Beschluss:
-keiner-
Der
Bericht wird zur Kenntnis genommen.
I.
Problem
Seit
Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt (KJA) am
Kennzahlen-Vergleichsring der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement (KGSt) zu den Erziehungs- und Eingliederungshilfen in
Kreisen des Landes NRW.
Im
Jugendhilfeausschuss wurden regelmäßig zentrale Ergebnisse des Vergleichsrings
vorgestellt; zuletzt am 28.01.2021 (SV-10-0101).
Mit
dieser Vorlage kommt die Verwaltung der Aufgabe der Berichterstattung über das
letzte Auswertungsjahr 2020 nach.
Am
Kennzahlenvergleich haben neben dem Kreis Coesfeld die Kreise Borken,
Steinfurt, Warendorf, Düren, Höxter, Lippe, Rhein-Kreis Neuss und der Rheinisch-Bergischer
Kreis teilgenommen.
Die Kreise Düren, Höxter und der Rhein-Kreis Neuss habe erstmalig bzw. wieder
am Vergleichsring teilgenommen. Dafür haben die Kreise Herford, Minden-Lübbecke
und der Oberbergische Kreis nicht mehr teilgenommen.
Ausgewertet
werden die Erziehungs- und Eingliederungshilfe jeweils nach stationär und
ambulant. Grundlagen der Auswertung sind dabei die Fallzahlen, die Dauer der
Hilfegewährung und die damit verbundenen Kosten (inkl. Personalkosten) sowie
die Stellenanteile in den Bereichen Allgemeiner Sozialer Dienst
/Pflegekinderdienst (ASD/PKD), Wirtschaftliche Jugendhilfe und Leitung.
II. Inhalte und Bedeutung des
Kennzahlenvergleichs
Die Daten des Vergleichsrings sind wesentliche Grundlage für die
interne Steuerung. So bildet die Systematik des Kennzahlenvergleiches die
maßgebliche Grundlage für die Ziele, Grund- und Kennzahlen der Produktgruppe
51.20. „Hilfe zur Erziehung“ mit den Produkten 51.20.01 „Erzieherische Hilfen
für Kinder und Jugendliche“, 51.20.02 „Hilfen für junge Volljährige“ und
51.20.03 „Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“.
III. Ergebnisse
In
der Anlage sind die wichtigsten Kennzahlen aus dem Kennzahlenvergleich in der
Entwicklung 2019 bis 2020 beigefügt.
Der
KGSt-Wert gibt den Durchschnittswert an.
Die
Werte werden i.d.R. pro Jugendeinwohnerwert (JEW) angegeben. Es handelt sich
dabei um die Einwohnerzahl im Alter von 0 bis 20 Jahren. Für den Kreis Coesfeld
betrug der JEW nach IT.NRW für diese Auswertung 29.008.
Die
Kennzahlen werden für Erziehungs- und Eingliederungshilfen insgesamt angegeben
(alle Hilfen) sowie getrennt nach ambulanten und stationären Erziehungs- bzw.
Eingliederungshilfen. Der Anteil am JEW gibt dabei den Umfang der
Inanspruchnahme und die Kosten pro JEW die Kostenbelastung für das KJA wieder.
Folgende
Punkte des interkommunalen Vergleichs sind hervorzuheben:
·
Inanspruchnahme
Im
Auswertungsjahr 2020 liegt die Inanspruchnahme der Hilfen im KJA-Bezirk bei 2,37%
und ist damit gegenüber dem Vorjahr 2019 gesunken (3,07%).
Der
Wert unterschreitet damit den Durchschnittswert des Vergleichsrings (3,08%).
·
Kostenbelastung
Die
Kosten (Bruttokosten: Zahlungen an Dritte und Personalkosten) sind im
KJA-Bezirk in 2020 mit 520,09 € je JEW gegenüber dem Jahr 2019 nahezu identisch
(525,19 €).
Dieses
entspricht nicht der Entwicklung im Vergleichsring, wo die Kosten zur
vorherigen Auswertung gestiegen sind.
Aufgrund
des Teilnehmerwechsels im Vergleichsring sind die Daten für 2019 und 2020 nicht
absolut vergleichbar.
Der
Wert des Vergleichsrings (667,56 €) wird vom Kreisjugendamt in 2020 deutlich
unterschritten.
Der Zuschussbedarf (Nettokosten: Bruttokosten abzüglich Kostenerstattungen) hat
sich hat sich von 383,64 Euro auf 392,68 Euro erhöht. Der Zuschussbedarf liegt
damit weiterhin deutlich unter dem Vergleichsringwert (520,75 €).
·
Verhältnis von ambulanten zu stationären Hilfen
Der
Anteil der ambulanten Hilfen zu den stationären Hilfen hat sich zur vorherigen
Auswertung 2019 erhöht. So kommen jetzt auf eine stationäre Hilfe 1,29
ambulante Hilfen. Im Auswertungsjahr 2019 waren es lediglich 1,18 ambulante
Hilfen auf eine stationäre Hilfe.
Diese Entwicklung ist auch im Vergleichsring feststellbar.
·
Fallbelastung im ASD / PKD und in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
Die Personalkennzahl des ASD / PKD ist mit 54,79 Fällen pro
Personalstelle fast identisch mit dem Wert von 2019 (54,07). Während in 2019 der ASD /
PKD-Wert dem des Vergleichsrings entsprach, liegt dieser in 2020 nur noch bei
45,09. Grund für diesen geringeren Durchschnittswert des Vergleichsringes ist
sicher der Teilnehmerwechsel.
Im
Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe liegt die Fallbelastung nunmehr bei 259,60
Fälle pro Personalstelle und ist damit zum Jahr 2019 gestiegen (229,41).
Nach wie vor liegt die Belastung deutlich über der im Vergleichsring (195,83).
·
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die
Inanspruchnahme-Quote, also die Zahl der Eltern, Kinder und Jugendlichen, denen
das KJA eine Erziehungs- bzw. Eingliederungshilfe gewährt hat, ist geringfügig
gesunken. Die Quote weicht aber nicht wesentlich von der Quote des
Vergleichsrings ab.
Positiv
ist zu bewerten, dass die stationären Hilfen wie in den Vorjahren im Verhältnis
zu den ambulanten Hilfen nicht weiter gestiegen sind.
Die
Kostenbelastung ist im KJA-Bezirk gestiegen. Die Steigerung fällt jedoch moderat
aus und liegt nach wie vor sehr deutlich unter der durchschnittlichen Kostenbelastung
des Vergleichsrings.
Die
Fallbelastung im ASD/PKD ist gleich geblieben. Der Grund für die Differenz zum
stark gesunkenen Wert des Vergleichsrings ist der Teilnehmerwechsel. Dagegen
ist die Belastung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zur vorherigen
Auswertungsjahr gestiegen und liegt weiterhin deutlich höher als im
Vergleichsring.
Für
die unter Nr. II genannten Produkte wurden die Ziele definiert, dass die
Falldichte und der Zuschussbedarf dem Durchschnittswert des
Kennzahlenvergleichs entsprechen soll.
Insgesamt
betrachtet wurden diese gesetzten Ziele im Auswertungsjahr 2020 erfüllt.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich
beläuft sich der aktuelle Kostenbeitrag für das KJA nach der
Projektvereinbarung vom 11.11.2020 für die 8. Projektphase (Auswertungsjahre 2021
und 2022) auf 2.600 € (netto).
V.
Zuständigkeit
Jugendhilfeausschuss
Anlagen:
Kennzahlenvergleich 2020