Betreff
Neuorganisation des ZVM Fachbereich Bus; Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Münsterlandkreisen und dem Zweckverband Mobilität Münsterland (ZVM) sowie Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung von Aufgaben nach dem ÖPNV-Gesetz NRW zwischen den Kreisen Coesfeld und Warendorf
Vorlage
SV-10-0544
Aktenzeichen
81
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

1.       Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen den Kreisen Borken, Coesfeld und Warendorf und dem Zweckverband SPNV Münsterland auf dem Gebiet des ÖPNV vom 01.09.2012 wird – unter teilweiser Aufhebung sowie dem Beitritt des Kreises Steinfurt zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung – entsprechend dem beigefügten Entwurf geändert (Anlage 1 der Sitzungsvorlage SV-10-0544).

2.       Dem beigefügten Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Kreisen Coesfeld und Warendorf (Anlage 2 der Sitzungsvorlage SV-10-0544) wird zugestimmt.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den anderen Vertragspartnern, die Genehmigung der Vereinbarungen unter Ziffern 1 und 2 bei der Bezirksregierung Münster einzuholen.

4.       Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass alle beteiligten Vertragsparteien die vorgenannten Beschlüsse fassen.

 

I. Sachdarstellung

Die Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf haben dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM, heute Zweckverband Mobilität Münsterland) im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung seit dem 01.09.2012 mit der Wahrnehmung von Aufgaben des ÖPNVs beauftragt. Ziel dieser Zusammenarbeit ist eine Bündelung von Fachkompetenz und eine effiziente Aufgabenwahrnehmung. Zudem sollen Synergiepotenziale mit dem ZVM genutzt werden.

Der ZVM hat zur Aufgabenerledigung einen Fachbereich ZVM Bus eingerichtet. Dessen Aufgaben beinhalten verschiedene Themen im Bereich des Busverkehrs:

·         Recht und Finanzen

·         Angebotsplanung/IT

·         Leistungsvergabe/Berichtswesen

·         Kommunikation/Qualitätssteuerung

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht nur eine Mandatierung zur operativen Wahrnehmung der Aufgabenträgerschaft vor. Die abschließende Bescheidung von Fördermitteln, die Verwaltung der Fördermittel im Kreishaushalt, der förmliche Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung und die Bestellung von Verkehrsleistungen verbleiben bei den Kreisverwaltungen. Den jeweiligen Kreistagen obliegen weiterhin die strategischen Entscheidungen über die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV (z. B. Nahverkehrsplanung).

Vier der derzeit acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZVM Bus werden von den Kreisen Borken, Coesfeld und Warendorf entsendet, vier sind unmittelbar beim ZVM beschäftigt, zwei davon befristet für das Projekt Bürgerlabor Mobiles Münsterland (BüLaMo), bei dem der Kreis Coesfeld die Federführung hat. Seit dem Wechsel des ZVM Bus Geschäftsführers Ende April 2021 übernehmen vorübergehend die Verkehrsdezernenten in geteilter Führung die Leitung des Fachbereichs.

Gem. § 3 Abs. 4 der Vereinbarung wird durch eine Trennungsrechnung im Haushalt des ZVM gewährleistet, dass die Personal- und Sachkosten des Fachbereichs Bus innerhalb des ZVM nur von den mandatierenden Kreisen getragen werden. Die Aufteilung der Kosten des ZVM Fachbereichs Bus unter den drei Kreisen erfolgt grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip. Der Kreis Steinfurt nimmt regelmäßig ebenfalls Leistungen vom ZVM Bus ab und vergütet diese auf Grundlage einer Vollkostenrechnung.

Um nach der Aufgabenbündelung des SPNV beim Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der damit verbundenen Neuausrichtung des ZVM klare Zuständigkeiten, Finanzierungen, Schnittstellen und Kommunikationswege zu erhalten, sind in den vergangenen Monaten Schritt für Schritt alle Aufgaben, die der ZVM Bus für das gesamte Verbandsgebiet erledigt hat, auf den ZVM Bereich Mobilität übertragen worden. Dies waren insbesondere:

·         Umsetzung von verkehrsunternehmensübergreifenden Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen (insbesondere bei größeren Projekten der Umsetzung der Nahverkehrspläne)

·         Kontinuierliche Begleitung von Maßnahmen zur Kundeninformation (Fahrplanauskunft über Internet, Telefon, große Fahrplanhefte etc.)

·         Erarbeitung von Stellungnahmen aus ÖPNV-Sicht zu Planungen anderer Behörden (z. B. Nahverkehrsplanung anderer Aufgabenträger, Verkehrsplanungen des Landes)

·         Fachliche Unterstützung im Bereich Tarif und Vertretung in den entsprechenden Gremien

 

In den letzten Jahren hat das Thema Mobilität – ÖPNV an Bedeutung gewonnen. Sowohl der Umfang des ÖPNV-Angebotes der Kreise ist deutlich gestiegen als auch der diesbezügliche politische Gestaltungswille. Entsprechend ist auch kontinuierlich der Umfang des Abstimmungsbedarfes zwischen den Kreisen und dem ZVM Bus gestiegen. Dies hat dazu geführt, dass einzelne Teilaufgaben nicht mehr beim ZVM Bus, sondern zunehmend von einzelnen Kreisverwaltungen selbst erledigt werden.

Um auch weiterhin die ÖPNV-Aufgaben effizient wahrzunehmen, erscheint es notwendig, abstimmungsintensive Teilaufgaben auch strukturell in die Kreishäuser zurück zu verlagern. Dies betrifft insbesondere die folgenden Aufgaben:

·         Entscheidungsreife Vorbereitung der Fortschreibung der Nahverkehrspläne

·         Konzipierung von Linien und Linienbündeln, Konzipierung von Änderungen von Linien

·         Vorbereitung und Veröffentlichung der Vorabbekanntmachungen, Vorbereitung und Veröffentlichung der Ausschreibungen einschließlich Verkehrsdurchführungsverträgen, Vorbereitung der Zuschlagserteilung, Betreuung Rechtsverfahren

·         Vertragscontrolling einschließlich der Auftaktgespräche mit den Verkehrsunternehmen, Leistungskontrolle und Abrechnung der abgeschlossenen Verkehrsverträge

·         Erarbeitung von Stellungnahmen zu Konzessionsanträgen hinsichtlich Linienverkehren nach §§ 42, 43 PBefG

·         Inhaltliche Vorbereitung für die politischen Gremien der Kreise für Belange des ÖPNV

·         Fahrgastinformation / Marketing für einzelne Linien mit Herausgabe von Minifahrplänen, Linienflyern usw.                

Dabei gilt es die Digitalisierung zu nutzen (regelmäßige Videomeetings, gemeinsame cloudbasierte Lizenzen von Fachsoftware usw.), damit die Abstimmung und ein einheitliches Vorgehen im Münsterland sichergestellt werden.

Es gibt darüber hinaus ÖPNV-Aufgaben, die zur Erledigung von den Mitarbeitenden sehr stark spezialisierte Fachkenntnisse erfordern, die für einen einzelnen Kreis nur unzureichend genutzt werden könnten. Zudem wäre, wenn diese Aufgaben kreisspezifisch erledigt würden, eine Sicherstellung von Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall nicht möglich. Entsprechend wirtschaftlich ist die Belassung dieser Aufgaben beim ZVM Bus. Dies sind insbesondere:

·         Durchführung und Begleitung notwendiger Datenerhebungen für die Nahverkehrspläne

·         Qualitätsmanagement mit Umsetzung der von den Kreistagen formulierten Qualitätsansprüche, z. B. bei wettbewerblichen Verfahren, Kontrolle der Umsetzung von Qualitätsvorgaben, Organisation und Einsatz von Profitestern, Auswertung von Qualitätskontrollen

·         Bearbeitung des Fördermanagements, z. B. Förderverfahren gemäß § 11 a ÖPNVG NRW, Förderung für Fahrgastinformation

·         Bearbeitung des Erlösmanagements mit Einnahmenmeldung, Monitoring Einnahmeentwicklung, Verhandlung und Prüfung Einnahmeaufteilung, Prüfung und Bearbeitung Anfragen der Tarifgemeinschaft, Berechnung Billigkeitsleistungen für Förderverfahren wie den ÖPNV-Rettungsschirm, Anspruchserhebung für Fremdnutzer               

Zudem erscheint es sinnvoll und konsequent, wenn der Kreis Steinfurt Leistungen des ZVM Bus nicht nur punktuell in Anspruch nimmt, sondern dauerhaft. Deshalb wurden Gespräche mit dem Kreis Steinfurt geführt, seine auftragsbezogene Zusammenarbeit zugunsten einer gemeinsamen Aufgabenmandatierung aufzugeben. Die Kreisverwaltung Steinfurt legt der Politik ein entsprechendes Vorgehen zur Beschlussfassung vor.

Auch an die Stadt Münster wurde die Frage einer Zusammenarbeit im Bereich ZVM Bus gestellt. Die Stadt Münster sieht jedoch durch die Fokussierung auf den Stadtverkehr und die Übertragung der ÖPNV-Aufgaben auf die Stadtwerke Münster derzeit keine Synergievorteile.

Durch die Rückverlagerung von Aufgaben aus dem ZVM Bus in die Kreishäuser verkleinert sich der ZVM Bus personell trotz der ergänzenden Zusammenarbeit mit dem Kreis Steinfurt. Für den angestrebten neuen ZVM Bus werden deshalb in Abstimmung mit den Mitarbeitenden die Aufgaben teils neu zugeordnet. Außerdem wird abgestimmt, welche Personen für die einzelnen Kreisverwaltungen tätig werden. Alle Mitarbeitenden, die zukünftig nicht mehr für den ZVM Bus tätig sind, werden bei den Kreisverwaltungen in ihrem Fachgebiet weiter eingesetzt werden können.

Über diese generelle Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung des ZVM Bus haben die Kreise Coesfeld und Warendorf Gespräche geführt, ob über das o.g. Aufgabenportfolio, das beim ZVM Bus verbleibt bzw. durch den Bereich Mobilität übernommen wird, weitergehende Aufgaben gemeinsam erledigt werden können, um das Potenzial an Synergien noch einmal zu steigern. Hierzu konnte einvernehmlich der in der weiteren Anlage genannte Aufgabenkanon identifiziert und abgestimmt werden.

Durch die Vereinbarung mit dem Kreis Warendorf können die von den beiden Kreisen bisher an den ZVM Bus abgeordneten Mitarbeiter, die nach der Neuausrichtung in die jeweiligen Kreishäuser wechseln, die Aufgabenfelder der Angebotsplanung und der Leistungsvergabe sowie des Vertragscontrollings weiterhin wahrnehmen und ihr Knowhow gewinnbringend für die Vertragspartner einbringen und für die nächsten Jahre sicherstellen.

Der ZVM Bus ist bereits im April in die Räumlichkeiten des ZVM umgezogen, so dass Synergien im Bereich der Assistenz und der Finanzen genutzt werden können.

 

II. Entscheidungsalternativen

Die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der Neuabschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird nicht zugestimmt. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung gekündigt wird, so dass sämtliche Aufgaben in den Kreishäusern wahrzunehmen wären.

 

III. Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Durch eine Gegenüberstellung der Kosten für das Gesamtteam des ZVM Bus (einschließlich Leitung und Verwaltung) für das Jahr 2020 und die möglichen Einsparpotenziale (Personal, Sachkosten Geschäftsstelle) beim ZVM Bus hat sich gezeigt, dass durch die Rücknahme von Aufgaben in die Kreishäuser und die Einrichtung einer notwendigen zusätzlichen Stelle im Bereich ÖPNV keine Mehrkosten für den Kreis Warendorf im Rahmen der Vereinbarung mit dem ZVM entstehen. Dies wird u. a. auch dadurch erreicht, dass die weiter gemeinsam zu tragenden Kosten mit dem Beitritt des Kreises Steinfurt zukünftig durch vier anstatt drei Partner geteilt werden.

Durch die Vereinbarung mit dem Kreis Coesfeld entstehen ebenfalls keine zusätzlichen Kosten.

 

Weiteres Vorgehen:

Der geplante Beitritt des Kreises Steinfurt sowie die geänderte Aufgabenverteilung erfordern eine Änderung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sowie eine weitere öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Warendorf.

Alle vier Kreise behandeln die Thematik im gleichen Sitzungsturnus im Mai/Juni 2022, beim ZVM wird der entsprechende Tagesordnungspunkt in der Verbandsversammlung am 09.06.2022 zu Beschlussfassung vorgelegt.

Die fachliche und organisatorische Neustrukturierung soll zum 01.08.2022 umgesetzt werden. Als Anlagen sind die Entwürfe der neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen beigefügt, die von der Bezirksregierung Münster als Kommunalaufsicht bereits vorgeprüft wurden.

Nach der Beschlussfassung sind die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorzulegen und treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig wird die Bezirksregierung die Auflösung der mandatierenden Vereinbarung vom 01.09.2012 angezeigt.

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag ist gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW zuständig.

 

 

Anlagen