Betreff
Einrichtung eines Arbeitsschutzbeirates im Kreis Coesfeld - Antrag der SPD-Kreistagsfraktion
Vorlage
SV-10-0575
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines Arbeitsschutzbeirates im Kreis Coesfeld zu prüfen, der bei möglichen Missständen im Arbeitsschutz Ansprechpartner für Arbeitnehmer*innen und Betriebsrät*innen ist und erforderliche Schutzmaßnahmen, Kontrollen und Berichte einfordern kann.

 

 

 

(Vorgelegt gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse vom 04.11.2020)   

 

I. – IV.

 

Die SPD-Kreistagsfraktion hat mit Schreiben vom 10.05.2022 beantragt, im Rahmen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit zu beschließen, dass die Verwaltung beauftragt werde, die Einrichtung eines Arbeitsschutzbeirates im Kreis Coesfeld zu prüfen.

 

Hinsichtlich der Begründung wird auf den als Anlage beigefügten Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 10.05.2022 verwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt es sich bei der Überwachung des Arbeitsschutzes um eine staatliche Aufgabe. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen ist oberste Landesbehörde im Arbeitsschutz. Die Landesregierung hat die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz in die Bezirksregierungen eingegliedert. Für den Kreis Coesfeld liegt die originäre Zuständigkeit für die Überwachung des Arbeitsschutzes somit bei der Bezirksregierung Münster.

 

Es existieren bereits verschiedene Beratungsangebote für Personen, die sich über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren möchten, auf Arbeitsschutzmängel hinweisen oder zum Thema Arbeitsschutz beraten lassen wollen. So hat die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter der Telefonnummer 0211 855 3311 das Arbeitsschutz-Telefon NRW eingerichtet. Außerdem kann man über ein Online-Formular „Arbeitsschutzbeschwerde“ auf Missstände hinweisen oder Beschwerden vorbringen.

 

Die Einrichtung eines Arbeitsschutzbeirates käme aus Sicht der Verwaltung lediglich bei der Bezirksregierung in Betracht, da dem Kreis Coesfeld hierfür keinerlei Zuständigkeit obliegt.

Anlagen:

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 10.05.2022