Betreff
Beteiligungsbericht 2004 Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-7-0259
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beteiligungsbericht 2004 des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

Mit Wirkung vom 01.01.2005 ist das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW) in Kraft getreten. Gemäß Artikel 1, § 9 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW – NKFEG NRW) finden für die noch nicht umgestellten Aufgabenbereiche auf das Neue  Kommunale Finanzmanagement die Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung weiterhin Anwendung. Der Kreis Coesfeld beabsichtigt eine Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement nicht vor dem 01.01.2008. Daher gelten die bisherigen Bestimmungen weiter.

 

Nach § 53 Absatz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 112 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW - a.F.) hat der Kreis Coesfeld zur Information der Kreistagsmitglieder und der Einwohner einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Beteiligten, Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten.

II.  Lösung

Zuletzt wurde für 2003 ein Beteiligungsbericht erstellt. Der Beteiligungsbericht 2004 ist als Anlage beigefügt.

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung des Berichtes, der Sitzungsvorlage sowie für die Sitzungen und Bekanntmachungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages für die Kenntnisnahme ergibt sich aus § 53 Absatz 1 KrO NW i.V.m. § 112 Absatz 3 GO NW (a.F.).

 

Anlage:

Beteiligungsbericht 2004 des Kreises Coeseld