Betreff
Förderung der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Vorlage
SV-7-0314
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen werden unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Mittel im jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stehen, ab 2006 wie folgt gefördert:

    a) Dem Verein Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V. wird zur Wahrnehmung der Aufgaben
       der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Coesfeld ein Kreiszu-
       schuss zu den Personalkosten in Höhe von 11.935.-- € gewährt.

    b) Dem Diakonischen Werk des Kirchenkreises Steinfurt - Coesfeld - Borken wird zur Wahr
       nehmung der Aufgaben der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis
       Coesfeld ein Kreiszuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 4.880.-- € gewährt.

    c) Dem Verein Pro Familia Münster e. V. wird zur Wahrnehmung der Aufgaben der
        Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Coesfeld ein Kreiszuschuss
        zu den Personalkosten in Höhe von 1.350.-- € gewährt.

  2. Die sexualpädagogische Präventionsarbeit wird unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Mittel im jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung stehen, ab 2006 wie folgt gefördert:

    a) Den staatlich anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen des
        Vereins Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V., des Diakonischen Werkes des Kirchen
        kreises Steinfurt – Coesfeld – Borken und des Vereins Pro Familia Münster e. V. werden zur
        (zusätzlichen) Wahrnehmung der sexualpädagogischen Präventionsarbeit im Kreis Coesfeld
        jeweils ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 5.772,80 € gewährt.

    b) Der Schwangerenberatungsstelle des Sozialdienstes katholischer Frauen in Coesfeld wird
        zur Wahrnehmung der sexualpädagogischen Präventionsarbeit im Kreis Coesfeld ein Zu
        schuss bis zu einer Höhe von 2.099,20 € gewährt.

    c) Bei absehbarer ungleichmäßiger Inanspruchnahme der sexualpädagogischen Präventions-
        arbeiten der verschiedenen Beratungsstellen oder bei beabsichtigtem Engagement weiterer
        Schwangerenberatungsstellen im Kreis hinsichtlich sexualpädagogischer Aufgaben kann die  
        Verwaltung, soweit Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr noch zur Verfügung stehen, in
        Absprache mit den Beratungsstellen eine andere Verteilung dieser Mittel vornehmen.

Begründung:

 

I.      Problem/    II. Lösung

 

1. Gewährung von Zuschüssen zu den Personalkosten im Rahmen der Aufgaben nach § 2 und

    §§ 5, 6 SchKG

 

Zur grundsätzlichen Darstellung des Sachverhalts wird auf die Sitzungsvorlagen 6-212, 6-268, 6-564, 6-893 und 7-0109 verwiesen.

 

Nach § 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) tragen die Länder dafür Sorge, dass für die Wahrnehmung der Aufgaben der allgemeinen Schwangerenberatung (§ 2 SchKG) und der Schwangerschaftskonfliktberatung (§§ 5 und 6 SchKG) ausreichend Beratungskräfte vorgehalten werden. Das SchKG sieht vor, dass für je 40.000 Einwohner eines sog. „Versorgungsgebiets“ für diese Aufgaben mindestens 1 Berater/in zur Verfügung steht. In den
Sitzungsvorlagen 6/212 und 6/268 wurde die Annahme der Gesundheitsbehörde begründet, dass der gesamte Beratungsbedarf innerhalb des Kreises Coesfeld voraussichtlich mit einer geringeren personellen Ausstattung der Beratungsstellen gedeckt werden kann, weil u. a. bei der Ermittlung des o. g. Versorgungsschlüssels die Beratungsleistungen der Sozialdienste Katholischer Frauen (SKF) im Rahmen der allgemeinen Schwangerenberatung unberücksichtigt blieben.

In einem Urteil vom 03.07.2003 konkretisierte das BVerwG den Rechtsanspruch „anerkannter Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots pluraler Beratungsstellen erforderlich sind auf Übernahme von mindestens 80 % ihrer notwendigen Personal- und Sachkosten durch den Staat“.

 

In einem weiteren Urteil vom 15.07.2004 entschied das BVerwG dass „auch Beratungsstellen, die die allgemeine Beratung nach § 2 SchKG erbringen, ohne sich an der Schwangerschaftskonfliktberatung zu beteiligen und ohne den Beratungsschein auszustellen, einen Anspruch auf öffentliche Förderung nach § 4 Abs. 2 SchKG haben. Der Fördersatz beträgt wie bei den Konfliktberatungsstellen 80 % der notwendigen Personal- und Sachkosten. Geht das in den Beratungsstellen nach § 3 SchKG (Anm.: „allgemeine Schwangerenberatungs-stelle“) und nach § 8 SchKG (Anm.: „Schwangeren- und Schwangerschaftkonfliktberatungs-stelle“) tätige Personal über den Versorgungsschlüssel hinaus, so rechtfertigt dies nur die Ablehnung der Förderung wegen fehlender Erforderlichkeit, wenn der Landesgesetzgeber die Kriterien für die Auswahl unter den Beratungsstellen festgelegt hat.“

 

Das Land legte aufgrund dieses Urteils inzwischen einen ersten Gesetzesentwurf (Ausführungsgesetz Schwangerschaftskonfliktgesetz , AG - SchKG) vor. Der Entwurf wird zur Zeit von den Beteiligten diskutiert. Nach Abschluss der Bewertungen soll das Gesetz zu Beginn des Jahres 2006 (ggf. modifiziert) in den Landtag eingebracht werden und zum 01.07.06 in Kraft treten.

 

Der Gesetzesentwurf sieht neben einer Neufassung der Versorgungsgebiete (zukünftig Ebene der Bezirksregierungen) eine möglichst ausgeglichene Verteilung zwischen den beiden Trägerbereichen (Beratungsstellen religiöser bzw. weltanschaulich neutraler Ausrichtung) im jeweiligen Versorgungsgebiet vor. Innerhalb dieser beiden Bereiche sollen die verschiedenen Träger gleichmäßig gefördert werden. Hierzu sieht der Entwurf eine konkrete Vorgehensweise hinsichtlich der „Auswahlkriterien bei Überversorgung“ vor.  Weiterhin soll in jedem Kreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt mindestens je 1 Vollzeitstelle Beratungskraft je Trägerbereich gefördert werden.

Die Landesförderung soll 80 % der angemessenen Personal- und Sachkosten betragen, erfolgt aber wie bisher pauschal.

 

Nach derzeitiger Einschätzung des Gesetzesentwurfs würden sich bei Inkrafttreten des Gesetzes voraussichtlich keine gravierenden Änderungen für die vom Kreis Coesfeld bisher geförderten staatlich anerkannten Beratungsstellen ergeben. 

 

Es liegen Anträge des Vereins Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V., des Diakonischen Werkes Steinfurt – Coesfeld – Borken und des Vereins Pro Familia
Münster e. V. auf einen die Landesförderung ergänzenden Zuschuss zu den Personalkosten der jeweiligen staatlich anerkannten Schwangeren – und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle durch den Kreis Coesfeld vor.

Die Inanspruchnahme der Beratungsstellen im Rahmen der allgemeinen Schwangerenberatung und der Schwangerschaftskonfliktberatung in 2004 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen (Daten zu Pro Familia beziehen sich ausschließlich auf Bürgerinnen des Kreises Coesfeld, die Daten der anderen Beratungsstellen auf das bisherige Versorgungsgebiet):

 

Aufgabe

Beratungsstelle

 

2004

Donum Vitae*

Diakonisches Werk*

Pro Familia*

Gesundheits-amt*

insgesamt

§ 2 SchKG

Beratungsfälle

 

142

 

197

 

46

 

93

 

478

§§ 5, 6 SchKG

Beratungsfälle

 

133

 

82

 

72

 

34

 

321

* Die Beratungsstellen sind personell mit Beratungsfachkräften unterschiedlich besetzt. Für diese Aufgaben stehen rechnerisch Donum Vitae 1,5 Stellen, dem Diakonischen Werk ca. 1,6 Stellen, Pro Familia (für den Kreis Coesfeld) eine 0,2 Stelle und dem Gesundheitsamt eine 0,5 Stelle zur Verfügung. Bei Donum Vitae und beim Diakonischen Werk werden diese Personalressourcen teilweise auch für die sexualpädagogische Präventionsarbeit eingesetzt (s.u.). 

 

 

Es wird vorgeschlagen, dass der Kreis Coesfeld ab 2006 einen Teil der ungedeckten Personalkosten für die staatlich anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen des Vereins Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V., des Diakonischen Werkes Steinfurt – Coesfeld – Borken und des Vereins Pro Familia Münster e. V. trägt.

Mit Rücksicht auf die angespannte finanzielle Lage des Kreises sollten die (freiwilligen) Zuschüsse zu den Personalkosten auf den seit Jahren „eingefrorenen“ Stand auch künftig begrenzt werden.


Unter Berücksichtigung der Landesförderung und von Eigenanteilen der Träger der Beratungsstellen sollten die Personalkostenzuschüsse – wie bisher -  folgendermaßen gewährt werden:

 

Donum Vitae
pauschaler Zuschuss bei 80 % Landesförderung und 5 % Eigenanteil für 1,5 Stellen für Beratungsfachkräfte und eine 0,5 Stelle Verwaltungskraft: 11.935.-- €

 

Diakonisches Werk

pauschaler Zuschuss bei 80 % Landesförderung und 10 % Eigenanteil für 1,0 Stelle für eine Beratungsfachkraft und eine 0,25 Stelle Verwaltungskraft: 4.880.-- €

 

Pro Familia 

Pauschaler Zuschuss bei 80 % Landesförderung und 5 % Eigenanteil für 8 Stunden wöchentlich für eine Beratungsfachkraft: 1.350.-- €             

 

Die detaillierte Berechnung der Personalkostenzuschüsse ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

2. Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung (zusätzlicher) sexualpädagogischer

    Präventionsarbeit

 

Der Kreis Coesfeld änderte seine freiwillige Förderpraxis in Folge des o. g. Urteils des BVerwG vom 03.07.2003. Die bis zum Jahr 2003 gewährten Sachkostenzuschüsse wurden gestrichen, weil die entsprechende Landesförderung hier höhere Beträge vorsah. Gleichzeitig wurde vom Kreistag beschlossen, die anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in die Lage zu versetzen, ihre präventive Arbeit in einem bestimmten Umfang, zu einem festgelegten Stundensatz (26,24 €) und bis zu einem Rechnungshöchstbetrag in der 2. Jahreshälfte 2004 und in 2005 auszuweiten. Abgerechnet werden nur tatsächlich durchgeführte sexualpädagogische Veranstaltungen. Um eine relativ gleichmäßige Verteilung des Angebots in der Fläche zu erreichen und bestimmte Prioritäten (Multiplikatorenschulungen, Schultypen, Alterklassen usw.) einheitlich zu setzen, wurden zudem Absprachen mit allen beteiligten Beratungsstellen getroffen.

 

Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die voraussichtlich in 2005 durchgeführten sexual-pädagogischen Veranstaltungen.

Aufgabe

Beratungsstelle

 

 

Donum Vitae*

Diakonie*

Pro

Familia

Gesund-

heitsamt

insgesamt

voraussichtliche sexual- päd. Veranstaltungen *

 

voraussichtlicher
Stundenumfang 2005

 

126

 

171

 

76

 

159

 

39

 

165

 

27

 

128

 

268

 

623

 

 

* Weil der Kreis in 2004 und 2005 davon ausging, dass die Präventionsarbeit des Vereins Donum Vitae und des Diakonischen Werkes bereits teilweise durch die Förderung der Personalkosten gesichert und ein Ausbau von Seiten des Kreises gewünscht war, konnten Donum Vitae und das Diakonische Werk bisher erst ab der 41. bzw. 61 Veranstaltung eine Einzelabrechnung zu Lasten des Kreises vornehmen (vg.. SV 6-0893)

 

Der Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) Coesfeld beantragt ebenfalls Mittel zur Förderung seiner Präventionsarbeit in 2006. Der SKF plant ein Angebot im Rahmen von sexual-pädagogischen Veranstaltungen in einem Gesamtumfang von bis zu 80 Stunden in 2006.

 

 

 

Die im 2. Halbjahr 2004 und in 2005 praktizierte Förderung zusätzlicher sexualpädagogischer Präventionsarbeit hat sich grundsätzlich bewährt. Die aufgrund des Haushaltsplangenehmigungsverfahrens erst mögliche Bescheiderteilung im Mai 2005, ungeplante Personalwechsel in den Beratungsstellen sowie begrenzte oder noch nicht abgestimmte Lehrplankapazitäten in den Schulen werden u.a. von den Beratungskräften als Gründe dafür genannt, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht komplett ausgeschöpft wurden.

 

Es wird vorgeschlagen, jede staatlich anerkannte Beratungsstelle (Donum Vitae, Diakonisches Werk, Pro Familia, Gesundheitsamt) auch künftig in die Lage zu versetzen, ihr Angebot, präventive Arbeit zu leisten, aufrecht zu erhalten bzw. auszuweiten.

Auch dem Antrag der allgemeinen Schwangerenberatungsstelle des Sozialdienstes katholischer Frauen Coesfeld (SKF), seine sexualpädagogischen Veranstaltungen quantitativ gegen Übernahme der Kosten durch den Kreis auszuweiten, sollte entsprochen werden.

 

Vergütet werden sollten wie bisher nur tatsächlich durchgeführte Veranstaltungen. Die Stundenvergütung sollte 26,24 € (Berechnung siehe Anlage 1) betragen. Mit diesem Stundensatz sind sämtliche Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Fahrtzeiten abgedeckt. Sach- und Gemeinkosten sollten nicht zusätzlich übernommen werden.


Bei Beibehaltung des bisher insgesamt vom Kreis Coesfeld für die Förderung der sexualpädagogischen Präventionsarbeit im Jahr zur Verfügung gestellten Betrages in Höhe von 25.190,40 €  wäre mit Rücksicht auf den Antrag des SKF Coesfeld eine geringfügige Umverteilung der Mittel auf die Beratungsstellen notwendig. Der Höchstbetrag, der zukünftig durch die Beratungsstellen für die (zusätzlichen) sexualpädagogischen Veranstaltungen abgerechnet werden kann, sollte für die staatlich anerkannten Beratungsstellen Donum Vitae, Diakonisches Werk, Pro Familia und Gesundheitsamt jeweils die Summe von jährlich

5.772,80 € (220 Stunden) und für den SKF Coesfeld die Summe von 2.099,20 € (80 Stunden) nicht überschreiten. Die Beratungsstellen erklärten sich in Vorgesprächen mit dieser Regelung einverstanden.

 

Damit die sexualpädagogische Arbeit auch im angestrebten Umfang erbracht wird, ist der Verwaltung das Recht einzuräumen, bei absehbarer ungleichmäßiger Inanspruchnahme der Mittel für die Präventionsarbeit durch die verschiedenen Beratungsstellen während eines laufenden Jahres in Absprache mit diesen eine Neu- bzw. Umverteilung vornehmen zu können. Gleiches sollte für den Fall gelten, dass weitere Schwangerenberatungsstellen im Kreis sich in diesem Aufgabenbereich engagieren möchten und ausreichend, absehbar im laufenden Jahr nicht mehr in voller Höhe in Anspruch genommene Mittel zur Verfügung stehen.

 

Die beiden staatlich anerkannten Beratungsstellen des Vereins Donum Vitae und des Diakonischen Werkes leisteten präventive Arbeit bereits bevor der Kreis Coesfeld den Ausbau forcierte. Teilweise erfolgte dieses auch mit Hilfe der vom Kreis Coesfeld gewährten Zuschüsse zu den Personalkosten (vgl. SV 6-0893). Die teilweise Übernahme der Personalkosten rechtfertigt weiterhin, dass bei Donum Vitae und beim Diakonischen Werk ein Teil des geleisteten Umfangs der Präventionsarbeit bereits als finanziert gilt und mit den zusätzlichen Mitteln des Kreises das Angebot darüber hinaus erweitert wird. Allerdings sollten mit Rücksicht auf die mittlerweile nahezu gleichstarke Personalausstattung und Inanspruchnahme hinsichtlich der weiteren Beratungsaufgaben auch beide Beratungsstellen gleichermaßen ab 2006 in die Lage versetzt werden, ab der 41.Veranstaltung gesondert abrechnen zu können.

 

Pro Familia konnte in der ersten Jahreshälfte 2004 unabhängig von der Förderung des Kreises 19 sexualpädagogische Veranstaltungen im Kreis Coesfeld durchführen. Dieses war nur aufgrund einer großzügigen Einzelspende eines Unternehmens möglich. Seit dem Sommer 2004 ist Pro Familia zur Wahrnehmung präventiver Arbeit im Kreisgebiet auf die Unterstützung des Kreises angewiesen.

Die Beratungsstelle des Gesundheitsamtes stieg in der 2. Jahreshälfte 2004 erstmalig in die klassische sexualpädagogische Arbeit ein. Zuvor konnte gegenüber dem Gesundheitsamt angemeldeter Beratungsbedarf der Schulen nur sehr eingeschränkt und nur bezogen auf die Aidsprävention und die Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten und unabhängig von der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nachgekommen werden. Die zur Verfügung gestellten Mittel zur Förderung der Präventionsarbeit werden zur Deckung der Kosten für die erforderliche Mehrarbeit (= tatsächlich durchgeführte Veranstaltungen) verwendet.
 

 

III. Alternativen

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

In 2006 stehen insgesamt 43.500.-- € zur Gewährung von Kreiszuschüssen an die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zur Verfügung.

 

Zur Finanzierung der Personalkostenzuschüsse an den Verein Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e.V., an das Diakonische Werk des Kirchenkreises Steinfurt – Coesfeld – Borken sowie an den Verein Pro Familia Münster e. V. werden 18.165.-- € benötigt.

 

Die Finanzierung  des Ausbaus der sexualpädagogischen Arbeit wird unter den genannten Bedingungen in 2006 bis zu 25.190,40 € (4 Beratungsstellen jeweils bis zu 5.772,80 € und

1 Beratungsstelle bis zu 2.099.20 €) kosten.


Die Förderung der Beratungsstellen wird künftig insgesamt Kosten bis zu einer Höhe von 43.355,40 € verursachen.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung über die Gewährung von Kreiszuschüssen ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Berechnung der Kreiszuschüsse für die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in 2005

Personalkosten

Berechnung erfolgte anhand des KGSt - Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“ 2001

 

 

Donum Vitae

ungedeckte Personalkosten für 1,5 Stellen Beratungsfachkräfte BAT IV b

(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 5 %)                                                   9.744.-- €

ungedeckte Personalkosten für 0,5 Stelle Verwaltungskraft BAT VII
(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 5 %)                                                   2.191.-- €

 

insgesamt                                                                                                                      11.935.-- €

 

 

Diakonisches Werk

ungedeckte Personalkosten für 1,0 Stellen Beratungsfachkraft BAT IV b

(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 10 %)                                                 4.176.-- €

ungedeckte Personalkosten für 0,25 Stelle Verwaltungskraft BAT VII
(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 10 %)                                                   704.-- €

 

insgesamt                                                                                                                        4.880.-- €

 

 

 

Pro Familia

ungedeckte Personalkosten für 8 Stunden/Woche Beratungsfachkraft BAT IV b

(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 5 %)   

                                         
insgesamt                                                                                                                        1.350.-- €     

 

 

 

 

 

Stundenvergütung für sexualpädagogische Präventionsarbeit

Berechnung erfolgte anhand des KGSt – Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“ 2003

 

Lt. Personalkostentabelle Stundenwert Beratungsfachkraft

(Sozialarbeiter/Sozialpädagogen) BAT IV b                                                                       32,80 €
(angerechnet Eigenanteil 20 % (= 6,56 €) in Anlehnung an Landesförderung) 

Stundenvergütung                                                                                                            26,24 €