Beschlussvorschlag:
- Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
werden unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Mittel im jeweiligen
Haushaltsplan zur Verfügung stehen, ab 2006 wie folgt gefördert:
a) Dem Verein Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V. wird zur Wahrnehmung der Aufgaben
der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Coesfeld ein Kreiszu-
schuss zu den Personalkosten in Höhe von 11.935.-- € gewährt.
b) Dem Diakonischen Werk des Kirchenkreises Steinfurt - Coesfeld - Borken wird zur Wahr
nehmung der Aufgaben der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis
Coesfeld ein Kreiszuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 4.880.-- € gewährt.
c) Dem Verein Pro Familia Münster e. V. wird zur Wahrnehmung der Aufgaben der
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Coesfeld ein Kreiszuschuss
zu den Personalkosten in Höhe von 1.350.-- € gewährt.
- Die
sexualpädagogische Präventionsarbeit wird unter dem Vorbehalt, dass
entsprechende Mittel im jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stehen, ab
2006 wie folgt gefördert:
a) Den staatlich anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen des
Vereins Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V., des Diakonischen Werkes des Kirchen
kreises Steinfurt – Coesfeld – Borken und des Vereins Pro Familia Münster e. V. werden zur
(zusätzlichen) Wahrnehmung der sexualpädagogischen Präventionsarbeit im Kreis Coesfeld
jeweils ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 5.772,80 € gewährt.
b) Der Schwangerenberatungsstelle des Sozialdienstes katholischer Frauen in Coesfeld wird
zur Wahrnehmung der sexualpädagogischen Präventionsarbeit im Kreis Coesfeld ein Zu
schuss bis zu einer Höhe von 2.099,20 € gewährt.
c) Bei absehbarer ungleichmäßiger Inanspruchnahme der sexualpädagogischen Präventions-
arbeiten der verschiedenen Beratungsstellen oder bei beabsichtigtem Engagement weiterer
Schwangerenberatungsstellen im Kreis hinsichtlich sexualpädagogischer Aufgaben kann die
Verwaltung, soweit Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr noch zur Verfügung stehen, in
Absprache mit den Beratungsstellen eine andere Verteilung dieser Mittel vornehmen.
Begründung:
I. Problem/ II. Lösung
1. Gewährung von Zuschüssen zu den Personalkosten im Rahmen der Aufgaben nach § 2 und
§§ 5, 6 SchKG
Zur grundsätzlichen Darstellung des Sachverhalts wird auf die Sitzungsvorlagen 6-212, 6-268, 6-564, 6-893 und 7-0109 verwiesen.
Nach § 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) tragen die
Länder dafür Sorge, dass für die Wahrnehmung der Aufgaben der allgemeinen
Schwangerenberatung (§ 2 SchKG) und der Schwangerschaftskonfliktberatung (§§ 5
und 6 SchKG) ausreichend Beratungskräfte vorgehalten werden. Das SchKG sieht
vor, dass für je 40.000 Einwohner eines sog. „Versorgungsgebiets“ für diese Aufgaben
mindestens 1 Berater/in zur Verfügung steht. In den
Sitzungsvorlagen 6/212 und 6/268 wurde die Annahme der Gesundheitsbehörde
begründet, dass der gesamte Beratungsbedarf innerhalb des Kreises Coesfeld
voraussichtlich mit einer geringeren personellen Ausstattung der
Beratungsstellen gedeckt werden kann, weil u. a. bei der Ermittlung des o. g.
Versorgungsschlüssels die Beratungsleistungen der Sozialdienste Katholischer
Frauen (SKF) im Rahmen der allgemeinen Schwangerenberatung unberücksichtigt
blieben.
In einem Urteil vom 03.07.2003 konkretisierte das BVerwG den Rechtsanspruch „anerkannter Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots pluraler Beratungsstellen erforderlich sind auf Übernahme von mindestens 80 % ihrer notwendigen Personal- und Sachkosten durch den Staat“.
In einem weiteren Urteil vom 15.07.2004 entschied das BVerwG dass „auch Beratungsstellen, die die allgemeine Beratung nach § 2 SchKG erbringen, ohne sich an der Schwangerschaftskonfliktberatung zu beteiligen und ohne den Beratungsschein auszustellen, einen Anspruch auf öffentliche Förderung nach § 4 Abs. 2 SchKG haben. Der Fördersatz beträgt wie bei den Konfliktberatungsstellen 80 % der notwendigen Personal- und Sachkosten. Geht das in den Beratungsstellen nach § 3 SchKG (Anm.: „allgemeine Schwangerenberatungs-stelle“) und nach § 8 SchKG (Anm.: „Schwangeren- und Schwangerschaftkonfliktberatungs-stelle“) tätige Personal über den Versorgungsschlüssel hinaus, so rechtfertigt dies nur die Ablehnung der Förderung wegen fehlender Erforderlichkeit, wenn der Landesgesetzgeber die Kriterien für die Auswahl unter den Beratungsstellen festgelegt hat.“
Das Land legte aufgrund dieses Urteils inzwischen einen ersten Gesetzesentwurf (Ausführungsgesetz Schwangerschaftskonfliktgesetz , AG - SchKG) vor. Der Entwurf wird zur Zeit von den Beteiligten diskutiert. Nach Abschluss der Bewertungen soll das Gesetz zu Beginn des Jahres 2006 (ggf. modifiziert) in den Landtag eingebracht werden und zum 01.07.06 in Kraft treten.
Der Gesetzesentwurf sieht neben einer Neufassung der Versorgungsgebiete (zukünftig Ebene der Bezirksregierungen) eine möglichst ausgeglichene Verteilung zwischen den beiden Trägerbereichen (Beratungsstellen religiöser bzw. weltanschaulich neutraler Ausrichtung) im jeweiligen Versorgungsgebiet vor. Innerhalb dieser beiden Bereiche sollen die verschiedenen Träger gleichmäßig gefördert werden. Hierzu sieht der Entwurf eine konkrete Vorgehensweise hinsichtlich der „Auswahlkriterien bei Überversorgung“ vor. Weiterhin soll in jedem Kreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt mindestens je 1 Vollzeitstelle Beratungskraft je Trägerbereich gefördert werden.
Die Landesförderung soll 80 % der angemessenen Personal- und Sachkosten betragen, erfolgt aber wie bisher pauschal.
Nach derzeitiger Einschätzung des Gesetzesentwurfs würden sich bei Inkrafttreten des Gesetzes voraussichtlich keine gravierenden Änderungen für die vom Kreis Coesfeld bisher geförderten staatlich anerkannten Beratungsstellen ergeben.
Es liegen Anträge des Vereins Donum Vitae Kreisverband
Coesfeld e. V., des Diakonischen Werkes Steinfurt – Coesfeld – Borken und des
Vereins Pro Familia
Münster e. V. auf einen die Landesförderung ergänzenden Zuschuss zu den
Personalkosten der jeweiligen staatlich anerkannten Schwangeren – und
Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle durch den Kreis Coesfeld vor.
Die Inanspruchnahme der Beratungsstellen im Rahmen der allgemeinen Schwangerenberatung und der Schwangerschaftskonfliktberatung in 2004 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen (Daten zu Pro Familia beziehen sich ausschließlich auf Bürgerinnen des Kreises Coesfeld, die Daten der anderen Beratungsstellen auf das bisherige Versorgungsgebiet):
Aufgabe |
Beratungsstelle |
|
|||
2004 |
Donum Vitae* |
Diakonisches Werk* |
Pro Familia* |
Gesundheits-amt* |
insgesamt |
§ 2 SchKG Beratungsfälle |
142 |
197 |
46 |
93 |
478 |
§§ 5, 6 SchKG Beratungsfälle |
133 |
82 |
72 |
34 |
321 |
* Die Beratungsstellen sind
personell mit Beratungsfachkräften unterschiedlich besetzt. Für diese Aufgaben
stehen rechnerisch Donum Vitae 1,5 Stellen, dem Diakonischen Werk ca. 1,6
Stellen, Pro Familia (für den Kreis Coesfeld) eine 0,2 Stelle und dem
Gesundheitsamt eine 0,5 Stelle zur Verfügung. Bei Donum Vitae und beim
Diakonischen Werk werden diese Personalressourcen teilweise auch für die
sexualpädagogische Präventionsarbeit eingesetzt (s.u.).
Es wird vorgeschlagen, dass der Kreis Coesfeld ab 2006 einen Teil der ungedeckten Personalkosten für die staatlich anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen des Vereins Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V., des Diakonischen Werkes Steinfurt – Coesfeld – Borken und des Vereins Pro Familia Münster e. V. trägt.
Mit Rücksicht auf die angespannte finanzielle Lage des Kreises sollten die (freiwilligen) Zuschüsse zu den Personalkosten auf den seit Jahren „eingefrorenen“ Stand auch künftig begrenzt werden.
Unter Berücksichtigung der Landesförderung und von Eigenanteilen der Träger der
Beratungsstellen sollten die Personalkostenzuschüsse – wie bisher - folgendermaßen gewährt werden:
Donum Vitae
pauschaler Zuschuss bei 80 % Landesförderung und 5 % Eigenanteil für 1,5
Stellen für Beratungsfachkräfte und eine 0,5 Stelle Verwaltungskraft: 11.935.--
€
Diakonisches Werk
pauschaler Zuschuss bei 80 % Landesförderung und 10 % Eigenanteil für 1,0 Stelle für eine Beratungsfachkraft und eine 0,25 Stelle Verwaltungskraft: 4.880.-- €
Pro Familia
Pauschaler Zuschuss bei 80 % Landesförderung und 5 % Eigenanteil für 8 Stunden wöchentlich für eine Beratungsfachkraft: 1.350.-- €
Die detaillierte Berechnung der Personalkostenzuschüsse ist der Anlage 1 zu entnehmen.
2. Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung (zusätzlicher) sexualpädagogischer
Präventionsarbeit
Der Kreis Coesfeld änderte seine freiwillige Förderpraxis in Folge des o. g. Urteils des BVerwG vom 03.07.2003. Die bis zum Jahr 2003 gewährten Sachkostenzuschüsse wurden gestrichen, weil die entsprechende Landesförderung hier höhere Beträge vorsah. Gleichzeitig wurde vom Kreistag beschlossen, die anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in die Lage zu versetzen, ihre präventive Arbeit in einem bestimmten Umfang, zu einem festgelegten Stundensatz (26,24 €) und bis zu einem Rechnungshöchstbetrag in der 2. Jahreshälfte 2004 und in 2005 auszuweiten. Abgerechnet werden nur tatsächlich durchgeführte sexualpädagogische Veranstaltungen. Um eine relativ gleichmäßige Verteilung des Angebots in der Fläche zu erreichen und bestimmte Prioritäten (Multiplikatorenschulungen, Schultypen, Alterklassen usw.) einheitlich zu setzen, wurden zudem Absprachen mit allen beteiligten Beratungsstellen getroffen.
Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die voraussichtlich in 2005 durchgeführten sexual-pädagogischen Veranstaltungen.
Aufgabe |
Beratungsstelle |
|
|||
|
Donum Vitae* |
Diakonie* |
Pro Familia |
Gesund- heitsamt |
insgesamt |
voraussichtliche
sexual- päd. Veranstaltungen * voraussichtlicher |
126 171 |
76 159 |
39 165 |
27 128 |
268 623 |
* Weil
der Kreis in 2004 und 2005 davon ausging, dass die Präventionsarbeit des
Vereins Donum Vitae und des Diakonischen Werkes bereits teilweise durch die Förderung
der Personalkosten gesichert und ein Ausbau von Seiten des Kreises gewünscht
war, konnten Donum Vitae und das Diakonische Werk bisher erst ab der 41. bzw.
61 Veranstaltung eine Einzelabrechnung zu Lasten des Kreises vornehmen (vg.. SV
6-0893)
Der Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) Coesfeld beantragt ebenfalls Mittel zur Förderung seiner Präventionsarbeit in 2006. Der SKF plant ein Angebot im Rahmen von sexual-pädagogischen Veranstaltungen in einem Gesamtumfang von bis zu 80 Stunden in 2006.
Die im 2. Halbjahr 2004 und in 2005 praktizierte Förderung zusätzlicher sexualpädagogischer Präventionsarbeit hat sich grundsätzlich bewährt. Die aufgrund des Haushaltsplangenehmigungsverfahrens erst mögliche Bescheiderteilung im Mai 2005, ungeplante Personalwechsel in den Beratungsstellen sowie begrenzte oder noch nicht abgestimmte Lehrplankapazitäten in den Schulen werden u.a. von den Beratungskräften als Gründe dafür genannt, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht komplett ausgeschöpft wurden.
Es wird vorgeschlagen, jede staatlich anerkannte Beratungsstelle (Donum Vitae, Diakonisches Werk, Pro Familia, Gesundheitsamt) auch künftig in die Lage zu versetzen, ihr Angebot, präventive Arbeit zu leisten, aufrecht zu erhalten bzw. auszuweiten.
Auch dem Antrag der allgemeinen Schwangerenberatungsstelle des Sozialdienstes katholischer Frauen Coesfeld (SKF), seine sexualpädagogischen Veranstaltungen quantitativ gegen Übernahme der Kosten durch den Kreis auszuweiten, sollte entsprochen werden.
Vergütet werden sollten wie bisher nur tatsächlich durchgeführte Veranstaltungen. Die Stundenvergütung sollte 26,24 € (Berechnung siehe Anlage 1) betragen. Mit diesem Stundensatz sind sämtliche Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Fahrtzeiten abgedeckt. Sach- und Gemeinkosten sollten nicht zusätzlich übernommen werden.
Bei Beibehaltung des bisher insgesamt vom Kreis Coesfeld für die Förderung der
sexualpädagogischen Präventionsarbeit im Jahr zur Verfügung gestellten Betrages
in Höhe von 25.190,40 € wäre mit Rücksicht
auf den Antrag des SKF Coesfeld eine geringfügige Umverteilung der Mittel auf
die Beratungsstellen notwendig. Der Höchstbetrag, der zukünftig durch die
Beratungsstellen für die (zusätzlichen) sexualpädagogischen Veranstaltungen
abgerechnet werden kann, sollte für die staatlich anerkannten Beratungsstellen
Donum Vitae, Diakonisches Werk, Pro Familia und Gesundheitsamt jeweils die
Summe von jährlich
5.772,80 € (220 Stunden) und für den SKF Coesfeld die Summe von 2.099,20 € (80 Stunden) nicht überschreiten. Die Beratungsstellen erklärten sich in Vorgesprächen mit dieser Regelung einverstanden.
Damit die sexualpädagogische Arbeit auch im angestrebten Umfang erbracht wird, ist der Verwaltung das Recht einzuräumen, bei absehbarer ungleichmäßiger Inanspruchnahme der Mittel für die Präventionsarbeit durch die verschiedenen Beratungsstellen während eines laufenden Jahres in Absprache mit diesen eine Neu- bzw. Umverteilung vornehmen zu können. Gleiches sollte für den Fall gelten, dass weitere Schwangerenberatungsstellen im Kreis sich in diesem Aufgabenbereich engagieren möchten und ausreichend, absehbar im laufenden Jahr nicht mehr in voller Höhe in Anspruch genommene Mittel zur Verfügung stehen.
Die beiden staatlich anerkannten Beratungsstellen des Vereins Donum Vitae und des Diakonischen Werkes leisteten präventive Arbeit bereits bevor der Kreis Coesfeld den Ausbau forcierte. Teilweise erfolgte dieses auch mit Hilfe der vom Kreis Coesfeld gewährten Zuschüsse zu den Personalkosten (vgl. SV 6-0893). Die teilweise Übernahme der Personalkosten rechtfertigt weiterhin, dass bei Donum Vitae und beim Diakonischen Werk ein Teil des geleisteten Umfangs der Präventionsarbeit bereits als finanziert gilt und mit den zusätzlichen Mitteln des Kreises das Angebot darüber hinaus erweitert wird. Allerdings sollten mit Rücksicht auf die mittlerweile nahezu gleichstarke Personalausstattung und Inanspruchnahme hinsichtlich der weiteren Beratungsaufgaben auch beide Beratungsstellen gleichermaßen ab 2006 in die Lage versetzt werden, ab der 41.Veranstaltung gesondert abrechnen zu können.
Pro Familia konnte in der ersten Jahreshälfte 2004
unabhängig von der Förderung des Kreises 19 sexualpädagogische Veranstaltungen
im Kreis Coesfeld durchführen. Dieses war nur aufgrund einer großzügigen
Einzelspende eines Unternehmens möglich. Seit dem Sommer 2004 ist Pro Familia
zur Wahrnehmung präventiver Arbeit im Kreisgebiet auf die Unterstützung des
Kreises angewiesen.
Die Beratungsstelle des Gesundheitsamtes stieg in der 2.
Jahreshälfte 2004 erstmalig in die klassische sexualpädagogische Arbeit ein.
Zuvor konnte gegenüber dem Gesundheitsamt angemeldeter Beratungsbedarf der
Schulen nur sehr eingeschränkt und nur bezogen auf die Aidsprävention und die
Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten und unabhängig von der
Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nachgekommen werden. Die zur Verfügung
gestellten Mittel zur Förderung der Präventionsarbeit werden zur Deckung der
Kosten für die erforderliche Mehrarbeit (= tatsächlich durchgeführte Veranstaltungen)
verwendet.
III. Alternativen
Alternativen werden von der
Verwaltung nicht vorgeschlagen.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
In 2006 stehen insgesamt 43.500.-- € zur Gewährung von Kreiszuschüssen an die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zur Verfügung.
Zur Finanzierung der Personalkostenzuschüsse an den Verein Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e.V., an das Diakonische Werk des Kirchenkreises Steinfurt – Coesfeld – Borken sowie an den Verein Pro Familia Münster e. V. werden 18.165.-- € benötigt.
Die Finanzierung des Ausbaus der sexualpädagogischen Arbeit wird unter den genannten Bedingungen in 2006 bis zu 25.190,40 € (4 Beratungsstellen jeweils bis zu 5.772,80 € und
1 Beratungsstelle bis zu 2.099.20 €) kosten.
Die Förderung der Beratungsstellen wird künftig insgesamt Kosten bis zu einer
Höhe von 43.355,40 € verursachen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung über die Gewährung von Kreiszuschüssen ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW)
Anlagen:
Berechnung der Kreiszuschüsse für die
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in 2005
Personalkosten
Berechnung erfolgte anhand des KGSt - Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“ 2001
Donum Vitae
ungedeckte Personalkosten für 1,5 Stellen Beratungsfachkräfte BAT IV b
(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 5 %) 9.744.-- €
ungedeckte Personalkosten für 0,5 Stelle Verwaltungskraft
BAT VII
(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 5 %)
2.191.-- €
insgesamt 11.935.--
€
Diakonisches Werk
ungedeckte Personalkosten für 1,0 Stellen Beratungsfachkraft BAT IV b
(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 10 %) 4.176.-- €
ungedeckte Personalkosten für 0,25 Stelle Verwaltungskraft
BAT VII
(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 10 %)
704.-- €
insgesamt 4.880.--
€
Pro Familia
ungedeckte Personalkosten für 8 Stunden/Woche Beratungsfachkraft BAT IV b
(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 5 %)
insgesamt
1.350.-- €
Stundenvergütung für sexualpädagogische Präventionsarbeit
Berechnung erfolgte anhand des KGSt – Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“ 2003
Lt. Personalkostentabelle Stundenwert Beratungsfachkraft
(Sozialarbeiter/Sozialpädagogen) BAT IV b
32,80 €
(angerechnet Eigenanteil 20 % (= 6,56 €) in Anlehnung an Landesförderung)