Beschlussvorschlag:
Der Einrichtung des Bildungsganges „Fachkraft
Küche" (2-jährig) zum Schuljahr 2022/23 am
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg des Kreises Coesfeld in Coesfeld wird
zugestimmt.
I. Sachdarstellung
Situationsbeschreibung
Das
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg reagiert auf die strukturellen
Veränderungen und absehbaren fachlichen Bedarfe seiner regionalen Umgebung. So
liegen diesem Antrag folgende maßgebliche Erkenntnisse zu Grunde:
a)
Es handelt sich bei den Ausbildungsberufen „Fachkraft Küche" und
„Köchin/Koch" um aufeinander aufbauende Berufe im Sinne des Erlasses vom
19.05.2020 (Az: 314-6.Ü8.01.13-121821).
b)
Erstmals gibt es mit der „Fachkraft
Küche“ einen zweijährigen Ausbildungsberuf speziell für die Arbeit in der
Küche. Er ist theoriereduziert und richtet sich damit insbesondere an
Jugendliche, deren Stärken eher im Praktischen liegen oder die z. B. Mühe mit
der deutschen Sprache haben (evtl. Geflüchtete).
c)
Die Ausbildung kann nach zwei Jahren
problemlos (mit Einverständnis des Betriebs) erweitert und ein Abschluss zum
Koch/zur Köchin angeschlossen werden (wie z. B. bei der auch am
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg angebotenen Ausbildung als Verkäufer/in
bzw. als Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel).
d)
Das Konzept der beiden Küchenberufe
gewährleistet volle Durchlässigkeit und in jeder Lebenssituation die passende
Berufsperspektive. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung können „Fachkräfte
Küche“ mit der Ausbildung zum Koch/zur Köchin die nächste Stufe erreichen.
e)
Dies können sie in ihrem
ursprünglichen Ausbildungsbetrieb aber auch in jedem anderen Ausbildungsbetrieb
realisieren. Wenn es zwischen ihnen und dem Ausbildungsbetrieb vereinbart wird,
können dabei die kompletten 24 Monate der Ausbildungszeit angerechnet werden.
f)
Umgekehrt können Koch-Auszubildende,
die ihre Abschlussprüfung nicht schaffen, unter bestimmten Voraussetzungen den
Abschluss als Fachkraft Küche erhalten.
g)
Zudem kann die Genehmigung eines
Bildungsganges bei aufeinander aufbauenden Berufen dann erfolgen, wenn der
zugehörige zwei- bzw. dreijährige Bildungsgang bereits an dem Berufskolleg
eingerichtet ist und eine gemeinsame Beschulung stattfinden soll, wie es am
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg vorgesehen ist.
Fachkräftebedarf
„Der Fachkräftemangel in der
Gastronomie hat sich verschärft. Fast jeder vierte Job viel Weg!“ (Quelle:
www.tagesschau.de, Meldung vom 14.01.2022). Dies betrifft auch den Kreis
Coesfeld. In ihrer Pressemitteilung vom 19. Mai 2022 nennt die Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten die Zahl von 128 aktuell offenen Stellen in Hotels
und Restaurants im Kreis Coesfeld. Das sind mehr als doppelt so viele
unbesetzte Stellen als noch vor einem Jahr.
Auf zwei Niveaustufen bieten diese
Ausbildungen somit Chancen für Auszubildende aber auch für die Arbeit gebenden
Betriebe, sich mit Fachkräften zu versorgen.
Standort
Die Besonderheit der Lage im
nördlichen Kreis Coesfeld und die sehr gute verkehrstechnische Anbindung des
Berufskollegs in der Kreisstadt Coesfeld ist für viele Auszubildende ein
wichtiger Grund für die Entscheidung zur Anmeldung.
Der Bildungsgang Köchin/Koch besteht
in unserem Regierungsbezirk bereits an den Standorten Gelsenkirchen - BK
Königstraße, Münster - Adolph-Kolping-BK, Ahaus - Lise Meitner BK, Coesfeld -
Oswald-von-Nell-Breuning-BK, Recklinghausen - Herwig-Blankertz-BK. Eine neue
Konkurrenzsituation entsteht damit nicht, da alle diese Berufskollegs auch
vorher die ursprüngliche Ausbildung bereits angeboten haben.
Profilbildung am
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg
Der Bereich der gastronomischen Berufe
stellt am Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg traditionell eine wichtige
Säule im Schulprofil dar. Neben dem Beruf Koch/Köchin wird bereits seit vielen
Jahren der Ausbildungsberuf zum Hotelfachmann/zur Hotelfachfrau sowie zum
Restaurantfachmann/zur Restaurantfachfrau angeboten. Der Ausbildungsberuf
„Fachkraft im Gastgewerbe“, der ebenso am Berufskolleg in Coesfeld zu erlernen
ist, wird durch die Neuordnung umbenannt in „Fachkraft für Gastronomie“.
Sicherung der Klassenstärke,
Ausstattung, Unterricht und Personal
Die genannten fünf Ausbildungsberufe
könnten im ersten Ausbildungsjahr gemeinsam beschult werden. Dadurch ist eine
ausreichende Klassenstärke langfristig gewährleistet.
Die aktuellen Entwicklungen im Bereich
der Geflüchteten aus der Ukraine und anderen Ländern eröffnen ein zusätzliches
Potential an Auszubildenden, die die dreijährige Ausbildung zum Koch/zur Köchin
aufgrund der sprachlichen Defizite nicht sofort erfolgreich absolvieren können
(Siehe auch Pressemitteilung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten vom
19. Mai 2022). Nach einer längeren Zeit in Deutschland und weiteren
Lernfortschritten könnte durch diese Möglichkeit nach dem erfolgreichen
Abschluss des Ausbildungsberufes „Fachkraft Küche“ die weitere
Ausbildungsqualifikation als Koch/Köchin im Anschluss erworben werden.
Das
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg verfügt über zwei modern ausgestattete
Lehrküchen samt Lehrrestaurants. Eine zusätzliche Ausstattung ist daher durch
den neuen Ausbildungsberuf nicht erforderlich.
Auch verfügt das
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg mit sechs Lehrkräften über ausreichendes
hervorragend ausgebildetes Fachpersonal.
II. Entscheidungsalternativen
Im Kreis Coesfeld wird keine
Ausbildung „Fachkraft Küche" (2-jährig) zum Schuljahr 2022/23 am
Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg des Kreises Coesfeld in Coesfeld
eingerichtet. Für die Auszubildenden aus dem Kreis Coesfeld bestehen
Beschulungsmöglichkeiten in Recklinghausen, Gelsenkirchen, Ahaus, Münster. Der
Kreis Coesfeld würde als Ausbildungsstandort geschwächt und die anderen Kreise
hätten einen Ausbildungsvorteil. Die gastronomischen Betriebe im Kreis Coesfeld
hätten durch diese Verlagerung ebenso einen Wettbewerbsnachteil im Werben um
geeignete Auszubildende, aber auch in der Versorgung mit Fachkräften.
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Es entstehen keine weiteren Kosten für
Personal und Ausstattung, eventuell durch das Azubi-Ticket.
Eine Kostendeckung erfolgt im Rahmen der Ausführung des Haushalts
2022.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist gemäß § 26
KrO die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.