Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
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II. Entscheidungsalternativen
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III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
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IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
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zu I. – IV.
Die Landesregierung startete im letzten Jahr mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement, das kurzfristig im Herbst aufgelegt wurde. Die Bewilligungsstelle für den Kreis Coesfeld ist beim Fachdienst Kultur angelegt. Entsprechend eines Bevölkerungsschlüssels können so jährlich 29 ehrenamtliche Projekte mit jeweils 1000 Euro im Kreis Coesfeld gefördert werden.
Das Motto der ersten Förderrunde
lautete „Gemeinschaft gestalten –
engagierte Nachbarschaft leben“.
Die Resonanz aus der Bevölkerung war nach Bekanntgabe des Fördermottos außerordentlich gut. Alle 29 Projekte wurde in der Kürze der Antragsfrist von 4 Wochen gestellt. Viele Fördernehmer haben dabei das Angebot angenommen, bei Fragen zum Förderprogramm Kontakt zum Kreis Coesfeld aufzunehmen und sich beraten zu lassen. Da die meisten Ehrenamtlichen eher unerfahrener im Umgang mit einer Antragsstellung sind, war der Beratungsaufwand entsprechend hoch. So war den Fördernehmenden oft nicht klar, dass ihr Antrag zum Motto des Förderprogramms passen musste bzw. ein Mehrwert für die Öffentlichkeit erkennbar sein sollte. Auch häuften sich Anfragen zur Anerkennung der Rechnungen von Sachwerten.
Eine zusätzliche Schwierigkeit sowohl für die Fördernehmer, als auch den Kreis Coesfeld als Bewilligungsbehörde war zudem der kurze Durchführungszeitraum der Projekte (6 Wochen), verbunden mit der Verschlechterung der pandemischen Lage im November und Dezember 2021. Viele Projekte, die die aktive Zusammenkunft von Menschen vorsahen, mussten inhaltlich umstrukturiert und diese Änderungen mit dem Kreis Coesfeld abgestimmt werden.
Eine weitere Herausforderung bestand in der Kommunikation mit der das
Landesprogramm betreuenden Staatskanzlei in Düsseldorf, die selbst
Schwierigkeiten mit der Kurzfristigkeit der Umsetzung hatten. So gab es
Probleme mit dem technischen Support des digitalen Förderportals und in der
Kommunikation mit der Staatskanzlei bei auftauchenden Fragen zum Förderprogramm.
Mittlerweile ist die Betreuung durch die Staatskanzlei aber spürbar verbessert
worden.
Derzeit prüft der Fachdienst Kultur die eingereichten Verwendungsnachweise aus dem letzten Jahr. Lediglich bei zwei Anträgen kam es dabei zu Unstimmigkeiten. Bei einem Fördernehmer lag ein technischer Fehler im Förderportal vor.
Ausblick auf die 2 Förderrunde
2000 x 1000 Euro für das Engagement
Am 1. April startete die Bewerbungsphase für die zweite Runde des Förderprogramms. Auch in diesem Jahr lautet das Motto erneut »Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben«. So erhalten Antragstellende, deren Maßnahmen im vergangenen Jahr leider nicht mehr verwirklicht werden konnten oder die aufgrund der pandemischen Entwicklung abgesagt werden mussten, eine neue Chance auf Förderung. Eingereicht werden können die Bewerbungen bis zum 31. Oktober 2022 ausschließlich digital auf www.engagementfoerderung.nrw.
Was wird gefördert?
Passend zum diesjährigen Schwerpunktthema sind beispielsweise Projekte wie der Aufbau eines Gemeinschaftsgartens, ein nachbarschaftliches Sommerfest des Sportvereins oder ein Adventsnachmittag für Jung und Alt denkbar. Auch Vorhaben, welche die Gemeinschaft und das Miteinander vor Ort stärken und auch insbesondere im Angesicht des Ukraine-Krieges Geflüchteten ein Ankommen in der neuen Nachbarschaft erleichtern sollen, können gefördert werden.