Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Ausbau der Fahrbahn ein-schl. Umgestaltung zu einem Kreisverkehrsplatz und Neubau eines Radweges an der K 2 AN 3 in Olfen-Vinnum zu veranlassen.
I. Sachdarstellung
Die Kreisstraße
2 verbindet Vinnum mit Datteln, Waltrop und Lünen. Der Abschnitt 3 (Waltroper
Str.) liegt zwischen der K 8 in der OD Vinnum und der Kreisgrenze Unna. Der
Streckenabschnitt hat eine Fahrbahnbreite von 5,50 m (Ortseingang Vinnum = 7,00
m). Ein Radweg ist nicht vorhanden.
Die Verkehrsbelastung
liegt bei ca. 6.000 KFZ/24h mit einem SV-Anteil von ca. 2
%. Eine aktuell durchgeführte Verkehrsuntersuchung ergab, dass bis zum Jahr 2030
für die K 2 südlich von Vinnum eine Mehrbelastung von etwa 4.000 Kfz-Fahrten
pro Tag zu erwarten ist. Neben strukturellen Änderungen (insbesondere NewPark
als großer Verkehrserzeuger) ist hier vor allem der Neubau der B 474n als Grund
für Verkehrsverlagerungen zu nennen. Die Straßen mit Zubringerfunktion zur B
474n werden zukünftig stärker belastet.
Im weiteren
Verlauf kreuzt die K 2 die Lippe. Die baufällige Lippebrücke, die je zur Hälfte
in der Baulast des Kreises Unna und Recklinghausen liegt, darf aktuell nur von
Fahrzeugen < 12 t befahren werden. Es ist geplant, die Lippebrücke durch
einen Ersatzbrückenbauwerk zu erneuern. Mit dem geplanten Neubau wird eine
Anpassung der zulässigen Belastung an die derzeitige gültige StVZO vorgenommen.
Somit wird insbesondere der Lkw-Anteil (> 12t) stark zunehmen. Laut
Verkehrsprognose beträgt der SV-Anteil zukünftig ca. 6%.
Der Baubeschluss
umfasst:
·
den Ausbau
der Fahrbahn von der Kreisgrenze bis zur K 8 in der OD Vinnum
Die Fahrbahn der
K 2 AN 3 weist starke Spurrinnen und Verschiebungen im Kurvenbereich sowie im
Kreuzungsbereich der K 2 / K 8 auf. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass
der vorh. Aufbau zu gering ist und den heutigen Verkehrsbelastungen nicht
standhält. Der Streckenzug soll von Grund auf erneuert und mit einem
frostsicheren Fahrbahnaufbau vom 65 cm entsprechend der empfohlenen
Belastungsklasse hergestellt werden. Hierbei wird der Straßenquerschnitt einheitlich
auf 6,50 m Fahrbahnbreite verbreitert und der Kurvenradius angepasst.
·
die Umgestaltung
zu einem Kreisverkehrsplatz
Um die
Verkehrsabläufe zu optimieren ist zudem geplant den Knotenpunkt K 2 / K 8 mit
den Ästen Hauptstr. / Borker Str. / Waltroper Str. / Im Berg zu einem
Kreisverkehrsplatz umzugestalten.
·
den Neubau
eines Radweges
Zur Verbesserung
der Verkehrssicherheit ist die Anlage eines Radweges dringend erforderlich. Die
K 2 ist Bestandteil der Radverkehrsroute NRW. Auch nutzen viele die Kreisstraße
um mit dem Fahrrad zur Schule oder Arbeit zu pendeln. Aufgrund der hohen
Verkehrsbelastung insbesondere im Berufsverkehr eignet sich die Kreisstraße nur
bedingt Radfahrer aufzunehmen. Das Gefahrenpotential ergibt sich insbesondere
aus der für Straßen außerhalb der OD zulässigen Geschwindigkeit
Die Planungen
wurde mit den angrenzenden Kreisen Unna und Recklinghausen abgestimmt, da beide
Kreise auf ihrem Gebiet die Fortsetzung der Maßnahme planen. Neben dem
Vollausbau der K 2 AN 1-2 (Vinnumer Str.) einschl. Neubau eines Radweges soll
auch die gewichtsbeschränkte Lippe-Brücke erneuert werden. Der Planfeststellungsbeschluss
für den Brückenneubau liegt seit dem 22.02.2022 vor.
Die Umsetzung
soll kreisübergreifend in einer gemeinsamen Baumaßnahme ab Frühjahr 2023 erfolgen.
II. Entscheidungsalternativen /
Keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Die
Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2019 der investiven
Straßenunterhaltung (SV-9-1336). Der Radweg liegt auf Rang 5 der Prioritätenliste
zum Radwegebauprogramm 2021 (SV-10-0336 vom 02.09.2021). Der Neubau des
Radweges ist zudem im Radverkehrskonzept enthalten.
Mit der bauliche
Umsetzung soll im Frühjahr 2023 begonnen werden. Als Bauzeit werden ca. 18
Monate einkalkuliert. Hierfür ist die K 2 aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen für
den Verkehrsteilnehmer voll zu sperren. Die Umsetzung soll in einer gemeinsamen
Baumaßnahme mit allen drei Kreisen Coesfeld, Recklinghausen Unna erfolgen. Es
ist geplant die Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 5-9 HOAI
(Ausführungsplanung, Ausschreibung) und die Bauüberwachung gemeinsam zu
vergeben.
Die Baukosten
für den Ausbau der Fahrbahn und die Anlage eines Radweges liegen bei ca. 1,9
Mio. €. Aufgrund der aktuellen Marksituation ist mit einem erhöhten
Kostenansatz zurechnen. 70 % der entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten
werden vom Land als Zuwendungen nach den Förderrichtlinien kommunaler
Straßenbau gezahlt. Die Bewilligung der Fördermittel soll voraussichtlich noch im
Herbst 2022 erfolgen. Die Stadt Olfen hat sich bereit erklärt den Eigenanteil anteilig
für den Radwegneubau und der Umgestaltung zu einem Kreisverkehr zu übernehmen.
Damit beträgt der verbleibende Eigenanteil für den Kreis ca. 0,3 Mio. €. Im
Haushalt 2022 stehen 0,4 Mio. € unter der Invest.-Nr. 66K02AN3 zur Verfügung.
Für die Auftragsvergabe ist zudem eine VE in Höhe von 1,0 Mio. € vorhanden.
Weitere Mittel wurden im Rahmen der HH-Planung 2023 veranschlagt.
Die Investition
wirkt sich auf die jährliche Abschreibung wie folgt aus:
Anlage |
Buchwert |
Abschreibung jährlich |
Außerplan-mäßige |
Herstellungs-kosten |
Buchwert |
Abschreibung |
Straße |
66.089 € |
9.814 € |
- 66.089 € |
ca. 1,51 Mio. € |
ca. 1,51 Mio. € |
ca. 33.600 € |
Radweg |
|
|
€ |
ca. 0,58 Mio. € |
ca. 0,58 Mio. € |
ca. 12.500 € |
*1) Die Kreisstraße wurde bei der
Zustandsbewertung 2018/2021 in „6“ eingestuft. Dem Zustand entsprechend ist in
der Anlagenbuchhaltung für die Fahrbahn aktuell eine Restnutzungsdauer von 4,5
Jahre verzeichnet.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe des
Restbuchwertes ist vorzunehmen, da durch den Vollausbau der komplett Straßenbau
aufgenommen und der Streckenzug von Grund auf erneuert wird.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten, den Herstellungsnebenkosten und den aktiv. Eigenleistungen
(pauschal 10% der Baukosten). Die aktiv. Eigenleistungen sind nicht
zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre
abgeschrieben.
Wie dem Planausschnitt der Anlage 2 zu entnehmen ist, verläuft die Kreisgrenze Coesfeld/Unna parallel zur Kreisstraße, sodass auf einer Länge von ca. 260 m der Radweg zukünftig im Kreises COE und die Fahrbahn im Kreis UN liegt. Entsprechend der Baulast wäre der Kreis COE damit für die Unterhaltung des Radweges und der Kreis UN für die Fahrbahn zuständig. Es bestehen Überlegungen die Kreisgrenze flächenneutral zu verschieben, sodass zukünftig die Fahrbahn und der parallel verlaufende Radweg von einem Kreis zu unterhalten ist (siehe Planausschnitt der Anlage 2).
Die Änderung der Kreisgrenze würde nach Fertigstellung der Maßnahme und erfolgter Schlussvermessung in einer gesonderten Beschlussvorlage zur Beratung vorgelegt. Es sind noch weitere Abstimmungsgespräche zu führen. Erschwerend kommt hinzu, dass unterschiedliche Bezirksregierungen zu ständig sind. Alternativ besteht natürlich immer die Möglichkeit über eine Vereinbarung die Zuständigkeit entsprechend zu regeln. Nur müsste diese immer mal wieder erneuert oder angepasst werden. Bei einer Kreisgrenzänderung wäre die Zuständigkeit von gesetzes her klar geregelt.
IV. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1
der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss
nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden
Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen
zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der
ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtskarte
Anlage 2 Kartenausschnitt Kreisgrenze Unna/COE - Baulast Radweg / Fahrbahn