Beschluss:
- ohne –
Der zweite Bericht der Verwaltung über die weitere Entwicklung der Katzenpopulation im Zeitraum August 2020 bis Juli 2021 wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
I. und II. Problem und Lösung
Nach Erlass der
Verordnung des Kreises Coesfeld gem. § 13b TierSchG zum Schutz freilebender
Katzen (Katzenschutzverordnung) war dem Ausschuss für Umwelt, öffentliche
Sicherheit und Ordnung mit Sitzungsvorlage vom 24.08.2020 (SV-9-1793) über die
Entwicklung bereits erstmalig berichtet worden. Dieser zweite Bericht umfasst
nun den Zeitraum August 2020 bis Juli 2021.
Zur Durchführung
der Verordnung wurden im gegenseitigen Einvernehmen unbefristet und unter
Widerrufsvorbehalt die drei Tierschutzvereine (TSV) Coesfeld, Dülmen und
Umgebung e.V., Tierfreunde Lüdinghausen und Umgebung e.V. und Streunerkatzen
Lüdinghausen e.V. beauftragt. Die Vereine fangen und kastrieren herrenlose
Katzen, die dafür entstehenden Kastrationskosten werden vom Kreis Coesfeld
übernommen.
Um die
Wirksamkeit der Verordnung überprüfen zu können, sind die TSV aufgefordert, mit
Vorlage ihrer Abrechnungen seit Februar 2019 regelmäßig auch die Fangdaten zu
übermitteln. Da der Tierschutzverein Streunerkatzen Lüdinghausen e.V. seit 2020
keine Daten und Rechnungen mehr vorgelegt hatte, teilte dieser auf
entsprechende Nachfrage dem Veterinäramt mit, aus verschiedenen Gründen nicht
mehr in der Lage zu sein, die Aufgaben aus der Beauftragung für den Kreis
Coesfeld wahrnehmen zu können. Man sei mit einer Aufhebung der Beauftragung
einverstanden. Die Beauftragung des TSV Streunerkatzen Lüdinghausen e.V. ist
daher mittlerweile widerrufen worden.
Nach Auswertung
ergeben sich für den Zeitraum August 2020 bis Juli 2021 folgende gemeldete
Angaben/Daten:
Tierschutzvereine
Gefangene freilebende Katzen: 209
(93 ♀, 116 ♂) (21 aus Wohngebieten, 22 Industrie,
160
Bauerschaften, 3 Wald, 3 Sonstige)
Pflegezustände: 56 gut, 128
mäßig, 23 schlecht, 0 infaust
Ernährungszustände: 84 gut, 105 mäßig, 18
schlecht, 0 infaust
Parasitosen: 11 frei,
145 leicht, 54 erheblich, 0 infaust
Atemwegserkrankungen: 127 frei, 71 leicht, 6
erheblich, 0 infaust
Durchfall: 139
frei, 65 leicht, 5 erheblich, 0 infaust
Hauterkrankungen: 205 frei, 4 leicht,
0 erheblich, 0 infaust
sonstige Erkrankungen: 193 frei, 13 leicht, 2
erheblich, 1 infaust
Verletzungen: 182 frei,
27 leicht, 0 erheblich, 0 infaust
Virologischer Labortest
(FIP): 9 positiv, 141 negativ
Abfrage Tierarztpraxen
Für die Einschätzung
wurden diesmal ausschließlich die Tierarztpraxen befragt, die für die TSV’e die
Kastrationen vornehmen.
Mehr Vorstellungen von
Katzen seit 01.08.2020: überwiegend nein / gleichbleibend
Rückgang
Katzenpopulation insgesamt:
nein / gleichbleibend
Rückgang Population
verwilderte Katzen:
teilweise
Ernährungs-,
Pflege- und Gesundheitszustände:
überwiegend mäßig
Krankheiten und
Verletzungen: insb.
Katzenschnupfen, andere Infektionskrankheiten, Parasitosen, Knochenbrüche, Kampf-
und Unfallverletzungen
Euthanasien: <
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Abnahme von Infektionskrankheiten /
Kampfverletzungen
gehaltener Katzen: gleichbleibend,
eine Praxis abnehmend
Auszug aus
Anmerkungen der Tierärzte: Kastrationspflicht
wird weiter befürwortet, im ländlichen Bereich wie auf Bauernhöfen sind
Kontrollen sinnvoll, der allgemeine Zustand der verwilderten Katzen verbessert
sich, dieses Jahr mehr Kitten als letztes Jahr in einer Praxis
Zusammenfassend
ergibt sich aus den Daten der TSV’e und der Tierarztpraxen, dass der
überwiegende Teil der gefangenen freilebenden Katzen erhebliche
Gesundheitsprobleme aufweist.
II. Entscheidungsalternativen
entfällt
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Ziel der Verordnung ist es, freilebende Katzen
vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden zu schützen, die auf eine hohe
Anzahl dieser Katzen innerhalb des Kreisgebietes zurückzuführen sind. Die
Beurteilung der Wirksamkeit der Verordnung hängt also von der Frage ab, inwieweit
mit Hilfe der Verordnung das gesetzte Ziel einer Verringerung der Population
freilebender Katzen erreicht werden kann.
Mit dem Rückzug des TSV Streunerkatzen Lüdinghausen
e.V. ist eine Unterstützung bei der Umsetzung der Katzenschutzverordnung
weggebrochen. Auch deshalb dürfte das Ziel von 550 Kastrationen (275 ♀ / 275 ♂) pro Jahr erneut nicht erreicht werden.
Gleichwohl ist die Umsetzung der Verordnung in
den ersten zwei Jahren recht gut angelaufen. Tendenziell konnte die Anzahl
freilebender Katzen an einigen besonderen Brennpunkten wirksam reduziert
werden.
Bei der Beurteilung der bisher vorliegenden
Daten ist zu berücksichtigen, dass es sich weiterhin um eine Zwischenbilanz
handelt und ein nachweisbarer
Effekt auf die Population der Freigängerkatzen erst in 1-2 Jahren erkennbar
sein wird. Auch ist wie bei der ersten
Auswertung weiterhin nicht einzuschätzen, inwieweit die Corona-Pandemie
Auswirkungen auf die Umsetzung der Verordnung hat.
Da die meisten der von
den TSV’en gefangenen Katzen und anderen Freigängerkatzen gesundheitliche
Probleme aufwiesen, erscheint es aus tierschutzrechtlicher Sicht insgesamt
geboten, die Katzenschutzverordnung weiterhin beizubehalten.
Anlagen: