Beschluss:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
I. Sachdarstellung
Es ist vereinbart
worden, dass die Verwaltung regelmäßig dem Ausschuss für Arbeit, Soziales,
Senioren und Gesundheit (AASSG) und dem Ausschuss für Bildung, Schule und
Integration (AfBSuI) über die Betreuung der Geflüchteten im Kreis Coesfeld
berichten wird.
Der Schwerpunkt der Berichterstattung in dieser Sitzung wird bei den folgenden Themenfeldern liegen:
1. Zahl der Leistungsbeziehenden nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Zum Stand 31.08.2022 bezogen 2.336
Personen Leistungen nach dem AsylbLG im Kreis Coesfeld. Von den bisherigen
„Hauptherkunftsländern“ waren nach dem Irak (170 Personen) hierbei die Länder Afghanistan
(164 Personen) und Iran (98 Personen) am stärksten vertreten. Die „sonstigen
Länder“ machen den größten Anteil mit 1.700 Personen aus. Von diesen Personen besitzen
915 Personen die ukrainische Staatsangehörigkeit.
Von den 2.336 Leistungsbeziehenden nach dem AsylbLG sind 941 Personen gemäß Auswertungen aus der Fachanwendung ukrainische Geflüchtete. Von diesen haben 875 Personen die ukrainische Staatsangehörigkeit und 66 Personen eine Drittstaatsangehörigkeit.
Betrachtet man die Verteilung der 2.336 Personen auf die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so hielten sich die meisten Personen in Dülmen (486 Personen), Coesfeld (274 Personen) sowie Senden (248 Personen) auf.
2. Entwicklung der Zahl
der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II („Rechtskreiswechsler“)
Zum Stichtag 31.08.2022 wurden im Kreis Coesfeld insgesamt 2.804 Personen als sogenannte Rechtskreiswechsler registriert.
Es erfolgt der Hinweis, dass es sich hierbei um eine Bestandserhebung handelt. Die Bestandsdifferenzen ergeben den monatlichen Zuwachs/Abgang als absolute Zahl. Aus dem Leistungsbezug SGB II zum Monatsanfang ausgeschiedene Personen mit Fluchthintergrund sind dementsprechend in dem monatlichen Bestand nicht mehr enthalten.
Die Betreuung der Personen, die
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II erhalten, erfolgt im Rahmen
der Delegationssatzung durch die Jobcenter der Städte und Gemeinden im Kreis
Coesfeld.
Die meisten Personen, die sich
mit Fluchthintergrund im SGB II befinden, stammen aus Syrien (790 Personen),
gefolgt von dem Irak (241 Personen), Afghanistan (236 Personen) und dem Iran (77
Personen).
3. Zahl der
erwerbsfähigen SGB II – Leistungsberechtigten
Zum Stichtag 31.08.2022 waren insgesamt 1.870 Personen mit Fluchthintergrund als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II registriert.
Im Bereich der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II stammt die größte Gruppe mit 880 Personen aus den „sonstigen Ländern“ – hierunter auch 538 Personen mit der ukrainischen Staatsangehörigkeit. Danach folgen Syrien mit 548 Personen, der Irak und Afghanistan mit jeweils 151 Personen und der Iran mit 58 Personen.
Von den 1.870 erwerbsfähigen Geflüchteten im SGB II sind 526 Personen gemäß Auswertungen aus der Fachanwendung ukrainische Geflüchtete. Von diesen besitzen 504 Personen die ukrainische Staatsangehörigkeit und 22 Personen eine Drittstaatsangehörigkeit.
Im Bereich der Eingliederungsbemühungen der erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden mit Fluchthintergrund konnte in der Zeit von September 2021 bis August 2022 eine Aktivierung durch Maßnahmen in insgesamt 561 Fällen erreicht werden. In 332 Fällen konnten Personen in Arbeit (295 Personen), Ausbildung (26 Personen) und Praktikum (11 Personen) vermittelt werden.
4. Erfolge im Rahmen
der Aktivierung
Die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist seit Juli 2016 die Zahl der Vermittlungen in Arbeit aus. Dabei sind im Zeitraum vom Juli 2016 bis Mai 2022 insgesamt 1.970 Personen vermittelt worden.
Nach der Auswertung der Fachanwendung des Kreises Coesfeld sind in dem oben genannten Zeitraum aufgrund von Arbeitsaufnahmen und dem damit verbundenen erhöhten Einkommen 1.032 Personen aus dem SGB II ausgeschieden.
In der Sitzung werden im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation ergänzende Informationen sowie aktuelle Daten zu den o.a. Themenfeldern vorgestellt. Aktuelle Zahlen zu den ukrainischen Geflüchteten werden ebenfalls in einer PowerPoint-Präsentation aufbereitet.
II. Entscheidungsalternativen
Keine
III. Auswirkungen /Zusammenhänge (Finanzen, Personal,
IT, Klima)
Keine
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Keine