Betreff
Errichtung des Bildungsganges "Gestaltungstechnische Assistentin / Gestaltungstechnischer Assistent und allgemeine Hochschulreife" am Pictorius-Berufskolleg in Coesfeld
Vorlage
SV-7-0283
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Am Pictorius-Berufskolleg des Kreises Coesfeld in Coesfeld wird gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz zum 01.08.2006 der Bildungsgang „Gestaltungstechnische Assistentin / Gestaltungstechnischer Assistent und allgemeine Hochschulreife“ (Anlage D 4 APO-BK) errichtet.

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Schulleiter des Pictorius-Berufskollegs des Kreises Coesfeld in Coesfeld hat vorgeschlagen, zum 01.08.2006 den Bildungsgang „Gestaltungstechnische Assistentin / Gestaltungstechnischer Assistent und allgemeine Hochschulreife“ (Anlage D 4 APO-BK) zu errichten.

 

Nähere Einzelheiten über den Bildungsgang sind dem Schreiben des Schulleiters vom 01.06.2005 (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) zu entnehmen. 

 

Die benachbarten Schulträger von Berufskollegs wurden über das Vorhaben informiert. Bedenken sind nicht erhoben worden.

 

Befürwortende Stellungnahmen der Agentur für Arbeit Coesfeld, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Coesfeld und des Deutschen Gewerkschaftsbundes – Region Münsterland – liegen vor. Seitens der Kreishandwerkerschaft Coesfeld bestehen keine Bedenken gegen die Errichtung des Bildungsganges.

Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen spricht sich aus grundsätzlichen Erwägungen gegen die Errichtung von Assistentenausbildungsgängen aus.

 

Die Bezirksregierung Münster hat im Rahmen der schulfachlichen Beratung des Schulträgers am 16.09.2005 die Errichtung des Bildungsganges befürwortet und die Genehmigung in Aussicht gestellt.

 

Gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz hat der Schulträger über die Errichtung des Bildungsganges zu beschließen. Der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster. Die Genehmigungsunterlagen sind spätestens zum 01.12.2005 bei der Bezirksregierung einzureichen. Mit der Bezirksregierung wurde abgestimmt, dass die Mitteilung über den Errichtungsbeschluss des Kreistages nachgereicht werden kann.

 

 

II.  Lösung

 

Die Errichtung des Bildungsganges am Pictorius-Berufskolleg wird befürwortet.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Errichtungsbeschluss zu fassen.

 

In Abstimmung mit der Schulleitung wird der Bildungsgang bis auf weiteres nur einzügig geführt. In Abhängigkeit von den Anmeldezahlen kann die Beschränkung auf die Einzügigkeit ggf. in späteren Jahren entfallen.

 

 

III. Alternativen

 

Keine

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die anfallenden Kosten (außer Schülerfahrkosten) sind aus dem der Schule bereitgestellten Budget zu zahlen.

 

Die Schülerfahrkosten sind der Produktgruppe 040.002 (Schülerbezogene Leistungen) des Budgets 02 zugeordnet. Die Höhe der Schülerfahrkosten ist abhängig von den Schülerzahlen und den Wohnorten der Schülerinnen und Schüler.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 26 Abs. 1 KrO die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.