Betreff
Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Coesfeld (Katzenschutzverordnung)
Vorlage
SV-10-0300
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

- ohne –

 

Der zweite Bericht der Verwaltung über die weitere Entwicklung der Katzenpopulation im Zeitraum August 2020 bis Juli 2021 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

I. Sachdarstellung

I. und II. Problem und Lösung

 

Nach Erlass der Verordnung des Kreises Coesfeld gem. § 13b TierSchG zum Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung) war dem Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung mit Sitzungsvorlage vom 24.08.2020 (SV-9-1793) über die Entwicklung bereits erstmalig berichtet worden. Dieser zweite Bericht umfasst nun den Zeitraum August 2020 bis Juli 2021.

Zur Durchführung der Verordnung wurden im gegenseitigen Einvernehmen unbefristet und unter Widerrufsvorbehalt die drei Tierschutzvereine (TSV) Coesfeld, Dülmen und Umgebung e.V., Tierfreunde Lüdinghausen und Umgebung e.V. und Streunerkatzen Lüdinghausen e.V. beauftragt. Die Vereine fangen und kastrieren herrenlose Katzen, die dafür entstehenden Kastrationskosten werden vom Kreis Coesfeld übernommen.

Um die Wirksamkeit der Verordnung überprüfen zu können, sind die TSV aufgefordert, mit Vorlage ihrer Abrechnungen seit Februar 2019 regelmäßig auch die Fangdaten zu übermitteln. Da der Tierschutzverein Streunerkatzen Lüdinghausen e.V. seit 2020 keine Daten und Rechnungen mehr vorgelegt hatte, teilte dieser auf entsprechende Nachfrage dem Veterinäramt mit, aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage zu sein, die Aufgaben aus der Beauftragung für den Kreis Coesfeld wahrnehmen zu können. Man sei mit einer Aufhebung der Beauftragung einverstanden. Die Beauftragung des TSV Streunerkatzen Lüdinghausen e.V. ist daher mittlerweile widerrufen worden. 

Nach Auswertung ergeben sich für den Zeitraum August 2020 bis Juli 2021 folgende gemeldete Angaben/Daten:

Tierschutzvereine

Gefangene freilebende Katzen:         209 (93 ♀, 116 ♂) (21 aus Wohngebieten, 22 Industrie,

160 Bauerschaften, 3 Wald, 3 Sonstige)

Pflegezustände:                                   56 gut, 128 mäßig, 23 schlecht, 0 infaust

Ernährungszustände:                          84 gut, 105 mäßig, 18 schlecht, 0 infaust

Parasitosen:                                        11 frei, 145 leicht, 54 erheblich, 0 infaust

Atemwegserkrankungen:                    127 frei, 71 leicht, 6 erheblich, 0 infaust

Durchfall:                                            139 frei, 65 leicht, 5 erheblich, 0 infaust

Hauterkrankungen:                             205 frei, 4 leicht, 0 erheblich, 0 infaust

sonstige Erkrankungen:                      193 frei, 13 leicht, 2 erheblich, 1 infaust

Verletzungen:                                      182 frei, 27 leicht, 0 erheblich, 0 infaust

Virologischer Labortest (FIP):             9 positiv, 141 negativ

 

 

 

 

 

 

Abfrage Tierarztpraxen

 

Für die Einschätzung wurden diesmal ausschließlich die Tierarztpraxen befragt, die für die TSV’e die Kastrationen vornehmen. 

 

Mehr Vorstellungen von Katzen seit 01.08.2020:       überwiegend nein / gleichbleibend

Rückgang Katzenpopulation insgesamt:                     nein / gleichbleibend

Rückgang Population verwilderte Katzen:                  teilweise

Ernährungs-, Pflege- und Gesundheitszustände:        überwiegend mäßig

Krankheiten und Verletzungen:                                   insb. Katzenschnupfen, andere Infektionskrankheiten, Parasitosen, Knochenbrüche, Kampf- und Unfallverletzungen

Euthanasien:                                                                < 15

Abnahme von Infektionskrankheiten /

Kampfverletzungen gehaltener Katzen:                      gleichbleibend, eine Praxis abnehmend

Auszug aus Anmerkungen der Tierärzte:                    Kastrationspflicht wird weiter befürwortet, im ländlichen Bereich wie auf Bauernhöfen sind Kontrollen sinnvoll, der allgemeine Zustand der verwilderten Katzen verbessert sich, dieses Jahr mehr Kitten als letztes Jahr in einer Praxis

 

Zusammenfassend ergibt sich aus den Daten der TSV’e und der Tierarztpraxen, dass der überwiegende Teil der gefangenen freilebenden Katzen erhebliche Gesundheitsprobleme aufweist.

 

II. Entscheidungsalternativen

entfällt

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Ziel der Verordnung ist es, freilebende Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden zu schützen, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Kreisgebietes zurückzuführen sind. Die Beurteilung der Wirksamkeit der Verordnung hängt also von der Frage ab, inwieweit mit Hilfe der Verordnung das gesetzte Ziel einer Verringerung der Population freilebender Katzen erreicht werden kann.

 

Mit dem Rückzug des TSV Streunerkatzen Lüdinghausen e.V. ist eine Unterstützung bei der Umsetzung der Katzenschutzverordnung weggebrochen. Auch deshalb dürfte das Ziel von 550 Kastrationen (275 ♀ / 275 ♂) pro Jahr erneut nicht erreicht werden.

 

Gleichwohl ist die Umsetzung der Verordnung in den ersten zwei Jahren recht gut angelaufen. Tendenziell konnte die Anzahl freilebender Katzen an einigen besonderen Brennpunkten wirksam reduziert werden.

Bei der Beurteilung der bisher vorliegenden Daten ist zu berücksichtigen, dass es sich weiterhin um eine Zwischenbilanz handelt und ein nachweisbarer Effekt auf die Population der Freigängerkatzen erst in 1-2 Jahren erkennbar sein wird. Auch ist wie bei der ersten Auswertung weiterhin nicht einzuschätzen, inwieweit die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Umsetzung der Verordnung hat.    

 

Da die meisten der von den TSV’en gefangenen Katzen und anderen Freigängerkatzen gesundheitliche Probleme aufwiesen, erscheint es aus tierschutzrechtlicher Sicht insgesamt geboten, die Katzenschutzverordnung weiterhin beizubehalten.

 

Anlagen: