Beschlussvorschlag der SPD-Kreistagsfraktion:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines Arbeitsschutzbeirates im Kreis Coesfeld zu prüfen, der bei möglichen Missständen im Arbeitsschutz Ansprechpartner für Arbeitnehmer*innen und Betriebsrät*innen ist und erforderliche Schutzmaßnahmen, Kontrollen und Berichte einfordern kann.
(Vorgelegt gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse vom 04.11.2020)
I. – IV.
Die SPD-Kreistagsfraktion hat mit Schreiben vom 10.05.2022 beantragt, im
Rahmen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit zu
beschließen, dass die Verwaltung beauftragt werde, die Einrichtung eines
Arbeitsschutzbeirates im Kreis Coesfeld zu prüfen.
Hinsichtlich der Begründung wird auf den als Anlage beigefügten
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 10.05.2022 verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt es sich bei
der Überwachung des Arbeitsschutzes um eine staatliche Aufgabe. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales Nordrhein-Westfalen ist oberste Landesbehörde im Arbeitsschutz. Die
Landesregierung hat die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz in die
Bezirksregierungen eingegliedert. Für den Kreis Coesfeld liegt die originäre Zuständigkeit
für die Überwachung des Arbeitsschutzes somit bei der Bezirksregierung Münster.
Es existieren bereits verschiedene Beratungsangebote für Personen, die
sich über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren möchten, auf
Arbeitsschutzmängel hinweisen oder zum Thema Arbeitsschutz beraten lassen
wollen. So hat die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter der
Telefonnummer 0211 855 3311 das Arbeitsschutz-Telefon NRW eingerichtet.
Außerdem kann man über ein Online-Formular „Arbeitsschutzbeschwerde“ auf
Missstände hinweisen oder Beschwerden vorbringen.
Die Einrichtung eines Arbeitsschutzbeirates käme aus Sicht der Verwaltung
lediglich bei der Bezirksregierung in Betracht, da dem Kreis Coesfeld hierfür
keinerlei Zuständigkeit obliegt.
Anlagen:
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 10.05.2022