Betreff
ÖPNV-Marktorganisation im Münsterland
hier: aktueller Sachstand zur Restrukturierung der RVM
Vorlage
SV-7-0300
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Kreistag nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Restrukturierung der RVM zur Kenntnis.

Begründung:

 

I. – IV.

In den Gremien der Münsterlandkreise wurden im Juni und Juli 2005 folgende gleichlautende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Der Kreistag nimmt die gutachterlichen Aus­führungen zur Fortentwicklung des ÖPNV in den Münsterlandkreisen zur Kenntnis.
  2. Zwecks Sicherstellung der Steuerungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des ÖPNV sowie seiner EU-konformen Ausgestaltung beauftragt der Kreistag die Verwaltung nachstehende Maßnahmen vorzubereiten:

a.      Gründung einer gemeinsamen Regie- und Bestelleinheit der Münsterland­kreise unter Einbeziehung vorhandener Personale bei den Kreisen sowie der WVG/RVM und damit Einführung des Besteller-/ Erstellerprinzips,

b.      Abschluss eines Verkehrsvertrages mit der RVM über die von ihr zu erbrin­genden ÖPNV-Leistungen.

  1. Der Kreis Coesfeld setzt sich für eine Entflechtung der WVG von der RVM ein. Er strebt gemeinsam mit den anderen Münsterlandkreisen an, die Gesell­schaftsanteile der Kommunen und der WVG an der RVM im Einvernehmen mit den Beteiligten zu übernehmen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung von Geschäftsführung und Betriebsrat die Grundsatzfragen für eine Partnersuche für die RVM zu klä­ren. Den regionalen privaten Verkehrsunternehmen soll durch die Ausgestal­tung die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben werden.

 

Der aktuelle Sachstand hinsichtlich der o.g. Beschlüsse stellt sich wie folgt dar:

 

1.    Gründung einer gemeinsamen Regie- und Bestelleinheit

Die Regie- und Bestelleinheit soll auf der Grundlage einer „mandatierenden Verein­barung“ zwischen den Münsterlandkreisen gegründet werden. Das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) ermöglicht es Gemeinden und Gemeinde­verbänden, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zu schließen, die die Erledigung einzelner Aufgaben durch eine bestimmte Gebietskörperschaft regeln. Im Dabei blei­ben Rechte und Pflichten der übrigen Beteiligten in ihrer Eigenschaft als Träger der Aufgabe unberührt.

 

Geplant ist, die Regie- und Bestelleinheit durch eine Beteiligtenvertretung zu steuern, die paritätisch aus allen Münsterlandkreisen besetzt ist. Der Vorsitz soll jährlich wechseln.

 

Die Zusammenarbeit der Aufgabenträger im Münsterland soll dezentral erfolgen. Die Regie- und Bestelleinheit erhält einen eigenen Namen sowie einen eigenen Außen­auftritt. Sie fungiert als erster Ansprechpartner für die Verkehrsunternehmen.

 

2.    Abschluss eines Verkehrsvertrages mit der RVM

Mit dem Abschluss einer entsprechenden Regelung werden zwei Ziele verfolgt. Zum einen, die Finanzierung der RVM auf eine rechtlich einwandfreie Basis zu stellen und zum anderen, den EU-Gemeinschaftsrecht genüge zu leisten. Aufgrund der rechtlichen Bedeu­tung der Thematik wird zur Zeit in Abstimmung mit der Geschäftsleitung der RVM von der Kanzlei Baumeister Barth Griem, Bremen der Entwurf eines Verkehrsvertrages erarbeitet.

3.    Entflechtung der WVG von der RVM

Die WVG hält zur Zeit 29,17% der Gesellschaftsanteile der RVM. Im Prozess der Entflechtung der WVG von der RVM wird eine Übertragung dieser Gesellschafteran­teile auf die Kreise angestrebt. Im Ergebnis soll die WVG keine Anteile an der RVM mehr halten. Auch vor dem Hintergrund, dass die Verlustabdeckung der RVM allein durch die Münsterlandkreise getragen wird, ist es ein legitimes Ziel der Kreise ihre Vorstellungen in eigener Verantwortung und mit einer eigenen Mehrheit in der Ge­sellschafterversammlung der RVM durchzusetzen. Der Landschaftsverband bzw. die WLV mbH (Westfälisch-Lippische-Vermögens-Gesellschaft mbH) als Hauptgesell­schafter der WVG hat signalisiert, diesen Weg mitzutragen.

 

Die Organisationsstruktur der Unternehmen der WVG-Gruppe soll zukünftig klarer gefasst werden. Ziel ist die Entwicklung der WVG hin zu einer Service- und Dienst­leistungsgesellschaft für die angeschlossenen Unternehmen. Da die WVG zukünftig im Auftrag der Tochterunternehmen tätig wird, ist eine direkte Beteiligung der WVG an diesen Unternehmen nicht mehr notwendig. Die heutige Gesellschafterstruktur der WVG soll beibehalten werden (Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf, Unna, Soest und der Hochsauerlandkreis je 7%, WLV 51%).

 

Der bestehende Betriebs- und Geschäftsführungsvertrag zwischen der WVG und ihren Tochterunternehmen wird zur Zeit modifiziert mit dem Ziel, die Aufgaben der WVG klar zu definieren und transparent zu gestalten. Der geänderte Vertrag wird zudem Kündigungsregelungen enthalten. Er soll mit einer Frist von 2 Jahren frühes­tens zum 31.12.2009 kündbar sein (analog zur Laufzeit der Unternehmensvereinba­rungen aller Tochterunternehmen).

 

Das Ziel der Übernahme der Gesellschafteranteile der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an der RVM wird von allen Kreisen weiter verfolgt. Wie nachfolgend weiter ausgeführt wird, soll der Restrukturierungsprozess der RVM weiter vorangetrieben werden mit dem Ziel, die regionalen ÖPNV-Strukturen mittelfristig auf den Wettbe­werb vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund geht die Verwaltung davon aus, dass die Städte und Gemeinden ihre Gesellschaftsanteile an der RVM ebenfalls auf die Kreise übertragen.

 

4.    Grundsatzfragen der Partnersuche für die RVM

Um den Zuschussbedarf für den ÖPNV weiter zu senken, soll der Restrukturierungs­prozess der RVM weiter betrieben werden. Die Geschäftsführung ist beauftragt wor­den, die Verträge mit den Kooperationsunternehmen neu zu verhandeln. Ergebnisse sollen im Februar 2006 vorliegen. Zur Erhöhung der Kostentransparenz soll die RVM für die nachfolgenden Bereiche getrennte Rechnungslegungen einführen.

 

1.        Kosten des eigenen Fahrbetriebes

2.        Betriebsführeraufgaben (für den eigenen Fahrbetrieb

3.        Betriebsführeraufgaben für den Fahrbetrieb der Sub- und Kooperationsunterneh­men)

4.        Allgemeine Planungsaufgaben

 

Zudem wird die Geschäftsführung aufgefordert, weitere Einsparpotenziale zu realisie­ren.

 

Dem eigenen Unternehmen und den heutigen Kooperationspartnern und Subunter­nehmen der RVM soll jedoch ausreichend Zeit eingeräumt werden, sich auf einen Wettbewerb im ÖPNV vorzubereiten. Die Frage der Partnersuche wird bis zur Klä­rung möglicher Einsparpotenziale zunächst zurückgestellt.

 

Das Konzept der Linienbündelung wird beibehalten, um das Herausbrechen einzel­ner ertragsstarker Linien im Genehmigungswettbewerb zu verhindern und ei­nen strukturierten Übergang in einen Wettbewerbsmarkt zu schaffen.

 

Mit dem Beginn der ersten Ausschreibungen stehen für den Fahrbetrieb der RVM verschiedene Varianten offen:

 

a)             Es wird ein Partner für eine Voll- oder Teilprivatisierung gesucht.

b)             Der Fahrbetrieb läuft im zukünftigen Wettbewerb aus. Dies könnte in der Weise geschehen, dass die heutigen Fahrleistungen der RVM sukzessive nach Aus­schreibungen von Privaten übernommen werden. Mit dem altersbedingten Aus­scheiden der RVM-Fahrdienstmitarbeiter verkleinert sich die Fahrdienstsparte bis sie aufgelöst werden kann.

c)             Möglich ist auch, den Fahrbetrieb als kommunales Unternehmen zu erhalten. Die Beibehaltung eines kommunaler Fahrbetriebes ist auch als kreisspezifische Lösung denkbar.

 

V. 

Gem. § 26 Abs. 1 lit. l Kreisordnung NRW ist der Kreistag zuständig.