Betreff
Handlungs- und Maßnahmenkonzept der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Bereich „Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendlichen“ – Prävention, Intervention, Hilfen
Vorlage
SV-10-0175
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept wird zur Kenntnis genommen.

 

 

I. Problem

 

Im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat die Landesregierung ein umfangreiches Handlungs- und Maßnahmenkonzept entwickelt, das die Eingriffsmöglichkeiten der verschiedenen Zuständigkeitsbereiche bündelt. Damit sollen Maßnahmen besser aufeinander abgestimmt werden und alle wichtigen Bereiche im persönlichen Umfeld von Kindern und Jugendlichen und darüber hinaus erfasst werden.

 

Das Werk erschien im Dezember 2020 und ist unter folgendem Link zu finden: https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/massnahmenkonzept_psg_nrw_2020-12final.pdf

 

Mit dieser Vorlage soll ein Überblick über die die Aktivitäten des Landes und Bundes vermittelt werden.

 

II. Lösung

 

 

Laufende Initiativen des Landtags NRW:

 

 

Umsetzungsstand

 

Einsatz parlamentarischer Untersuchungsausschuss/retroperspektivische Analyse von Fallverläufen

 

 

-       Einsatz am 26.06.2019 (Drucksache 17/6660)

-       Vorlage des Abschlussberichts am 03.12.2020

 

 

 

Gesetzliche Änderungen

 

-       Einbringung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (besserer Schutz von Kindern und schutz- oder wehrlosen Personen im Sexualstrafrecht) im Juli 2020

-       Aufhebung der Tilgungsfristen im Bundeszentralregister für:  sexuellen Missbrauch, Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie, Abruf von Kinderpornografie mittels Telemedien sowie Veranstaltung und Besuch kinderpornografischer Darbietungen

-       Der Bundesrat hat am 14.02.2020 die Einbringung des Gesetzesentwurfs beschlossen (BT-Drs. 19/18019)

-       Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 31.08.2020 sieht lediglich Verlängerung der Fristen vor

-       Bundestag wird sich voraussichtlich in 2021 mit beiden Entwürfen befassen

-       Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten bei Verdacht auf Kindesmissbrauch (bis Juli 2021)

 

 

 

Kinderschutzkommission

 

 

-       Einrichtung im November 2019 (Drucksache 17/77569): hierbei soll es sich um eine dauerhafte Einrichtung handeln

 

 

 

Entschließungsantrag

 

 

-       der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Jeder Fall ist ein Fall zu viel – alle Kräfte mobilisieren für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch“ (Drucksache 17/5066 Neudruck) wurde am 18.08.2020 gestellt (Drucksache 17/10635)

 

 

Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

 

-       Beginn Aufbau im August 2020

-       Trägerschaft: Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V.

-       Ziele: Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im Kinderschutz, Verbreitung und Wirksamkeit von Sensibilisierungsmaßnahmen und von Schutzkonzepten, Durchführung und Vermittlung von Qualifizierungsangeboten für Fachkräfte im Bereich Prävention, Weiter- und Neuentwicklung von Materialien und Konzepten, Initiierung von Qualitätsdialogen zur Prävention, Koordination landesweiter Praxis

-       Kooperationsvereinbarungen mit beiden Landesjugendämtern in 2020 geschlossen: Finanzierung von 4 Vollzeitstellen (je 2) bei den LJÄn

 

 

Förderung der Fachstelle beim DKSB NRW „Kinderschutzkompetenzzentrum“ (landesweite Fachstelle für intervenierenden Kinderschutz)

 

-       seit 2020 Forschungsvorhaben zu Gelingensfaktoren, Fallstricken und Bruchstellen der interdisziplinären Kooperation (Projektförderung mit jährlichem Finanzvolumen von 200.000 € wird angestrebt)

 

 

Einrichtung von Stellen, an die sich junge Menschen und ihre Familien zur allg. Beratung wenden können und die im Fall von Konflikten zwischen jungen Menschen und Familien oder Trägern der Jugendhilfe vermitteln

 

 

-       Absichtserklärung, bislang ohne nähere Erläuterung

 

Flächendeckende Umsetzung von Schutzkonzepten und –prozessen gegen sexualisierte Gewalt in Einrichtungen und Institutionen

 

 

-       Bestandsaufnahme in 2019/2020

-       Beginn Umsetzung in 2021durch Landesfachstelle Prävention

 

Implementierung von Schutzkonzepten in Kindertageseinrichtungen

 

-       Umsetzung erforderlicher bundesrechtlicher Regelungen im Rahmen der SGB VIII Reform, evtl. Bundesrats-Initiative von NRW

 

 

Implementierung von Schutzkonzepte in stationären und teilstationären Einrichtungen

 

 

-       Auswertung der erfolgten Bestandsaufnahme in 2021

-       Ziel: flächendeckende und verbindliche Umsetzung

 

 

Implementierung von Schutzkonzepten an Schulen

 

-       Schaffung einer schulgesetzlichen Verpflichtung ist für 2021 vorgesehen

 

 

Pflicht zur Umsetzung von Schutzkonzepten in Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten/Entwicklung von Mindestanforderungen für Schutzprozesse und fachlichen Empfehlungen

 

 

 

-       Schutzkonzepte wurden im Kinder- u. Jugendförderplan aufgenommen

 

Verpflichtende Evaluierung: Kinderschutz an Schulen

 

 

-       Für 2021 geplant

-       nochmalige Überarbeitung des Notfallordners „Hinsehen und Handeln“

 

 

Flächendeckende und verbindliche Einrichtung von interdisziplinären Netzwerken im Kinderschutz

 

 

-       Land, kommunale Spitzenverbände, Landesjugendämter sowie weitere maßgebliche Organisationen steigen 2021 in einen Arbeitsprozess zur Förderung lokaler Strukturen ein

-       Ausarbeitung eines Runderlasses zur „Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Verhütung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ soll in 2021 ausgearbeitet und abgestimmt werden → Ziel: reibungslose Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern, Polizei, Justiz, Schulen und Gesundheitsämtern

-       Erarbeitung einer interministeriellen Handreichung zur Orientierung und als Leitfaden im Jahr 2021

 

 

Stelle des unabhängigen Beauftragten zu Fragen der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

 

 

 

 

 

-       Berufung Herrn Rörigs am 01.12.2011

-       Erneute Berufung für 5 Jahre in 2014

-       Erneute Berufung für 5 Jahre in 2019

 

Einheitliche Standards der Personalbemessung in ASD

 

 

-       Keine Erläuterungen

Fachstandards zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

 

-       Keine Erläuterungen

 

 

Verbindliche Qualitätsanforderungen für Fachkräfte im Kinderschutz

 

 

-       überarbeitete Empfehlung des Landesjugendamtes „Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft gem. § 8a und 8b SGB VIII“ liegt vor

 

 

Festlegung fachlicher Verfahrensstandards bei „8a-Verfahren“ in NRW-Jugendämtern

 

 

-       Empfehlung zu den „Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gem. § 8a SGB VIII“ liegt vor.

-       Im nächsten Schritt soll zw. dem Land, den Landesjugendämtern und den kommunalen Spitzenverbänden verabredet werden, wie die ASD und PKD mit bedarfsgerechten Beratungs-, Qualifizierungs- und Organisationsentwicklungsangeboten unterstützt werden können

-       Darüber hinaus sollen Schnittstellen zw. örtlichen öffentlichen Trägern und den freien Trägern in den Blick genommen werden

 

 

Ausbau von Fachberatung / Förderung der Erziehungs- und Fachberatungsstellen

 

 

-       Evaluation der Familienberatung in NRW zum Themenkomplex „sexualisierte Gewalt“→ Ergebnis: Solide Grundversorgung vorhanden, Bedarf an quantitativen und qualitativem Ausbau spezialisierter Fachberatung sowie an einheitlichen Mindestanforderungen, Fachempfehlungen u. Qualitätsstandards,

-       Bereitstellung von 3,6 Mio. Euro jährlich für den Ausbau ab Haushaltsjahr 2021

-       Anhebung der Anzahl der landesgeförderten Vollzeitstellen für spezialisierte Fachberatung von 40 auf 95

-       Erhöhung der Förderung von ärztlichen Anlauf- und Beratungsstellen

-       Förderaufruf erfolgte am 19.02.2021

 

 

Einrichtung des landesweiten Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen

 

 

 

-       keine näheren Erläuterungen

 

Einrichtung der Stabsstelle „Kinderpornografie“ im Ministerium des Inneren im April 2019

 

 

-       Vorlage Abschlussbericht im April 2020 → Überführung der Aktivitäten in das neue Referat 426 „Kindesmissbrauch / Besondere Kriminalitätsangelegenheiten“

 

 

Förderung der Schulpsychologie

 

-       Einrichtung von 50 zusätzlichen Landesstellen für Schulpsychologinnen / Schulpsychologen im Rahmen des Aktionsplans „Für Demokratie und Respekt – Entschieden gegen Diskriminierung und Gewalt“; beabsichtigte Schaffung von weiteren 50 Stellen in 2021

 

 

Landesweite Ausdehnung des Projekts “Mein Körper gehört mir“ in allen Grundschulen

 

 

 

 

-       keine genauen zeitlichen Angaben

 

Überarbeitung sämtlicher Lehrpläne zwecks Sensibilisierung gegen sexualisiert Gewalt im Netz

 

 

Das Thema Kinderschutz ist Bestandteil der Ausbildung der

-       Juristinnen und Juristen (Kriminologie)

-       Polizistinnen/Polizisten

Ziele:

-       Pflichtbestand in der Fachschulausbildung zum Erzieher/in

-       Mitgestaltung der ärztlichen Approbationsordnung

 

 

 

Verbesserung einer flächendeckenden Angebotsstruktur an Schulen

 

-       Aufbau einer landesweiten Datenbank zu Angeboten für Kinder, Jugendliche und Eltern ist für das erste Halbjahr 2021 vorgesehen

 

 

Änderungen im Pflegekinderwesen

 

Referentenentwurf liegt vor:

-       Verpflichtende Schutzkonzepte für Pflegefamilien

-       Berichtspflicht für Pflegeeltern in Bezug auf wichtige Ereignisse

-       Beschwerdemöglichkeiten für Pflegekinder

-       Neuregelung der Zuständigkeiten

-       Erlaubnispflicht für Pflegefamilien

-       Definition von Versagensgründen

 

 

Abschluss von Qualitätsbündnissen im Sport

 

 

Landessportbund und Sportjugend NRW unterstützen Vereine, Bünde und Verbände mit folgenden Zielen:

-       Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierte Gewalt

-       Vernetzung

-       Transfer von Fachwissen

-       Entwicklung und Installierung von Qualitätsstandards zur Prävention und Intervention

-       Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung von Schutzkonzepten

-       Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

-       Selbstverpflichtung zum Kinderschutz

 

 

Fortbildung von Fachkräften

 

-       Informationskampagne zum Thema „(Sexualisierten) Missbrauch erkennen und beurteilen / Erste Hilfe leisten“: Regionale Fachtage und Webinare finden statt (Landesfachstelle Prävention)

-       Bestandsaufnahme von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte bis Mitte 2020

-       Kick-off Termin mit Fachvertreter/innen im ersten Quartal 2021

-       weiteres Ziel: Durchführung von abgestimmten interdisziplinären Qualifizierungsangeboten

-       Qualifizierung von Multiplikatoren im Handlungsfeld Kinderschutz (auch für schulische Teams)

-       Informationsveranstaltungen durch Mitarbeitende der Kriminalkommissariate Kriminalprävention/Opferschutz an Schulen

-       Online-Fortbildungen für Lehrkräfte zum Thema sexualisierte Gewalt im ersten Halbjahr 2021

 

 

Förderung der Arbeit der Kinderschutzambulanzen

 

 

-       Ziel: möglichst wohnortnahe Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung geworden sind

-       Beginn der Landesförderung in 2019: jährliche Fördersumme je Ambulanz höchstens 30.000 €

-       perspektivisch wird eine angemessene Finanzierung im Regelsystem angestrebt

 

 

Aktivitäten des Bundes:

 

Umsetzungsstand:

 

 

Gesetzliche Änderungen

 

-       Referentenentwurf des BMJV „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ (Verschärfung des Strafrechts, Verbesserungen bei der Prävention, Anpassung des familiengerichtlichen Verfahrens, Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes in Bezug auf Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter/innen)

-       Änderung des Bundeszentralregistergesetzes – Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

-       Referentenentwurf zur SGB VIII Reform

-       Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz – Erleichterung der Datenübermittlung bei Kindeswohlgefährdungen → Bundesrat hat auf Antrag NRW am 09.10.2020 die Einbringung des Gesetzesentwurfs beschlossen (BR-Drs. 476/20 – Beschluss)

-       Planung einer Änderung bei der MiStra im Umlaufverfahren für das erste Quartal 2021 geplant (Präzisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe, praxisgerechte Fassung)

 

 

III.           Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Konkrete Handlungsbedarfe bleiben abzuwarten. 

 

 

V.            Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreis Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung grundsätzlich zuständig.

 

 

 

 

 

 

Anlagen: