Betreff
Verwendung von Fördermitteln aus der NWL-Schnellbusförderung; Angebote auf der Linie S90/S91
Vorlage
SV-10-0262
Aktenzeichen
01.81-ÖPNV-S90/S91
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Ohne.

 

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

I-IV.

 

Das Land NRW stellt für die Förderung von SchnellBus-Linien Finanzmittel zur Verfügung. Der NWL verteilt auf Grundlage des § 11 Abs. 1 ÖPNVG NRW diese Mittel an seine Mitgliedszweckverbände (MZV) als Zuwendungen für Busleistungen auf regionalen SchnellBus-Linien. Hierzu hat der NWL eine Richtlinie erlassen, die zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist.

 

Die MZV sollen diese Mittel an die Bus-Aufgabenträger (Stadt Münster und Münsterland-Kreise) verteilen, das ist hier im Münsterland der Zweckverband Mobilität Münsterland (ZVM). Pro Jahr kann er rund 1,2 Mio. Euro verteilen. Auf den Kreis Coesfeld entfallen davon etwa 18 Prozent, rund 200.000 Euro (ZVM Verbandsversammlung vom 24.08.2020, Sitzungsvorlage 32 2020).

 

Ursprünglich war die Förderung für neue SchnellBus-Linien gedacht und hätte damit den Bereich des Münsterlandes ausgespart, da zu den bestehenden SchnellBus-Linien die Nahverkehrspläne der Kreise keine weiteren Bedarfe für SchnellBus-Linien ermittelt haben. Die Anforderungen und Vorgaben des NWL zur Förderfähigkeit – hier Fahrplan- und Betriebszeitfenster (BZF) sowie Fahrzeuge und Infrastruktur – sind eng gesetzt.

 

Hier wurden für das Münsterland Problemstellungen ermittelt und über den ZVM mit dem NWL nachverhandelt, sodass auch Bestandsverkehre in den Genuss der Förderung kommen.

 

Vorgabe ist Montag bis Samstag mindestens ein Stundentakt mit Mindestbetriebszeiten Montag bis Freitag von 06-20 Uhr und Samstag von 09-18 Uhr. Es dürfen Montag bis Freitag maximal 3 Fahrten je Richtung aus dem Taktraster abweichen, aus Gründen des Berufs- und Schülerverkehrs oder wenn SPNV-Anschlüsse das erfordern.

 

Ein Problem ist noch, dass das Betriebszeitfenster (BZF) in beide Richtungen erfüllt sein muss. So sind teilweise Fahrten um 06.00 Uhr ab Münster vorgegeben, die entgegen der Lastrichtung erfolgen sollen, wo eigentlich kein Bedarf ist, da diese Zeitlage über parallele RegioBus-Leistungen bereits abgedeckt ist. Hier finden weitere Gespräche zwischen dem ZVM und dem NWL statt.

 

In der Richtlinie werden als Voraussetzung für die Förderung bei Maßnahmenbeginn neue bzw. bis zu sechs Monate alte Fahrzeuge gefordert. Eine Übergangsregelung soll jetzt vermeiden, dass mangels neuer Fahrzeuge eine Erweiterung des Angebotes nicht kurzfristig möglich wird. Auch schwierig ist die Forderung von Fahrgastzählsystemen auf den geförderten Fahrten. Das geforderte System ist in der Anschaffung vergleichsweise teuer und erfordert auf Verkehrsunternehmensseite Personal für die Betreuung und das Datenmanagement. Mittlerweile haben sich NWL und Kreise auf den Einbau eines ähnlichen, weniger aufwändigen Systems verständigen können. Auch war eine Videoüberwachung bisher bei ausgeschriebenen Linienbündeln keine zwingende Forderung und muss für zukünftige Ausschreibungen berücksichtigt werden.

 

Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 10.02.2021 wurde ein Teil der Fördersumme für eine Angebotsausweitung auf der Linie S60 (Nottuln – Münster) beschlossen. Hierbei wurden die Kosten für diese Fahrten mit rund 136.000 Euro/Jahr kalkuliert (Erlöse aus Fahrkartenverkäufen nicht berücksichtigt).

 

Mithin verbleiben aus den dem Kreis Coesfeld zugewiesenen Mitteln noch Restmittel, die zielgerichtet für eine Verbesserung der Angebote für den Schnellbusbereich verwendet werden können.

 

Neben der S60 verfügt der Kreis Coesfeld insbesondere über ein Schnellbusangebot auf der Linie S90/91 (Datteln – Olfen – Lüdinghausen – Senden – Münster).

 

In Ausführung des 3. Nahverkehrsplans wurden einige Maßnahmen auf dieser Linie bereits im August 2020 umgesetzt. Im Einzelnen sind dies:

 

Montag bis Freitag:

1.       Neue Fahrt S90 21.01 Uhr Lüdinghausen – MS

2.       Neue Fahrt S91 5.00 Uhr Lüdinghausen – Olfen (- Datteln) (Verlängerung der S91-Fahrt 5.21 Uhr Olfen – Datteln)

3.       Neue Fahrt S91 5.35 Uhr Olfen - Lüdinghausen

4.       Neue Fahrt S91 20.30 Uhr Lüdinghausen – Olfen - Datteln

5.       Neue Fahrt S91 21.12 Datteln – Olfen - Lüdinghausen

 

Samstag:

6.       Neue Fahrt S90 18.59 Uhr Lüdinghausen – MS

7.       Neue Fahrt S91 19.30 Uhr Lüdinghausen – Olfen - Datteln

 

Nach der Prüfung durch den ZVM Mobilität sind diese Fahrten auch rückwirkend förderfähig. Durch die Förderung wird der Ausgleichsbetrag, der an den RVM zu zahlen wäre für die zusätzlichen Fahrten geringer.