Betreff
Schnellbuslinienförderung - zusätzliche Leistungen auf der SchnellBus-Linie S60 Nottuln-Münster zum 12.04.2021
Vorlage
SV-10-0158
Aktenzeichen
81
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschluss:

 

Der ZVM Bus wird beauftragt, die unter Punkt I. aufgeführten SchnellBus-Leistungen auf Grundlage des mit der RVM bestehenden öffentlichen Dienstleistungsauftrages zum 12.04.2021 in Auftrag zu geben.

I. Sachdarstellung

Am 03.04.2019 beschloss der Kreistag des Kreises Coesfeld den 3. Nahverkehrsplan (NVP).

Dieser enthielt u.a. eine Kategorisierung des ÖPNV-Angebotes vorgenommen. Für den Korridor „Nottuln – Münster“ wurden die Anforderungen an das Betriebszeitfenster und an den Fahrplantakt in der Kategorie „Achse“ festgelegt. Dieses führte dazu, dass Defizite in der Bedienungsqualität festgestellt wurden.

 

Um den Anforderungen an den NVP gerecht zu werden, wäre das Fahrplanangebot um folgende Fahrten zu ergänzen:

 

Montag-Freitag:

- 20.04 Uhr Nottuln - Münster

- 21.04 Uhr Nottuln - Münster

 

- 21.15 Uhr Münster - Nottuln

- 22.15 Uhr Münster - Nottuln

 

Samstag:

- 16.04 Uhr Nottuln - Münster

- 17.04 Uhr Nottuln - Münster

 

- 17.10 Uhr Münster - Nottuln

- 18.10 Uhr Münster - Nottuln

 

Sonntag:

- 09.04 Uhr Nottuln - Münster

- 11.04 Uhr Nottuln - Münster

- 13.04 Uhr Nottuln - Münster

- 15.04 Uhr Nottuln - Münster

- 17.04 Uhr Nottuln - Münster

 

- 10.10 Uhr Münster - Nottuln

- 12.10 Uhr Münster - Nottuln

- 14.10 Uhr Münster - Nottuln

- 16.10 Uhr Münster - Nottuln

- 18.10 Uhr Münster - Nottuln

 

Das Land NRW stellt für die Förderung von SchnellBus-Linien Finanzmittel zur Verfügung.

Der NWL verteilt auf Grundlage des §11 Abs. 1 ÖPNVG NRW diese Mittel an seine Mitgliedszweckverbände (MZV) als Zuwendungen für Busleistungen auf regionalen SchnellBus-Linien. Hierzu hat der NWL eine Richtlinie erlassen, die zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist.

Die MZV sollen diese Mittel an die Bus-Aufgabenträger (Stadt Münster und Münsterland-Kreise) verteilen, das ist hier im Münsterland der Zweckverband Mobilität Münsterland (ZVM). Pro Jahr kann er rund 1,2 Mio. Euro verteilen. Auf den Kreis Coesfeld entfallen davon etwa 18 Prozent, rund 200.000 Euro (ZVM Verbandsversammlung vom 2020-08-24, Sitzungsvorlage 32 2020).

Ursprünglich war die Förderung für neue SchnellBus-Linien gedacht und hätte damit den Bereich des Münsterlandes ausgespart, da zu den bestehenden SchnellBus-Linien die Nahverkehrspläne der Kreise keine weiteren Bedarfe für SchnellBus-Linien ermittelt haben. Die Anforderungen und Vorgaben des NWL zur Förderfähigkeit – hier Fahrplan- und Betriebszeit-fenster (BZF) sowie Fahrzeuge und Infrastruktur - sind eng gesetzt.

Hier wurden für das Münsterland Problemstellungen ermittelt und über den ZVM mit dem NWL nachverhandelt, sodass auch Bestandsverkehre in den Genuss der Förderung kommen.

Vorgabe ist Montag bis Samstag mindestens ein Stundentakt mit Mindestbetriebszeiten Montag bis Freitag von 06-20 Uhr und Samstag von 09-18 Uhr. Es dürfen Montag bis Freitag maximal 3 Fahrten je Richtung aus dem Taktraster abweichen, aus Gründen des Berufs- und Schülerverkehrs oder wenn SPNV-Anschlüsse das erfordern.

Ein Problem ist noch, dass das Betriebszeitfenster (BZF) in beide Richtungen erfüllt sein muss. So sind teilweise Fahrten um 06.00 Uhr ab Münster vorgegeben, die entgegen der Lastrichtung erfolgen sollen, wo eigentlich kein Bedarf ist, da diese Zeitlage über parallele RegioBus-Leistungen bereits abgedeckt ist. Hier finden aktuell Gespräche zwischen dem ZVM und dem NWL statt.

 

In der Richtlinie werden als Voraussetzung für die Förderung bei Maßnahmenbeginn neue bzw. bis zu 6 Monate alte Fahrzeuge gefordert. Eine Übergangsregelung soll jetzt vermeiden, dass mangels neuer Fahrzeuge eine Erweiterung des Angebotes nicht kurzfristig möglich wird. Auch schwierig ist die Forderung von Fahrgastzählsystemen auf den geförderten Fahrten. Das geforderte System ist in der Anschaffung vergleichsweise teuer und erfordert auf Verkehrsunternehmensseite Personal für die Betreuung und das Datenmanagement. Mittlerweile haben sich NWL und Kreise auf den Einbau eines ähnlichen, weniger aufwändigen Systems verständigen können.

Auch war eine Videoüberwachung bisher bei ausgeschriebenen Linienbündeln keine zwingende Forderung und muss für zukünftige Ausschreibungen berücksichtigt werden.

 

Die Fördermittel des Landes tragen auf dem Gebiet des Kreises COE dazu bei, dass eine Erweiterung des Fahrplanangebotes der SchnellBus-Linie S60 möglich wird:

 

Insgesamt werden die Kosten für diese Fahrten mit rund 136.000 Euro/Jahr kalkuliert (Erlöse aus Fahrkartenverkäufen nicht berücksichtigt).

 

II. Entscheidungsalternativen

Keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Kosten durch Finanzmittel aus der SchnellBus-Förderung gedeckt.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).