Betreff
Tarifanpassung im WestfalenTarif aufgrund der Energiepreiserhöhung im ÖPNV zum 01.01.2023
Vorlage
SV-10-0567
Aktenzeichen
81
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

ohne

 

Die Darstellung einer möglichen außerplanmäßigen Fahrpreis-Tariferhöhung beim Westfalentarif wird zur Kenntnis genommen.

 

 

I. Sachdarstellung

 

II. Entscheidungsalternativen

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

I.-IV:

 

Die Kostensituation für Verkehrsunternehmen und Endverbraucher hat sich seit Beschluss der Tarifmaßnahme zum 01.08.2022 (1,85 % gewichtet) im Dezember 2021 stark und kontinuierlich verändert. Vor diesem Hintergrund ist über mögliche Reaktionen auf diese Entwicklung zu diskutieren.

 

Die Corona-Pandemie und damit einhergehende Beschränkungen haben nachhaltig zu einer verringerten Nutzung des ÖPNV geführt. Diese belastet fortlaufend die wirtschaftliche Situation der Verkehrsunternehmen. Ein Rettungsschirm 2022 steht in Aussicht, wurde aber noch nicht erlassen.

 

Die Kosten für Energie (Diesel, Strom) steigen kontinuierlich an. Diesel hat sich im Vergleich zu 2021 in 2022 um rund 30 % verteuert. Eine mittelfristige Entwicklung der Kostensituation ist derzeit nicht abzusehen. Zudem sind eine steigende Inflation und Preissteigerungen in weiteren Bereichen (Erzeugnisse, Tariflöhne, …) Kostentreiber für die Verkehrsunternehmen. Insgesamt entspricht die Kostensituation nicht mehr den für 2022 prognostizierten Entwicklungen bei Festlegung der Preise im Jahr 2021.

 

Allerdings wirkt sich der Preisanstieg auch auf die Kostensituation der Endverbraucher aus. Für Personen, die täglich weite Strecken zurücklegen müssen (z. B. Pendler), könnte unter diesem Gesichtspunkt ein Wechsel vom motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV von Interesse sein.

 

Als politische Maßnahme wurde die Umsetzung eines Tickets für 9 Euro pro Monat, welches für drei Monate angeboten werden soll, beschlossen. Die Auswirkungen des 9-Euro-Tickets sind noch nicht absehbar.

 

Vor diesem Hintergrund und auf Initiative einiger eigenwirtschaftlich tätigen Verkehrsunternehmen wird über eine vorgezogene tarifliche Reaktion auf diese Entwicklung auf westfälischer Ebene diskutiert. So ist es denkbar, die Ticketpreise im Rahmen einer Tarifmaßnahme bereits im ersten Halbjahr 2023 anzupassen.

 

Nach den geltenden Regelungen in der Tarifgemeinschaft Münsterland und beim WestfalenTarif wird der Tarif jährlich in Anlehnung an die inflationsbedingte Kostensteigerung angepasst. Allgemein wird erwartet, dass nach diesem Prinzip die Preise für Tickets 2023 deutlich steigen werden. Um eine schnelle Entlastung der Verkehrsunternehmen zu bewirken, wird derzeit über eine um 3 Monate vorgezogene Tarifmaßnahme zum 01.04.2023 diskutiert. Diese wäre dann verbunden mit einem Entfall des regulären Termins am 01.08.2023. Unter Berücksichtigung der vertrieblichen Vorlaufzeiten wäre dieser Termin umsetzbar, wenn die entsprechenden Gremienbeschlüsse im September/Oktober 2022 getroffen werden.

 

 

 

 

Der NWL legt großen Wert darauf, dass eine Tarifmaßnahme in allen regionalen Gremien in Westfalen-Lippe gleichzeitig vorgenommen wird. Der 01.01.23 wird seitens des NWL auch als unrealistisch angesehen. Ein Vorziehen auf den 01.04.2023 wäre aus Sicht des NWL dagegen möglich, wenn gleichzeitig auf den 01.08.23 verzichtet würde. Die übrigen Räume in NRW haben noch keine Entscheidung zur Tarifmaßnahme am 01.01.2023 getroffen.

 

Diskutiert wird eine Tarifanpassung mit einer Erhöhung um durchschnittlich 3 Prozent. Dabei sind keine strukturellen Verschiebungen innerhalb des Tarifangebotes vorgesehen. Parallel zu einer Erhöhung der Fahrpreistarife werden auch Ausgleichzahlungen des Landes und der Aufgabenträger des ÖPNV (Kreise und kreisfreie Städte) diskutiert, um die akute finanzielle Belastung der Verkehrsunternehmen zu mindern und den Bestand der Verkehre zu sichern.