüft. Im Vorfeld wurden die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden gebeten, geeignete Liegenschaften hierfür vorzuschlagen. Im Vordergrund standen dabei die Erreichbarkeit, die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, Parkmöglichkeiten und ein ausreichend großes Raumangebot.

 

Zu berücksichtigen ist auch, dass es sich bei den zu errichtenden Impfzentren um lernende und aufbaufähige Strukturen handeln muss, da derzeit nicht absehbar ist, zu welchem Zeitpunkt und in welchen Mengen Impfstoff zur Verfügung steht. Eine Besonderheit stellt auch die unterschiedliche Handhabung der verschiedenen Impfstoffe dar, die bei mindestens einem Impfstoff eine weitergehende Logistik erfordert.

 

Bei der Evaluierung der Standorte hat sich der Standort der Firma Wiesmann GmbH, An der Lehmkuhle 87 in 48249 Dülmen als geeignetster Standort erwiesen. Daher soll das Impfzentrum für den Kreis Coesfeld dort errichtet werden.

 

Neben der Stellung der Liegenschaft hat der Kreis folgende Aufgaben:

 

·         Einrichtung und Betrieb der Impfstelle gemäß der verbindlichen Infrastrukturvorgaben des Landes

·         Bestimmung einer organisatorischen Leitung

·         Personalgestellung für die Registrierung der Impflinge in den Impfstellen

·         Erlassen notwendiger Sicherheitsmaßnahmen (Security)

·         Verantwortung für das Gebäudemanagement (u.a. Reinigungsservice)

·         Benennung der prioritär aufzusuchenden Einrichtungen des Gesundheitswesens im Zuständigkeitsbereich

·         Sicherstellung der Vorbereitung der örtlichen Rettungsdienststrukturen auf gesundheitliche Ereignisse (insbesondere Kreislaufprobleme) im Zusammenhang mit dem erhöhten Impfgeschehen

 

Das medizinische Personal soll durch die Kassenärztliche Vereinigung gestellt werden.

Das nicht-medizinische Personal ist durch den Kreis zu stellen. Der Kreis wird zum einen Verwaltungskräfte für die verwaltungsseitige Organisation des Impfzentrums zur Verfügung stellen. Zum anderen beabsichtigt der Kreis, Verträge mit Hilfsorganisationen zur Personalgestellung für das Impfzentrum zu schließen.

 

 

Priorität zu Impfende

Die ständige Impfkommission wird eine Empfehlung zur Priorisierung zu impfender Personengruppen vornehmen. Es ist davon auszugehen, dass Bund und Länder dieser Empfehlung folgen werden.

 

Nach bisherigen Erkenntnissen sollen zunächst vulnerable Personengruppen geimpft werden. Dazu sollen insbesondere mobile Teams in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie nach und nach in die Häuslichkeit zur aufsuchenden Impfung entsandt werden. Vulnerable Personen, die mobil sind, sollen parallel in den Impfzentren geimpft werden. Daran anschließend sollen Personen in Einrichtungen des Gesundheitswesens mit einem besonderen Expositionsrisiko (insbesondere medizinisch-pflegerisches Personal) geimpft werden. In den Krankenhäusern soll dazu die Impfung des Personals in eigener Zuständigkeit durchgeführt werden. Daran anschließend sollen Personen, die der kritischen Infrastruktur zugerechnet werden, geimpft werden.

 

Mit weiter steigender Anzahl zur Verfügung stehender Impfstoffe und Impfdosen sowie der Weiterentwicklung der Impfstoffe (beispielsweise hinsichtlich der Lagerbarkeit) soll das Impfgeschehen auf die Bevölkerung ausgedehnt werden. In dieser Phase soll das Impfgeschehen schwerpunktmäßig in den Regelversorgungsstrukturen (insbesondere durch die Hausarztpraxen und durch Betriebsärzte) erfolgen.

 

 

II. Entscheidungsalternativen

 

1.       Für die Errichtung des Impfzentrums ist ein alternativer Standort zu wählen. Da die Impfzentren bereits vor Weihnachten betriebsbereit sein sollen, ist eine alternative Standortwahl zeitlich schwierig umzusetzen. Weiterhin ist der aus Sicht des Krisenstabes geeignetste Standort gewählt worden.

 

2.       Es wird kein Impfzentrum errichtet. In diesem Fall müssten die Impfungen ausschließlich über die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen. Da zunächst voraussichtlich nur sehr geringe Mengen an Impfstoff zur Verfügung stehen und für den Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer zudem eine besondere Handhabung und Lagerung erforderlich ist, wäre eine Verteilung der verfügbaren Impfstoffmenge insbesondere unter Berücksichtigung der priorisiert zu impfenden Personengruppen (wenn überhaupt) nur sehr schwer umzusetzen.

 

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

Die Höhe der entstehenden Kosten kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen geht davon aus, dass ca. 400.000 € an Kosten pro Impfzentrum entstehen. Die entstehenden Kosten für Einrichtung und Betrieb der Impfzentren werden nach Darstellung des Gesundheitsministeriums im Erlass vom 25.11.2020 zu jeweils 50 % durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Bund getragen.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Kreisausschuss ist im Rahmen der Aufgabendelegation für den Kreistag gem. § 26 Abs. 1 Ziffer r KrO für die Zustimmung zum Aufbau und Betreiben eines Impfzentrums zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Kreis Coesfeld zuständig.

 

 

Hinweise:

 

Weitere Fragen, z.B. zur Logistik und Kühlung von Impfstoffen, können ggf. in der Sitzung mündlich erörtert werden, da fortlaufend weitere Konkretisierungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erwartet werden.

 

 

Zu dieser Thematik liegt ein Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 20.11.2020 vor. Dieser ist als Anlage beigefügt.