Betreff
Neufassung des Taxentarifes für den Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-0560
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Neufassung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) für den Kreis Coesfeld (Inkrafttreten: 01.10.2022) wird beschlossen.

 

Begründung:

 

I. Problem / II. Lösung

 

Nach § 39 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bedürfen Beförderungsentgelte und deren Änderung der Zustimmung der Genehmigungsbehörde. Mit der Zustimmung sind die Beförderungsentgelte verbindlich. Genehmigungsbehörde für den Verkehr mit Taxen ist der Kreis Coesfeld in seinem Gebiet. Der Kreis Coesfeld setzt hierbei nach § 51 Absatz 1 PBefG i.V. m. § 4 Zuständigkeitsverordnung PBefG NRW durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Taxenverkehr fest.

 

Die Beförderungsentgelte müssen nach § 39 Absatz 2 PBefG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers / der Unternehmerin angemessen sein. Zur Beurteilung der Angemessenheit ist eine Abwägungsentscheidung zu treffen, mit der das wirtschaftliche Interesse der Unternehmer/innen mit den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl – also dem Interesse an sicheren und ausreichenden Beförderungsmöglichkeiten – in Ausgleich gebracht wird

 

 Das Beförderungsentgelt setzt sich im Wesentlichen zusammen aus:

  • einem Grundpreis
  • einer Kilometergebühr
  • einer Wartezeitgebühr
  • Zuschlägen (z.B. für ein Großraumfahrzeug)
  • Anfahrtsgebühren

 

Hinsichtlich des Grundpreises und der Kilometergebühr unterscheiden sich die anzuwendenden Tarifsätze danach, ob die Fahrt am Tag, in der Nacht oder an einem Sonn- und Feiertag stattfindet.

 

Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs NRW VSPV e.V. als Vertreter der bei ihm angeschlossenen Taxenunternehmen regte mit Datum vom 18.03.2021 die Anhebung des Taxentarifs (für alle Münsterlandkreise) um ca. 5 % an (Anlage2).

 

Im Rahmen der Prüfung des Antrags fanden – wie bereits bei der letzten Tariferhöhung im Herbst 2019 – Abstimmungen zwischen den Fachbereichen bzw. Fachabteilungen der vier Münsterlandkreise (Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf) und zudem auch eine Abstimmung mit dem VSPV statt.

 

Ziel der interkommunalen Abstimmung ist die Prüfung und Vereinbarung eines grundsätzlich einheitlichen Taxentarifs in den Münsterlandkreisen, ggf. unter Berücksichtigung etwaiger regionaler Besonderheiten.

 

Nach Rücksprache aller Münsterlandkreise erfolgte am 28.07.2021 eine münsterlandweite Abfrage an alle Taxiunternehmen, ob aufgrund der COVID-19-Pandemie und der abzuwartenden Entwicklung im Rahmen der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (zum 01.08.2021) eine Anpassung des Taxentarifs gewünscht ist und wenn ja, ob eine Anpassung um ca. 5 % (auf- bzw. abgerundet auf volle fünf Cent) angemessen ist.

 

Die münsterlandweite Auswertung ergab hierbei ein sehr heterogenes Bild, wobei die deutliche Mehrheit der Unternehmen für eine Erhöhung des Taxentarifs stimmten, jedoch die angebotene Erhöhung um ca. 5 % als nicht ausreichend einstuften.

 

Nach einem erneuten Treffen der Münsterlandkreise mit dem Geschäftsführer des VSPV, Herrn Waltemate, beantragte der VSPV am 01.12.2021 die Anpassung der Taxentarife der vier Münsterlandkreise im Sommer/Herbst 2022 in zwei Stufen um ca. 5 % in 2022 und um 8,64 % zu einem Zeitpunkt von etwa 6 Monaten nach der ersten Erhöhung (Anlage 2).

 

Der VSPV legt hierbei zugrunde, dass sich die Betriebskosten aus 40 % Personalkosten, 30 % Kraftstoffkosten und 30 % sonstigen Kosten (d. h. Kosten, die den allgemeinen Steigerungen der Verbraucherpreise unterworfen sind) zusammensetzen. Preissteigerungen im Einkauf könnten zu etwa 30 % durch interne Optimierung und Einsparungen kompensiert werden.

 

Als Hauptgrund für den Erhöhungsantrag wird zunächst angegeben, dass der Mindestlohn von 9,19 € auf 9,82 € zum 01.01.2022 gestiegen ist. Dies sei eine Steigerung um 6,8 %. Die politische Ankündigung, den Mindestlohn auf 12 € zu erhöhen und damit den Anstieg zum 01.07.2022 um 6,4 % auf 10,45 € zu ersetzen, ergebe eine Steigerung um 22,2 % gegenüber dem Mindestlohn ab dem 01.01.2022. Als weiterer Grund wird eine Kraftstoffkostensteigerung um 20,4 % angeführt

 

Unter Berücksichtigung der Möglichkeit von internen Optimierungen und Einsparungen ergibt sich, das sich insgesamt ein Erhöhungsbedarf von 13,64 % ergebe.

 

In den Münsterlandkreisen sollten daher nach dem Ergebnis des Austausches die Tarifpositionen des aktuellen Taxentarifs um 7,5 % zum 01.08.2022 und um weitere 7,5 % zum 01.08.2023 erhöht werden. Um die Erhöhung auch für die Fahrgäste vertretbar zu machen, erschien eine Anpassung des Tarifs in zwei gleich hohen Stufen mit 12 Monaten Versatz sachgerecht.

 

Zu diesem Tarifvorschlag wurden durch die vier Münsterlandkreise im März / April 2022 alle konzessionierten Taxiunternehmen der vier Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf angehört. Gleichzeitig erfolgte durch die Münsterlandkreise eine Anhörung aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der IHK, der Bezirksregierung, des VSPV und des Eichamtes.

 

Im Kreis Coesfeld haben sich von elf Taxenunternehmen insgesamt acht Unternehmen an der Anhörung beteiligt und eine Rückmeldung abgegeben. Drei Unternehmen haben sich nicht zu dem Verfahren geäußert. Alle Rückmeldung haben sich grundsätzlich für eine Erhöhung ausgesprochen; die Bandbreite reichte hierbei von 7,5 % in 2022 und dem Wunsch die weitere Entwicklung abzuwarten bis zu einer sofortigen Erhöhung um 20 % sowie eine weitere Erhöhung von 8 % im nächsten Frühjahr. Ein Unternehmen sprach sich ferner dafür aus, zusätzlich die Nachtfahrtbereitschaft, die ein wesentliches Kernelement des Taxiwesens im Unterschied zu den Mietwagen darstellt, zu beenden.

 

Die Rückmeldungen aus den weiteren Münsterlandkreisen wiesen ein ebenso heterogenes Rückmeldebild wie im Kreis Coesfeld aus, wobei auch hier der Wunsch nach einer Zusammenlegung der beiden Tariferhöhungsstufen zu einem Termin in 2022 überwog. Der Verbandsvertreter regte dieses ebenfalls ergänzend an, um die aktuellen krisenbedingten Preisentwicklungen abmildern zu können. Seitens der weiteren Anhörungsstellen erfolgte eine grundsätzliche Befürwortung einer Taxentariferhöhung.

 

Im Anschluss an die Anhörungsverfahren erfolgte erneut ein Austausch der Münsterlandkreise, der zu folgendem Ergebnis – in positiver Abweichung zur durchgeführten Anhörung - als Vorschlag für die politischen Gremien führte:

 


 

Zusammenlegung der beiden angedachten Tariferhöhungen von jeweils ca. 7,5 % zu einer Tariferhöhung von ca. 15 % zum 01.10.2022.

 

 

Tarifbestandteil

Aktueller Tarif

Tarifgestaltung nach Absprache der Münsterlandkreise zum 01.10.

2022 um ca. 15 %

 

 

Grundpreis

06.00-22.00 Uhr an Werktagen

3,40 €

4,05 €

 

22.00-06.00 Uhr an Werktagen, 24 Stunden an Sonntagen und Feiertagen

3,80 €

4,50 €

 

Grundpreis beim Großraumtaxi

Bei ausdrücklicher Bestellung bzw. bei Antritt der Fahrt mit mehr als 4 Fahrgästen

 

06.00-22.00 Uhr an Werktagen

8,40 €

9,65 €

 

22.00-06.00 Uhr an Werktagen, 24 Stunden an Sonntagen und Feiertagen

8,80 €

10,10 €

 

 

 

Beförderungsentgelt je gefahrenen km

06.00-22.00 Uhr an Werktagen

2,10 €

2,40 €

 

22.00-06.00 Uhr an Werktagen, 24 Stunden an Sonntagen und Feiertagen

2,20 €

2,55 €

 

 

 

Beförderungsentgelt für Anfahrten je km

06.00-22.00 Uhr an Werktagen

1,05 €

1,20 €

 

22.00-06.00 Uhr an Werktagen, 24 Stunden an Sonntagen und Feiertagen

1,10 €

1,25 €

 

Wartezeitgebühr je Stunde

 

33,00 €

37,95 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An dieser Besprechung nahm auch ein Vertreter der Stadt Münster teil. Der Taxentarif der Stadt Münster ist zwar nicht deckungsgleich mit den Taxentarifen der Münsterlandkreise, jedoch wird auch in der Stadt Münster eine Erhöhung des Taxentarifes um 15 % in den Stadtrat eingebracht werden.

In Abstimmung mit den Vertretern der vier Münsterlandkreise wird daher, zur weiteren einheitlichen Tarifgestaltung, eine Erhöhung des Taxentarifes um 15 % zum 01.10.2022 vorgeschlagen. Der Termin 01.10.2022 ist sowohl dem entsprechenden Start der höchsten Stufe der Mindestlohnerhöhung geschuldet, als auch den zur Vorbereitung der Umstellung notwendigen Schritte (Veröffentlichung des Beschlusses und Abstimmung mit dem Eichamt etc.)

Im 4. Quartal 2022 kann dann eine erneute Prüfung des Taxentarifes erfolgen, um die weitere Entwicklung der Energie- und Ukrainekrise sowie die Wirkung der aus dem bundes- und landespolitischen Raum avisierten Unterstützungsmaßnahmen abzuwägen.

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass aktuelle temporäre Ereignisse und Krisen nicht über das Instrument Taxentarif abgebildet werden können. Dieses gilt auch für etwaige unterstützende staatliche Maßnahmen zur Reduzierung dieser temporären Ereignisse und Krisen. Hiervon ausdrücklich nicht betroffen sind stetige Effekte wie bspw. die Mindestlohnerhöhungen, die in der aktuellen Taxentarifanpassung aus Sicht der Münsterlandkreise hinreichend berücksichtigt werden.

 

III. Alternativen

 

-       Fortführung des aktuell gültigen Taxentarifes

-       Umsetzung des Taxentarifs gemäß dem ursprünglichen Antrag des VSPV e.V.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Durch die Neufassung des Taxentarifes entstehen für den Kreis Coesfeld keine Kosten.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages für die Entscheidung ergibt sich aus § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

 

Anlagen:

1) Entwurf Taxentarifordnung 2022

2) Antrag VSPV e.V. nebst Ergänzungsschreiben