Beschluss:
ohne
Die
Darstellung einer möglichen außerplanmäßigen Fahrpreis-Tariferhöhung beim
Westfalentarif wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
II. Entscheidungsalternativen
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
I.-IV:
Die
Kostensituation für Verkehrsunternehmen und Endverbraucher hat sich seit
Beschluss der Tarifmaßnahme zum 01.08.2022 (1,85 % gewichtet) im Dezember 2021
stark und kontinuierlich verändert. Vor diesem Hintergrund ist über mögliche
Reaktionen auf diese Entwicklung zu diskutieren.
Die
Corona-Pandemie und damit einhergehende Beschränkungen haben nachhaltig zu
einer verringerten Nutzung des ÖPNV geführt. Diese belastet fortlaufend die
wirtschaftliche Situation der Verkehrsunternehmen. Ein Rettungsschirm 2022
steht in Aussicht, wurde aber noch nicht erlassen.
Die
Kosten für Energie (Diesel, Strom) steigen kontinuierlich an. Diesel hat sich
im Vergleich zu 2021 in 2022 um rund 30 % verteuert. Eine mittelfristige
Entwicklung der Kostensituation ist derzeit nicht abzusehen. Zudem sind eine
steigende Inflation und Preissteigerungen in weiteren Bereichen (Erzeugnisse,
Tariflöhne, …) Kostentreiber für die Verkehrsunternehmen. Insgesamt entspricht
die Kostensituation nicht mehr den für 2022 prognostizierten Entwicklungen bei
Festlegung der Preise im Jahr 2021.
Allerdings
wirkt sich der Preisanstieg auch auf die Kostensituation der Endverbraucher
aus. Für Personen, die täglich weite Strecken zurücklegen müssen (z. B.
Pendler), könnte unter diesem Gesichtspunkt ein Wechsel vom motorisierten
Individualverkehr auf den ÖPNV von Interesse sein.
Als
politische Maßnahme wurde die Umsetzung eines Tickets für 9 Euro pro Monat,
welches für drei Monate angeboten werden soll, beschlossen. Die Auswirkungen
des 9-Euro-Tickets sind noch nicht absehbar.
Vor
diesem Hintergrund und auf Initiative einiger eigenwirtschaftlich tätigen
Verkehrsunternehmen wird über eine vorgezogene tarifliche Reaktion auf diese
Entwicklung auf westfälischer Ebene diskutiert. So ist es denkbar, die
Ticketpreise im Rahmen einer Tarifmaßnahme bereits im ersten Halbjahr 2023 anzupassen.
Nach
den geltenden Regelungen in der Tarifgemeinschaft Münsterland und beim
WestfalenTarif wird der Tarif jährlich in Anlehnung an die inflationsbedingte
Kostensteigerung angepasst. Allgemein wird erwartet, dass nach diesem Prinzip
die Preise für Tickets 2023 deutlich steigen werden. Um eine schnelle
Entlastung der Verkehrsunternehmen zu bewirken, wird derzeit über eine um 3
Monate vorgezogene Tarifmaßnahme zum 01.04.2023 diskutiert. Diese wäre dann
verbunden mit einem Entfall des regulären Termins am 01.08.2023. Unter
Berücksichtigung der vertrieblichen Vorlaufzeiten wäre dieser Termin umsetzbar,
wenn die entsprechenden Gremienbeschlüsse im September/Oktober 2022 getroffen
werden.
Der
NWL legt großen Wert darauf, dass eine Tarifmaßnahme in allen regionalen Gremien
in Westfalen-Lippe gleichzeitig vorgenommen wird. Der 01.01.23 wird seitens des
NWL auch als unrealistisch angesehen. Ein Vorziehen auf den 01.04.2023 wäre aus
Sicht des NWL dagegen möglich, wenn gleichzeitig auf den 01.08.23 verzichtet
würde. Die übrigen Räume in NRW haben noch keine Entscheidung zur Tarifmaßnahme
am 01.01.2023 getroffen.
Diskutiert
wird eine Tarifanpassung mit einer Erhöhung um durchschnittlich 3 Prozent.
Dabei sind keine strukturellen Verschiebungen innerhalb des Tarifangebotes vorgesehen.
Parallel zu einer Erhöhung der Fahrpreistarife werden auch Ausgleichzahlungen
des Landes und der Aufgabenträger des ÖPNV (Kreise und kreisfreie Städte)
diskutiert, um die akute finanzielle Belastung der Verkehrsunternehmen zu
mindern und den Bestand der Verkehre zu sichern.