Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | SV-7-0284 | ||
Aktenzeichen: | 10 21 04 | ||
Art: | Sitzungsvorlage | ||
Datum: | 25.10.2005 | ||
Betreff: | Änderung der Kreisgrenze Coesfeld - Steinfurt im Rahmen der Flurbereinigung Aulendorf |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Sitzungsvorlage 22 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Änderung der Kreisgrenze Coesfeld – Steinfurt im Flurbereinigungsverfahren Aulendorf wird gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz zugestimmt.
Begründung:
Durch den Flurbereinigungsplan ist das neue Flurstück Nr. 44, Flur 29, Gemarkung Beerlage dem Kreis Coesfeld zugeschlagen worden. Die neue Kreisgrenze verläuft topographisch abgegrenzt südlich entlang eines Waldsaumes. Die Änderung ergibt den Vorteil, dass die bisher von einem Landwirt über die alte Kreisgrenze hinweg durchgängig bewirtschaftete Fläche sich in einem Kreis befindet.
Durch die Grenzänderung gewinnt der Kreis Coesfeld eine Fläche von insgesamt 30.685 qm vom Kreis Steinfurt.
Gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz bedarf die Grenzänderung der Zustimmung der beteiligten Gemeinden und Kreise.
Der vorgeschlagenen Grenzänderung wird zugestimmt.
Keine
Keine
Für die Entscheidung ist gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe e) KrO NRW der Kreistag zuständig.