Betreff
Kennzahlen-Vergleich der KGSt zu den Erziehungs- und Eingliederungshilfen - Ergebnisse des Berichtsjahres 2020
Vorlage
SV-10-0420
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

-keiner-

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

I.  Problem

 

Seit Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt (KJA) am Kennzahlen-Vergleichsring der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu den Erziehungs- und Eingliederungshilfen in Kreisen des Landes NRW.

Im Jugendhilfeausschuss wurden regelmäßig zentrale Ergebnisse des Vergleichsrings vorgestellt; zuletzt am 28.01.2021 (SV-10-0101).

Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung der Aufgabe der Berichterstattung über das letzte Auswertungsjahr 2020 nach.

Am Kennzahlenvergleich haben neben dem Kreis Coesfeld die Kreise Borken, Steinfurt, Warendorf, Düren, Höxter, Lippe, Rhein-Kreis Neuss und der Rheinisch-Bergischer Kreis teilgenommen.
Die Kreise Düren, Höxter und der Rhein-Kreis Neuss habe erstmalig bzw. wieder am Vergleichsring teilgenommen. Dafür haben die Kreise Herford, Minden-Lübbecke und der Oberbergische Kreis nicht mehr teilgenommen.

 

Ausgewertet werden die Erziehungs- und Eingliederungshilfe jeweils nach stationär und ambulant. Grundlagen der Auswertung sind dabei die Fallzahlen, die Dauer der Hilfegewährung und die damit verbundenen Kosten (inkl. Personalkosten) sowie die Stellenanteile in den Bereichen Allgemeiner Sozialer Dienst /Pflegekinderdienst (ASD/PKD), Wirtschaftliche Jugendhilfe und Leitung.

 

II.  Inhalte und Bedeutung des Kennzahlenvergleichs

Die Daten des Vergleichsrings sind wesentliche Grundlage für die interne Steuerung. So bildet die Systematik des Kennzahlenvergleiches die maßgebliche Grundlage für die Ziele, Grund- und Kennzahlen der Produktgruppe 51.20. „Hilfe zur Erziehung“ mit den Produkten 51.20.01 „Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche“, 51.20.02 „Hilfen für junge Volljährige“ und 51.20.03 „Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“.

III.  Ergebnisse

 

In der Anlage sind die wichtigsten Kennzahlen aus dem Kennzahlenvergleich in der Entwicklung 2019 bis 2020 beigefügt.

 

Der KGSt-Wert gibt den Durchschnittswert an.

 

Die Werte werden i.d.R. pro Jugendeinwohnerwert (JEW) angegeben. Es handelt sich dabei um die Einwohnerzahl im Alter von 0 bis 20 Jahren. Für den Kreis Coesfeld betrug der JEW nach IT.NRW für diese Auswertung 29.008.

 

Die Kennzahlen werden für Erziehungs- und Eingliederungshilfen insgesamt angegeben (alle Hilfen) sowie getrennt nach ambulanten und stationären Erziehungs- bzw. Eingliederungshilfen. Der Anteil am JEW gibt dabei den Umfang der Inanspruchnahme und die Kosten pro JEW die Kostenbelastung für das KJA wieder.

 

Folgende Punkte des interkommunalen Vergleichs sind hervorzuheben:

 

·         Inanspruchnahme

Im Auswertungsjahr 2020 liegt die Inanspruchnahme der Hilfen im KJA-Bezirk bei 2,37% und ist damit gegenüber dem Vorjahr 2019 gesunken (3,07%).

Der Wert unterschreitet damit den Durchschnittswert des Vergleichsrings (3,08%).

 

·         Kostenbelastung

Die Kosten (Bruttokosten: Zahlungen an Dritte und Personalkosten) sind im KJA-Bezirk in 2020 mit 520,09 € je JEW gegenüber dem Jahr 2019 nahezu identisch (525,19 €).

Dieses entspricht nicht der Entwicklung im Vergleichsring, wo die Kosten zur vorherigen Auswertung gestiegen sind.

Aufgrund des Teilnehmerwechsels im Vergleichsring sind die Daten für 2019 und 2020 nicht absolut vergleichbar.

Der Wert des Vergleichsrings (667,56 €) wird vom Kreisjugendamt in 2020 deutlich unterschritten.
Der Zuschussbedarf (Nettokosten: Bruttokosten abzüglich Kostenerstattungen) hat sich hat sich von 383,64 Euro auf 392,68 Euro erhöht. Der Zuschussbedarf liegt damit weiterhin deutlich unter dem Vergleichsringwert (520,75 €).

 

·         Verhältnis von ambulanten zu stationären Hilfen

Der Anteil der ambulanten Hilfen zu den stationären Hilfen hat sich zur vorherigen Auswertung 2019 erhöht. So kommen jetzt auf eine stationäre Hilfe 1,29 ambulante Hilfen. Im Auswertungsjahr 2019 waren es lediglich 1,18 ambulante Hilfen auf eine stationäre Hilfe.
Diese Entwicklung ist auch im Vergleichsring feststellbar.

 

·         Fallbelastung im ASD / PKD und in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

Die Personalkennzahl des ASD / PKD ist mit 54,79 Fällen pro Personalstelle fast identisch mit dem Wert von 2019 (54,07). Während in 2019 der ASD / PKD-Wert dem des Vergleichsrings entsprach, liegt dieser in 2020 nur noch bei 45,09. Grund für diesen geringeren Durchschnittswert des Vergleichsringes ist sicher der Teilnehmerwechsel.

Im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe liegt die Fallbelastung nunmehr bei 259,60 Fälle pro Personalstelle und ist damit zum Jahr 2019 gestiegen (229,41).
Nach wie vor liegt die Belastung deutlich über der im Vergleichsring (195,83).

 

·         Zusammenfassung der Ergebnisse

Die Inanspruchnahme-Quote, also die Zahl der Eltern, Kinder und Jugendlichen, denen das KJA eine Erziehungs- bzw. Eingliederungshilfe gewährt hat, ist geringfügig gesunken. Die Quote weicht aber nicht wesentlich von der Quote des Vergleichsrings ab.

 

Positiv ist zu bewerten, dass die stationären Hilfen wie in den Vorjahren im Verhältnis zu den ambulanten Hilfen nicht weiter gestiegen sind.

 

Die Kostenbelastung ist im KJA-Bezirk gestiegen. Die Steigerung fällt jedoch moderat aus und liegt nach wie vor sehr deutlich unter der durchschnittlichen Kostenbelastung des Vergleichsrings.

 

Die Fallbelastung im ASD/PKD ist gleich geblieben. Der Grund für die Differenz zum stark gesunkenen Wert des Vergleichsrings ist der Teilnehmerwechsel. Dagegen ist die Belastung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zur vorherigen Auswertungsjahr gestiegen und liegt weiterhin deutlich höher als im Vergleichsring.

 

Für die unter Nr. II genannten Produkte wurden die Ziele definiert, dass die Falldichte und der Zuschussbedarf dem Durchschnittswert des Kennzahlenvergleichs entsprechen soll.

Insgesamt betrachtet wurden diese gesetzten Ziele im Auswertungsjahr 2020 erfüllt.

IV.  Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich beläuft sich der aktuelle Kostenbeitrag für das KJA nach der Projektvereinbarung vom 11.11.2020 für die 8. Projektphase (Auswertungsjahre 2021 und 2022) auf 2.600 € (netto).

V.  Zuständigkeit

Jugendhilfeausschuss

 

Anlagen:

 

Kennzahlenvergleich 2020