Beschluss:
Das Handlungs- und
Maßnahmenkonzept wird zur Kenntnis genommen.
I. Problem
Im Kampf gegen
sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat die Landesregierung ein
umfangreiches Handlungs- und Maßnahmenkonzept entwickelt, das die
Eingriffsmöglichkeiten der verschiedenen Zuständigkeitsbereiche bündelt. Damit
sollen Maßnahmen besser aufeinander abgestimmt werden und alle wichtigen
Bereiche im persönlichen Umfeld von Kindern und Jugendlichen und darüber hinaus
erfasst werden.
Das Werk erschien im
Dezember 2020 und ist unter folgendem Link zu finden: https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/massnahmenkonzept_psg_nrw_2020-12final.pdf
Mit dieser Vorlage
soll ein Überblick über die die Aktivitäten des Landes und Bundes vermittelt
werden.
II. Lösung
Laufende Initiativen des
Landtags NRW: |
Umsetzungsstand |
Einsatz parlamentarischer
Untersuchungsausschuss/retroperspektivische Analyse von Fallverläufen |
-
Einsatz am 26.06.2019 (Drucksache 17/6660) -
Vorlage des Abschlussberichts am 03.12.2020 |
Gesetzliche Änderungen |
-
Einbringung „Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Strafgesetzbuches (besserer Schutz von Kindern und schutz- oder
wehrlosen Personen im Sexualstrafrecht) im Juli 2020 -
Aufhebung der Tilgungsfristen im
Bundeszentralregister für: sexuellen
Missbrauch, Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie, Abruf von
Kinderpornografie mittels Telemedien sowie Veranstaltung und Besuch
kinderpornografischer Darbietungen -
Der Bundesrat hat am 14.02.2020 die
Einbringung des Gesetzesentwurfs beschlossen (BT-Drs. 19/18019) -
Referentenentwurf des Bundesministeriums
der Justiz vom 31.08.2020 sieht lediglich Verlängerung der Fristen vor -
Bundestag wird sich voraussichtlich in 2021
mit beiden Entwürfen befassen -
Bundesratsinitiative mit dem Ziel der
Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Austausch zwischen Ärztinnen und
Ärzten bei Verdacht auf Kindesmissbrauch (bis Juli 2021) |
Kinderschutzkommission |
-
Einrichtung im November 2019 (Drucksache 17/77569):
hierbei soll es sich um eine dauerhafte Einrichtung handeln |
Entschließungsantrag |
-
der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag der Fraktion der CDU, der
Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Jeder Fall ist ein Fall zu viel – alle Kräfte mobilisieren für den Schutz
von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch“ (Drucksache 17/5066 Neudruck)
wurde am 18.08.2020 gestellt (Drucksache 17/10635) |
Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt gegen
Kinder und Jugendliche |
-
Beginn Aufbau im August 2020 -
Trägerschaft: Arbeitsgemeinschaft Kinder-
und Jugendschutz NRW e.V. -
Ziele: Weiterentwicklung der
Qualitätssicherung im Kinderschutz, Verbreitung und Wirksamkeit von
Sensibilisierungsmaßnahmen und von Schutzkonzepten, Durchführung und
Vermittlung von Qualifizierungsangeboten für Fachkräfte im Bereich
Prävention, Weiter- und Neuentwicklung von Materialien und Konzepten,
Initiierung von Qualitätsdialogen zur Prävention, Koordination landesweiter
Praxis -
Kooperationsvereinbarungen mit beiden
Landesjugendämtern in 2020 geschlossen: Finanzierung von 4 Vollzeitstellen
(je 2) bei den LJÄn |
Förderung der Fachstelle beim DKSB NRW
„Kinderschutzkompetenzzentrum“ (landesweite Fachstelle für intervenierenden
Kinderschutz) |
-
seit 2020 Forschungsvorhaben zu
Gelingensfaktoren, Fallstricken und Bruchstellen der interdisziplinären
Kooperation (Projektförderung mit jährlichem Finanzvolumen von 200.000 € wird
angestrebt) |
Einrichtung von Stellen, an die sich junge Menschen und
ihre Familien zur allg. Beratung wenden können und die im Fall von Konflikten
zwischen jungen Menschen und Familien oder Trägern der Jugendhilfe vermitteln |
-
Absichtserklärung, bislang ohne nähere
Erläuterung |
Flächendeckende Umsetzung von Schutzkonzepten und
–prozessen gegen sexualisierte Gewalt in Einrichtungen und Institutionen |
-
Bestandsaufnahme in 2019/2020 -
Beginn Umsetzung in 2021durch
Landesfachstelle Prävention |
Implementierung von Schutzkonzepten in Kindertageseinrichtungen |
-
Umsetzung erforderlicher bundesrechtlicher
Regelungen im Rahmen der SGB VIII Reform, evtl. Bundesrats-Initiative von NRW |
Implementierung von Schutzkonzepte in stationären und
teilstationären Einrichtungen |
-
Auswertung der erfolgten Bestandsaufnahme
in 2021 -
Ziel: flächendeckende und verbindliche
Umsetzung |
Implementierung von Schutzkonzepten an Schulen |
-
Schaffung einer schulgesetzlichen
Verpflichtung ist für 2021 vorgesehen |
Pflicht zur Umsetzung von Schutzkonzepten in Einrichtungen,
in denen sich Kinder und Jugendliche für einen Teil des Tages oder ganztags
aufhalten/Entwicklung von Mindestanforderungen für Schutzprozesse und
fachlichen Empfehlungen |
-
Schutzkonzepte wurden im Kinder- u.
Jugendförderplan aufgenommen |
Verpflichtende Evaluierung: Kinderschutz an Schulen |
-
Für 2021 geplant -
nochmalige Überarbeitung des Notfallordners
„Hinsehen und Handeln“ |
Flächendeckende und verbindliche Einrichtung von
interdisziplinären Netzwerken im Kinderschutz |
-
Land, kommunale Spitzenverbände,
Landesjugendämter sowie weitere maßgebliche Organisationen steigen 2021 in
einen Arbeitsprozess zur Förderung lokaler Strukturen ein -
Ausarbeitung eines Runderlasses zur
„Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Verhütung sexualisierter Gewalt gegen
Kinder und Jugendliche“ soll in 2021 ausgearbeitet und abgestimmt werden
→ Ziel: reibungslose Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern, Polizei,
Justiz, Schulen und Gesundheitsämtern -
Erarbeitung einer interministeriellen
Handreichung zur Orientierung und als Leitfaden im Jahr 2021 |
Stelle des unabhängigen Beauftragten zu Fragen der
sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche |
-
Berufung Herrn Rörigs am 01.12.2011 -
Erneute Berufung für 5 Jahre in 2014 -
Erneute Berufung für 5 Jahre in 2019 |
Einheitliche Standards der Personalbemessung in ASD |
-
Keine Erläuterungen |
Fachstandards zur Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen |
-
Keine Erläuterungen |
Verbindliche Qualitätsanforderungen für Fachkräfte im
Kinderschutz |
-
überarbeitete Empfehlung des Landesjugendamtes
„Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen
Fachkraft gem. § 8a und 8b SGB VIII“ liegt vor |
Festlegung fachlicher Verfahrensstandards bei
„8a-Verfahren“ in NRW-Jugendämtern |
-
Empfehlung zu den „Gelingensfaktoren bei
der Wahrnehmung des Schutzauftrags gem. § 8a SGB VIII“ liegt vor. -
Im nächsten Schritt soll zw. dem Land, den
Landesjugendämtern und den kommunalen Spitzenverbänden verabredet werden, wie
die ASD und PKD mit bedarfsgerechten Beratungs-, Qualifizierungs- und
Organisationsentwicklungsangeboten unterstützt werden können -
Darüber hinaus sollen Schnittstellen zw.
örtlichen öffentlichen Trägern und den freien Trägern in den Blick genommen
werden |
Ausbau von Fachberatung / Förderung der Erziehungs- und
Fachberatungsstellen |
-
Evaluation der Familienberatung in NRW zum
Themenkomplex „sexualisierte Gewalt“→ Ergebnis: Solide Grundversorgung
vorhanden, Bedarf an quantitativen und qualitativem Ausbau spezialisierter
Fachberatung sowie an einheitlichen Mindestanforderungen, Fachempfehlungen u.
Qualitätsstandards, -
Bereitstellung von 3,6 Mio. Euro jährlich
für den Ausbau ab Haushaltsjahr 2021 -
Anhebung der Anzahl der landesgeförderten
Vollzeitstellen für spezialisierte Fachberatung von 40 auf 95 -
Erhöhung der Förderung von ärztlichen
Anlauf- und Beratungsstellen -
Förderaufruf erfolgte am 19.02.2021 |
Einrichtung des landesweiten Kompetenzzentrums
Kinderschutz im Gesundheitswesen |
-
keine näheren Erläuterungen |
Einrichtung der Stabsstelle „Kinderpornografie“ im
Ministerium des Inneren im April 2019 |
-
Vorlage Abschlussbericht im April 2020
→ Überführung der Aktivitäten in das neue Referat 426 „Kindesmissbrauch
/ Besondere Kriminalitätsangelegenheiten“ |
Förderung der Schulpsychologie |
-
Einrichtung von 50 zusätzlichen
Landesstellen für Schulpsychologinnen / Schulpsychologen im Rahmen des
Aktionsplans „Für Demokratie und Respekt – Entschieden gegen Diskriminierung
und Gewalt“; beabsichtigte Schaffung von weiteren 50 Stellen in 2021 |
Landesweite Ausdehnung des Projekts “Mein Körper gehört
mir“ in allen Grundschulen |
-
keine genauen zeitlichen Angaben |
Überarbeitung sämtlicher Lehrpläne zwecks
Sensibilisierung gegen sexualisiert Gewalt im Netz |
Das Thema Kinderschutz ist Bestandteil der Ausbildung
der -
Juristinnen und Juristen (Kriminologie) -
Polizistinnen/Polizisten Ziele: -
Pflichtbestand in der Fachschulausbildung
zum Erzieher/in -
Mitgestaltung der ärztlichen
Approbationsordnung |
Verbesserung einer flächendeckenden Angebotsstruktur an
Schulen |
-
Aufbau einer landesweiten Datenbank zu
Angeboten für Kinder, Jugendliche und Eltern ist für das erste Halbjahr 2021
vorgesehen |
Änderungen im Pflegekinderwesen |
Referentenentwurf liegt vor: -
Verpflichtende Schutzkonzepte für
Pflegefamilien -
Berichtspflicht für Pflegeeltern in Bezug
auf wichtige Ereignisse -
Beschwerdemöglichkeiten für Pflegekinder -
Neuregelung der Zuständigkeiten -
Erlaubnispflicht für Pflegefamilien -
Definition von Versagensgründen |
Abschluss von Qualitätsbündnissen im Sport |
Landessportbund und Sportjugend NRW unterstützen
Vereine, Bünde und Verbände mit folgenden Zielen: -
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor
sexualisierte Gewalt -
Vernetzung -
Transfer von Fachwissen -
Entwicklung und Installierung von
Qualitätsstandards zur Prävention und Intervention -
Beratung und Unterstützung bei der
Entwicklung von Schutzkonzepten -
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen -
Selbstverpflichtung zum Kinderschutz |
Fortbildung von Fachkräften |
-
Informationskampagne zum Thema
„(Sexualisierten) Missbrauch erkennen und beurteilen / Erste Hilfe leisten“:
Regionale Fachtage und Webinare finden statt (Landesfachstelle Prävention) -
Bestandsaufnahme von Fortbildungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte bis Mitte 2020 -
Kick-off Termin mit Fachvertreter/innen im
ersten Quartal 2021 -
weiteres Ziel: Durchführung von
abgestimmten interdisziplinären Qualifizierungsangeboten -
Qualifizierung von Multiplikatoren im
Handlungsfeld Kinderschutz (auch für schulische Teams) -
Informationsveranstaltungen durch
Mitarbeitende der Kriminalkommissariate Kriminalprävention/Opferschutz an
Schulen -
Online-Fortbildungen für Lehrkräfte zum
Thema sexualisierte Gewalt im ersten Halbjahr 2021 |
Förderung der Arbeit der Kinderschutzambulanzen |
-
Ziel: möglichst wohnortnahe Versorgung von
Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Missbrauch, Misshandlung oder
Vernachlässigung geworden sind -
Beginn der Landesförderung in 2019:
jährliche Fördersumme je Ambulanz höchstens 30.000 € -
perspektivisch wird eine angemessene
Finanzierung im Regelsystem angestrebt |
Aktivitäten des Bundes: |
Umsetzungsstand: |
Gesetzliche Änderungen |
-
Referentenentwurf des BMJV „Entwurf eines
Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ (Verschärfung des
Strafrechts, Verbesserungen bei der Prävention, Anpassung des
familiengerichtlichen Verfahrens, Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes in
Bezug auf Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter/innen) -
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
– Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs
von Kindern -
Referentenentwurf zur SGB VIII Reform -
Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes
zum Gerichtsverfassungsgesetz – Erleichterung der Datenübermittlung bei
Kindeswohlgefährdungen → Bundesrat hat auf Antrag NRW am 09.10.2020 die
Einbringung des Gesetzesentwurfs beschlossen (BR-Drs. 476/20 – Beschluss) -
Planung einer Änderung bei der MiStra im
Umlaufverfahren für das erste Quartal 2021 geplant (Präzisierung der
unbestimmten Rechtsbegriffe, praxisgerechte Fassung) |
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen
/ Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Konkrete Handlungsbedarfe bleiben abzuwarten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreis Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung grundsätzlich zuständig.
Anlagen: