Betreff
Katzenschutzverordnung - Folgekosten
Vorlage
SV-10-0489
Aktenzeichen
39.02.03
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Erweiterung der Kostenübernahme der Kastrationskosten um die Unterbringungskosten für die Katzen von der Kastration bis zur medizinisch verantwortbaren Wiederauswilderung in einer pauschalen Höhe von 20 € je Tier sowohl nachträglich für 2021 als auch für die Folgejahre.

 

 

 

 

Begründung

 

I. Problem

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 01.12.2021 ist beschlossen worden, dass der Kreis zu den Tierschutzvereinen aufnimmt und prüft, ob im Zusammenhang mit der Katzenschutzverordnung den Vereinen bisher nicht vorhergesehene Folgekosten entstehen, die – zusätzlich zu den bereits entstandenen Kosten – im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets durch den Kreis gedeckt werden können.

 

Der Haushaltsansatz beim Kostenträger 01.39.02.03 „Tierschutz“ für den Titel 529100 „Aufwendungen für sonstige Dienste“ betrug im HHJ 2021 insgesamt 40.000 €. Davon wurden ca. 25.000 € für Katzenkastrationen im Rahmen der Katzenschutzverordnung des Kreises Coesfeld vom 19.12.2018 veranschlagt, die bei den beauftragten Tierschutzvereinen Coesfeld, Dülmen und Umgebung e.V. und Tierfreunde Lüdinghausen und Umgebung e.V. anfallen und vom Kreis Coesfeld beglichen werden. Der verbleibende Ansatz in Höhe von ca. 15.000 € ist insbesondere für Kosten vorgesehen, die im Rahmen der Unterbringung von Tieren nach Wegnahmen entstehen. Aus 2021 sind noch Restgelder in Höhe von 8.467,54 € vorhanden.

Für 2022 ist der gleiche Ansatz vorgesehen.

 

Die Verwaltung hat mit dem Tierschutzverein Coesfeld, Dülmen und Umgebung e.V. Kontakt aufgenommen. In der Tat entstehen den Tierschutzvereinen für die Umsetzung der Katzenschutzverordnung neben den reinen Kastrationskosten auch Unterbringungskosten für die Katzen von der Kastration bis zur medizinisch verantwortbaren Wiederauswilderung.

 

II. Lösung

Nach entsprechender Prüfung wird eine Übernahme der Unterbringungskosten in Höhe von pauschal 20 € je Katze für angemessen erachtet. Auch für die Folgejahre wäre eine solche Kostenübernahmen angemessen.

 

Im letzten Jahr haben beide Tierschutzvereine insg. 252 Katzen kastrieren lassen. Bei einer nachträglichen Inrechnungstellung der hierfür entstandenen Unterbrindungskosten durch die Tierschutzvereine würde dem Kreis Coesfeld ein zusätzlicher Aufwand von max. 5.040 € entstehen.    

Um den Tierschutzvereinen die pauschalen Kosten sowohl für 2021 als auch für 2022 ersetzen zu können, müssten die am Ende des Haushaltsjahres 2021 noch verfügbaren Mittel in Höhe von 8.467,54 € auch in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden.

 

III. Entscheidungsalternativen

Dem Vorschlag auf Erweiterung der Kostenübernahme wird nicht gefolgt. Damit haben dann die vom Kreis Coesfeld beauftragten Tierschutzvereine die Unterbringungskosten weiterhin selbst zu tragen.

 

IV. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Bei einer konsumtiven Ermächtigungsübertragung würde der Ansatz für 2022 nicht belastet, sondern um die Restgelder des Vorjahres zweckdienlich aufgestockt (48.467,54 €). Für die folgenden Haushaltsjahre wären die Haushaltsansätze der Kostenentwicklung anzupassen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gem. § 26 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land NRW ist der Kreistag zuständig.

 

Finanzierung:

 

Anlagen: