Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen
1. Die Verwaltung berichtet im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit und im Ausschuss für Bildung, Schule und Integration über die Übergangsbegleitung an den Berufskollegs des Kreises Coesfeld.
2. Der Kreis Coesfeld baut die Beratungsressourcen für die Übergangsbegleitung spätestens zum 01.01.2022 - zunächst befristet für 2 Jahre - um zwei Stellen Sozialarbeiter/innen an den Berufskollegs des Kreises Coesfeld aus.
3. Die Verwaltung prüft, ob eine (Mit)Finanzierung der Personalkosten aus den Mitteln „Aufholen nach Corona“, aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gem. SGB II, aus den Mitteln „Jugendsozialarbeit“ nach § 13 SGB VIII, der Agentur für Arbeit und / oder aus Mitteln des Kommunalen Integrationszentrums erfolgt.
Vorgelegt gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse vom 04.11.2020
Begründung:
I. - V.
Auf den beigefügten Antrag der Kreistagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen datiert auf den 23.08.2021 wird verwiesen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
In der Begründung zum Antrag wird auf
entsprechende Einschätzungen der Verwaltung, insbesondere im Schulausschuss am
26.08.2020 und im Kreisausschuss im Mai 2021 aufgrund einer Anfrage der Faktion
Bündnis 90/Die Grünen verwiesen. Die Einschätzung, dass die Übergangsbegleitung
tatsächlich wertvolle Arbeit leistet und die Aufgabe aufgrund des
Beratungsbedarfes möglicherweise auch noch ausbaufähig sein könnte, kann
bestätigt werden.
Dieser Bewertung Rechnung tragend, hat der
Kreis in einem ersten Schritt mit dem Stellenplan 2021 die Voraussetzungen
dafür geschaffen, dass die Stellen der Übergangsbegleitung entfristet werden.
Hierfür wurde seitens des Kreises 0,5 Stellen in den Stellenplan aufgenommen.
Weitere 0,5 Stellen finanziert – ebenfalls unbefristet - die Bezirksregierung im Rahmen des Landesprogramms
„Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in
Nordrhein-Westfalen“ aus umgewandelten Lehrer/innen-Stellen.
Für den zweiten
Schritt einer möglichen Stellenausweitung – auch dies war Teil der Erörterungen
– sollten möglichst auch nach weiteren Fördermöglichkeiten recherchiert werden.
Nach heutiger Lage der Dinge bestehen nicht nur unmittelbare
Fördermöglichkeiten für Stellen in der Übergangsbegleitung, sondern wurden und
werden auch weitere Projekte installiert, die geeignet sind, die Arbeit der
Übergangsbegleitung zu unterstützen. Besonders zu nennen sind hier:
·
Die derzeit eingeführten „Casemanager“ im
Rahmen des kommunalen Integrationsmanagements.
·
Das ESF-geförderte Projekt „Matchingberatung“
beim Bildungsträger GEBA.
·
Auch das Bündelungsprogramm „Aufholen nach
Corona“ bietet an mehreren Stellen die Möglichkeit, in diesem Arbeitsbereich
einzusteigen. Über das Unterprogramm „Extra-Personal“ hätten Schulen sogar die
Möglichkeit, eine direkte Ausstockung von Schulsozialarbeit bei der
Bezirksregierung zu beantragen.
Bei den
Fördermöglichkeiten handelt es sich mit Ausnahme der „Casemanager“ aber um
befristete Maßnahmen (1 – 1,5 Jahre). Mittelfristig wäre eine Aufstockung nur
sinnvoll, wenn diese auch kontinuierlich ist. Daher macht der Vorschlag im
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen durchaus Sinn, zusätzliche „Planstellen“
einzurichten und dann möglichst über Programme zu refinanzieren.
Aufgrund der
bisherigen Tätigkeitsberichte der Übergangsbegleitung kann die Aufstockung des
bisherigen Stellenumfangs um weitere 2,0 Vollzeitäquivalente allerdings als zu
hoch angesehen werden. Darüber, wie hoch ein zusätzlicher Bedarf an Ende
tatsächlich ist, müssen – auch angesichts der aktuell neu hinzukommenden
Programme – noch weitere Erfahrungen gesammelt werden. Seitens der Verwaltung
wird daher empfohlen, eine Projektstelle maximal im Umfang von 1,0
Vollzeitäquivalenten für zusätzliche Übergangsbegleitung in 2022
einzuplanen.