Betreff
Auswahlverfahren Familienzentren 2021/22
Vorlage
SV-10-0213
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Teilnahme an der nächsten Ausbaustufe des Landesprojekts „Familienzentrum“ im Kindergartenjahr 2021/22 wird folgende Kindertageseinrichtung bestimmt:

Kath. Kindergarten St. Josef, Veilchenweg 1, 48301 Nottuln – Appelhülsen

 

 

I. Sachdarstellung

Mit Sitzungsvorlage (SV-10-0182) vom 11.03.2021 wurde mitgeteilt, dass laut ministeriellem Erlass vom 23.02.2021 dem Kreisjugendamt Coesfeld eines von landesweit 150 neuen Familienzentren für das Kindergartenjahr 2021/22 zugeteilt wird. Das neue Familienzentrum ist bis spätestens 15.06.2021 beim Land NRW über das E-Government-Verfahren FamZ.web/KiBiz.web zu beantragen.

 

Mit Rundschreiben vom 25.03.2021 wurden alle Kindertageseinrichtungen und Träger aufgefordert,

sich bei Interesse an einer Weiterentwicklung zu einem Familienzentrum bis zum 23.04.2021 beim Jugendamt formlos zu bewerben. Die einzige Bewerbung kam dabei vom Kath. Kindergarten St. Josef in Nottuln - Appelhülsen. Mangels Auswahlmöglichkeiten ist die Heranziehung von Auswahlkriterien nicht erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt somit vor, dem Kath. Kindergarten St. Josef in Nottuln - Appelhülsen den Zuschlag für die Weiterentwicklung zu einem Familienzentrum im Kindergartenjahr 2021/22 zu erteilen. Mit einer Auswahl des St. Josef-Kindergartens entsteht zudem erstmalig ein Familienzentrum im Ortsteil Appelhülsen.

 

II. Entscheidungsalternativen

keine

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Mit der Auswahl zum Familienzentrum und dem Erwerb über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel als Familienzentrum ist eine Landesförderung von 20.166 EUR im Kindergartenjahr 2021/22 verbunden. Diese Förderung wird jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung angepasst. Eine Förderung durch Kreismittel erfolgt nicht.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 43 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz ist eine Auswahlentscheidung im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung und somit durch den Jugendhilfeausschuss vorgesehen.

 

 

 

Anlagen: