Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des
Haushaltsplanes 2022 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen
und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.
-fehlbeträgen der
Produktgruppen
im Budget 02
Produktgruppe 40.05. Kulturzentren, überörtliche Arbeit ab Seite 202
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einschließlich der bei
den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter
Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in
der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Ehrenamt ergebenden
Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für
Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag
zur weiteren Beratung vorgelegt.
I. Sachdarstellung
II. Etscheidungsalternativen
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 53 Abs. 1 der
Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. den §§ 78 ff.
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Entwurf
der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu
beraten und zu beschließen.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2022 wurde vom Kämmerer am 21.10.2021 aufgestellt und vom
Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den
Kreistag am 03.11.2021 werden in der Zeit vom 22.11. – 02.12.2021 die weiteren
Beratungen in den Fachausschüssen stattfinden. In der Folge wird der Entwurf im
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung (Sitzung am
06.12.2021) und im Kreisausschuss (Sitzung am 08.12.2021) beraten. Es ist
vorgesehen, dass der Kreistag den Haushalt 2022 in seiner Sitzung am 14.12.2021
beschließt.
Der Haushalt 2022 ist auf
Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten
Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der
haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen.
Die nach den Organisationsstrukturen
des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den
haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO
NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, enthält der Haushaltsplanentwurf eine
Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf
NKF-Produktbereichsebene. Es ist möglich, dass die Ergebnisse der Produktgruppen
eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche
NKF-Produktbereiche einfließen.
In der folgenden
Übersicht ist das im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ausgewiesene
Jahresergebnis aus Zeile 26 des Teilergebnisplanes 02 dargestellt.
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Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abwei-chung |
Planung |
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2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Produktbereich
40 - Schule, Bildung und Kultur |
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40.05 Kulturzentren,
überörtliche Arbeit |
Ertrag |
435.751 |
551.507 |
550.730 |
-776 |
549.093 |
548.622 |
548.612 |
Aufwand |
-1.631.478 |
-1.984.154 |
-1.979.551 |
4.603 |
-1.964.036 |
-1.968.092 |
-1.974.801 |
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Ergebnis |
-1.195.728 |
-1.432.647 |
-1.428.821 |
3.826 |
-1.414.942 |
-1.419.470 |
-1.426.189 |
Zur Produktgruppe 40.05 gehören folgende Produkte:
1) 40.05.01 Museum Burg Vischering
2) 40.05.02 Kulturzentrum Kolvenburg
3) 40.05.03 Sonstige kulturelle Veranstaltungen
4) 40.05.04 Serviceleistungen - Sport und Ehrenamt
(neu ab dem Haushaltsjahr 2022)
Hier werden Erträge und Aufwendungen für die
Durchführung von kulturellen Veranstaltungen mit Beteiligung des Kreises
Coesfeld sowie der beiden Kulturzentren Kolvenburg und Burg Vischering
nachgewiesen.
Im Entwurf zum Haushalt ist der Antrag des Schloss
Senden e.V. vom 28.10.2021 nicht berücksichtigt. Auf die Sitzungsvorlage hierzu
wird verwiesen.
Im Weiteren wird auf die Erläuterungen zum
Teilergebnisplan und Teilfinanzplan der Produktgruppe 40.05. des
Haushaltsentwurfs 2022 verwiesen.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, Klima)
Für die Erstellung des
Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die
Sitzungen.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt ist für
die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppe
zuständig.