hier: Anträge der CDU-, SPD- und FDP-Kreistagsfraktion
Beschlussvorschlag:
Auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion werden gewählt:
Ktabg. Nägeler als Mitglied in den Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr für die Ktabg. Haselkamp
Ktabg. Terwort als Mitglied in den Ausschuss für Bauen, Landschaft, Vermessung und Umwelt für den Ktabg. Nägeler
Ktabg. Nägeler als 1. Stellvertreter in den Ausschuss für Bauen, Landschaft, Vermessung und Umwelt für den Ktabg. Terwort
Auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion werden gewählt:
Ktabg. Bednarz als Mitglied in den Kreisausschuss für den Ktabg. Stinka
Ktabg. Stinka als stellv. Mitglied in den Kreisausschuss für die Ktabg. Bednarz
Ktabg. Rampe als Mitglied in den Ausschuss für Bauen, Landschaft, Vermessung und Umwelt für den SB Artur Friedenstab
Ktabg. Bednarz als Mitglied in den Ausschuss für Bauen, Landschaft, Vermessung und Umwelt für den SB Markus Böttcher
SB Friedenstab als Mitglied in den Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr für den Ktabg. Rampe
SB Böttcher als 1. Stellvertreter in den Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr für die Ktabg. Bednarz
SB Hellwig als Mitglied in den Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr für die Ktabg. Balster
Ktabg. Balster als Mitglied in den Jugendhilfeausschuss für die SB Irene Hellwig
SB Hellwig als stellv. Mitglied in den Jugendhilfeausschuss für die Ktabg. Balster
Auf Antrag der FDP-Kreistagsfraktion werden gewählt:
Ktabg. Austerschulte als Mitglied in den Ausschuss für Bauen, Landschaft, Vermessung und Umwelt für den SB Hans Witten
Ktabg. Zanirato als 1. Stellvertreter in den Ausschuss für Bauen, Landschaft, Vermessung und Umwelt für den Ktabg. Austerschulte
SB Witten als 2. Stellvertreter in den Ausschuss
für Bauen, Landschaft, Vermessung und Umwelt für den Ktabg. Zanirato
Ktabg. Große Verspohl als Mitglied in den Ausschuss
für Finanzen und Wirtschaftsförderung für den Ktabg. Austerschulte
Ktabg. Austerschulte als 2. Stellvertreter in den
Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung für den Ktabg. Große Verspohl
Ktabg. Stauff als Mitglied in den Ausschuss für
Arbeit, Soziales und Senioren für den Ktabg. Große Verspohl
Die Umbesetzung des Ktabg. Stauff
als Mitglied in die Arbeitsmarktkonferenz im Kreis Coesfeld für den Ktabg.
Große Verspohl wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.10.2005 die Befugnisse der zum 01.01.2006 umbenannten Ausschüsse neu geregelt und diese damit an die Neuorganisation der Verwaltung angepasst. Aus Anlass dieser geänderten Zuständigkeiten der Ausschüsse beantragen die CDU-Kreistagsfraktion, die SPD-Kreistagsfraktion und die FDP-Kreistagsfraktion die Umbesetzung für verschiedene Ausschüsse und Gremien.
II. Lösung
Gem. § 35 Abs. 3 Satz 5 KrO NW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte.
Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Kreistagsabgeordneten waren auf Vorschlag der genannten Kreistagsfraktionen Mitglied bzw. stellv. Mitglied in verschiedenen Ausschüssen.
Die genannten Kreistagsfraktionen haben jeweils einen Vorschlag zur Besetzung bzw. Umbesetzung verschiedener Ausschüsse vorgelegt.
Nach der Begründung zum damaligen Gesetzentwurf der Landesregierung soll durch die Einführung des Satzes 5 in § 35 Abs. 3 KrO NW auch geregelt sein, dass es keines einstimmigen Beschlusses für die Nachwahl mehr bedürfe. Nach dem Kommentar zur Kommunalverfassung/KrO NW von Held/Becker u.a. wird entgegen der Auffassung der Landesregierung bezweifelt, dass kein einstimmiger Beschluss mehr erforderlich sei. Aus praktischen Gründen werde der Auslegung der Landesregierung aber letztlich zugestimmt.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Gem. § 30 KrO NW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse ist gem. § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b KrO NW der Kreistag.