Betreff
Bestellung eines Schriftführers für die Sitzungen des Kreisausschusses
Vorlage
SV-10-0580
Aktenzeichen
10.24.02-2020-2025
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zum Schriftführer des Kreissauschusses wird Herr Luca Vöcking bestellt.

 

Begründung:

 

I.    Problem

Gemäß § 52 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 1 KrO NRW ist über die im Kreisausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Landrat und einem vom Kreisausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Entsprechend der bisherigen Praxis und für Vertretungsfälle sollten drei Personen zu Schriftführern bestellt werden. Die Bestellungen erfolgten zweckmäßigerweise für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages und entspricht der Bestellung der Schriftführer für den Kreistag.

Die vom Kreisausschuss in seiner Sitzung am 16.12.2020 bestellte Schriftführerin KOI´in Ines Reiss steht für die Schriftführung nicht mehr zur Verfügung.

 

II.  Lösung

Der bisherigen Praxis folgend wird vorgeschlagen, einen neuen Schriftführer zu bestellen.

 

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Keine.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 52 i.V.m. § 37 KrO NRW ist der Kreisausschuss zuständig.