Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 2 AN 3 in Olfen-Vinnum
Vorlage
SV-10-0650
Art
Sitzungsvorlage

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Ausbau der Fahrbahn ein-schl. Umgestaltung zu einem Kreisverkehrsplatz und Neubau eines Radweges an der K 2 AN 3 in Olfen-Vinnum zu veranlassen.

I. Sachdarstellung

Die Kreisstraße 2 verbindet Vinnum mit Datteln, Waltrop und Lünen. Der Abschnitt 3 (Waltroper Str.) liegt zwischen der K 8 in der OD Vinnum und der Kreisgrenze Unna. Der Streckenabschnitt hat eine Fahrbahnbreite von 5,50 m (Ortseingang Vinnum = 7,00 m). Ein Radweg ist nicht vorhanden.

Die Verkehrsbelastung liegt bei ca. 6.000 KFZ/24h mit einem SV-Anteil von ca. 2 %. Eine aktuell durchgeführte Verkehrsuntersuchung ergab, dass bis zum Jahr 2030 für die K 2 südlich von Vinnum eine Mehrbelastung von etwa 4.000 Kfz-Fahrten pro Tag zu erwarten ist. Neben strukturellen Änderungen (insbesondere NewPark als großer Verkehrserzeuger) ist hier vor allem der Neubau der B 474n als Grund für Verkehrsverlagerungen zu nennen. Die Straßen mit Zubringerfunktion zur B 474n werden zukünftig stärker belastet.

Im weiteren Verlauf kreuzt die K 2 die Lippe. Die baufällige Lippebrücke, die je zur Hälfte in der Baulast des Kreises Unna und Recklinghausen liegt, darf aktuell nur von Fahrzeugen < 12 t befahren werden. Es ist geplant, die Lippebrücke durch einen Ersatzbrückenbauwerk zu erneuern. Mit dem geplanten Neubau wird eine Anpassung der zulässigen Belastung an die derzeitige gültige StVZO vorgenommen. Somit wird insbesondere der Lkw-Anteil (> 12t) stark zunehmen. Laut Verkehrsprognose beträgt der SV-Anteil zukünftig ca. 6%.

Der Baubeschluss umfasst:

·           den Ausbau der Fahrbahn von der Kreisgrenze bis zur K 8 in der OD Vinnum

Die Fahrbahn der K 2 AN 3 weist starke Spurrinnen und Verschiebungen im Kurvenbereich sowie im Kreuzungsbereich der K 2 / K 8 auf. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass der vorh. Aufbau zu gering ist und den heutigen Verkehrsbelastungen nicht standhält. Der Streckenzug soll von Grund auf erneuert und mit einem frostsicheren Fahrbahnaufbau vom 65 cm entsprechend der empfohlenen Belastungsklasse hergestellt werden. Hierbei wird der Straßenquerschnitt einheitlich auf 6,50 m Fahrbahnbreite verbreitert und der Kurvenradius angepasst.

·           die Umgestaltung zu einem Kreisverkehrsplatz

Um die Verkehrsabläufe zu optimieren ist zudem geplant den Knotenpunkt K 2 / K 8 mit den Ästen Hauptstr. / Borker Str. / Waltroper Str. / Im Berg zu einem Kreisverkehrsplatz umzugestalten.

·           den Neubau eines Radweges

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist die Anlage eines Radweges dringend erforderlich. Die K 2 ist Bestandteil der Radverkehrsroute NRW. Auch nutzen viele die Kreisstraße um mit dem Fahrrad zur Schule oder Arbeit zu pendeln. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung insbesondere im Berufsverkehr eignet sich die Kreisstraße nur bedingt Radfahrer aufzunehmen. Das Gefahrenpotential ergibt sich insbesondere aus der für Straßen außerhalb der OD zulässigen Geschwindigkeit

Die Planungen wurde mit den angrenzenden Kreisen Unna und Recklinghausen abgestimmt, da beide Kreise auf ihrem Gebiet die Fortsetzung der Maßnahme planen. Neben dem Vollausbau der K 2 AN 1-2 (Vinnumer Str.) einschl. Neubau eines Radweges soll auch die gewichtsbeschränkte Lippe-Brücke erneuert werden. Der Planfeststellungsbeschluss für den Brückenneubau liegt seit dem 22.02.2022 vor.

Die Umsetzung soll kreisübergreifend in einer gemeinsamen Baumaßnahme ab Frühjahr 2023 erfolgen.


II. Entscheidungsalternativen /

Keine

 

 

III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)

Die Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2019 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-1336). Der Radweg liegt auf Rang 5 der Prioritätenliste zum Radwegebauprogramm 2021 (SV-10-0336 vom 02.09.2021). Der Neubau des Radweges ist zudem im Radverkehrskonzept enthalten.

Mit der bauliche Umsetzung soll im Frühjahr 2023 begonnen werden. Als Bauzeit werden ca. 18 Monate einkalkuliert. Hierfür ist die K 2 aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen für den Verkehrsteilnehmer voll zu sperren. Die Umsetzung soll in einer gemeinsamen Baumaßnahme mit allen drei Kreisen Coesfeld, Recklinghausen Unna erfolgen. Es ist geplant die Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 5-9 HOAI (Ausführungsplanung, Ausschreibung) und die Bauüberwachung gemeinsam zu vergeben.

Die Baukosten für den Ausbau der Fahrbahn und die Anlage eines Radweges liegen bei ca. 1,9 Mio. €. Aufgrund der aktuellen Marksituation ist mit einem erhöhten Kostenansatz zurechnen. 70 % der entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten werden vom Land als Zuwendungen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gezahlt. Die Bewilligung der Fördermittel soll voraussichtlich noch im Herbst 2022 erfolgen. Die Stadt Olfen hat sich bereit erklärt den Eigenanteil anteilig für den Radwegneubau und der Umgestaltung zu einem Kreisverkehr zu übernehmen. Damit beträgt der verbleibende Eigenanteil für den Kreis ca. 0,3 Mio. €. Im Haushalt 2022 stehen 0,4 Mio. € unter der Invest.-Nr. 66K02AN3 zur Verfügung. Für die Auftragsvergabe ist zudem eine VE in Höhe von 1,0 Mio. € vorhanden. Weitere Mittel wurden im Rahmen der HH-Planung 2023 veranschlagt.

 

Die Investition wirkt sich auf die jährliche Abschreibung wie folgt aus:

 

Anlage

Buchwert
zum 31.12.2021

Abschreibung jährlich
bisher
*1)

Außerplan-mäßige
Ab-schreibung *2)

Herstellungs-kosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe (31.10.2022)

Abschreibung
jährlich
neu
*4)

Straße

66.089 €

9.814 €

- 66.089 €

ca. 1,51 Mio. €

ca. 1,51 Mio. €

ca. 33.600 €

Radweg

 

 

ca. 0,58 Mio. €

ca. 0,58 Mio. €

ca. 12.500 €

*1)   Die Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2018/2021 in „6“ eingestuft. Dem Zustand entsprechend ist in der Anlagenbuchhaltung für die Fahrbahn aktuell eine Restnutzungsdauer von 4,5 Jahre verzeichnet.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe des Restbuchwertes ist vorzunehmen, da durch den Vollausbau der komplett Straßenbau aufgenommen und der Streckenzug von Grund auf erneuert wird.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten, den Herstellungsnebenkosten und den aktiv. Eigenleistungen (pauschal 10% der Baukosten). Die aktiv. Eigenleistungen sind nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.


 

Wie dem Planausschnitt der Anlage 2 zu entnehmen ist, verläuft die Kreisgrenze Coesfeld/Unna parallel zur Kreisstraße, sodass auf einer Länge von ca. 260 m der Radweg zukünftig im Kreises COE und die Fahrbahn im Kreis UN liegt. Entsprechend der Baulast wäre der Kreis COE damit für die Unterhaltung des Radweges und der Kreis UN für die Fahrbahn zuständig. Es bestehen Überlegungen die Kreisgrenze flächenneutral zu verschieben, sodass zukünftig die Fahrbahn und der parallel verlaufende Radweg von einem Kreis zu unterhalten ist (siehe Planausschnitt der Anlage 2).

 

Die Änderung der Kreisgrenze würde nach Fertigstellung der Maßnahme und erfolgter Schlussvermessung in einer gesonderten Beschlussvorlage zur Beratung vorgelegt. Es sind noch weitere Abstimmungsgespräche zu führen. Erschwerend kommt hinzu, dass unterschiedliche Bezirksregierungen zu ständig sind. Alternativ besteht natürlich immer die Möglichkeit über eine Vereinbarung die Zuständigkeit entsprechend zu regeln. Nur müsste diese immer mal wieder erneuert oder angepasst werden. Bei einer Kreisgrenzänderung wäre die Zuständigkeit von gesetzes her klar geregelt.

 

 

IV. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

Anlagen:

 

Anlage 1 Übersichtskarte

Anlage 2 Kartenausschnitt Kreisgrenze Unna/COE - Baulast Radweg / Fahrbahn