Betreff
Bodenbelastungskarte Merfeld
Vorlage
SV-7-0320
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreis Coesfeld führt eine Datenauswertung auf der Grundlage der vorhandenen Geoinformationen durch, um daraus eine Eingrenzung der Gebiete mit potentiell erhöhten natürlichen Schwermetallbelastungen vornehmen zu können.

 

Die dafür erforderlichen Mittel werden aus dem vorhandenen Haushalt 2006 bestritten.

 

Aufgrund der Überschreitung der Maßnahmenwerte im Untersuchungsgebiet erarbeitet der Kreis Coesfeld in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer (Niederlassung Coesfeld) Bewirtschaftungs- und Anbauempfehlungen für die landwirtschaftliche Nutzung der betroffenen Flächen. Weitere Maßnahmen sind aus Sicht des Kreises Coesfeld im Rahmen Gefahrenabwehr zur Zeit nicht notwendig.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Mit der Sitzungsvorlage Nr. SV-6-0795 aus 2004 wurde die Erstellung einer digitalen Bodenbelastungskarte für das Kreisgebiet Coesfeld beraten. Die Erstellung einer Bodenbelastungskarte für das gesamte Kreisgebiet wurde jedoch aufgrund der kritischen Haushaltslage vor allem aber wegen der geringen industriellen Vornutzung sowie den bis dahin bekannten geringen geogenen Hintergrundwerten nicht vorrangig gesehen.

 

Im Rahmen des Datenaustausches mit dem Kreis Recklinghausen wurde der Kreis Coesfeld jedoch im Bereich der Heubachniederung auf Bodenbelastungen durch Arsen hingewiesen, welche die Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) überschreiten.

 

Im Rahmen der behördlichen Gefahrenermittelung nach § 9 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) wurde deshalb in 2005 eine Bodenbelastungskarte für den Teilabschnitt Haubachniederung / Merfelder Bruch erstellt. Die im Kreis Recklinghausen festgestellten erhöhten Arsengehalte wurden im Untersuchungsgebiet des Kreises Coesfeld bestätigt. Es wurden Spitzengehalte von 350 mg/kg Arsen in den oberflächennahen Böden gemessen. Damit liegen deutliche Überschreitungen des Maßnahmenwertes von 50 mg/kg Arsen (Königswasseraufschluss) bei Grünland und Äckern mit zeitweise reduzierenden Verhältnissen vor. Die festgestellten Arsengehalte in den Oberböden können bei Beweidung und konservativen Annahmen zur Verschmutzung oder direkter Bodenaufnahme durch Weidetiere zu Überschreitungen der Grenzwerte der Futtermittelverordnung führen.

 

Die festgestellten Überschreitungen der Maßnahmenwerte lassen sich unter Einsatz von geografischen Informationssystemen bei der Erstellung der digitalen Bodenbelastungskarte auf Teilflächen beschränken. Diese Möglichkeit besteht, da eine Abhängigkeit der Arsengehalte mit den vorhandenen Bodentypen, der Nutzung und im hohen Maße von der Lage und der Ausprägung des Grundwasserschwankungsbereiches festgestellt werden konnte. Die vorliegenden Erkenntnisse zeigen, dass die Arsengehalte sowohl in den Oberböden als auch in der Tiefe von den im Grundwasserschwankungsbereich ausgefallenen Eisenoxiden und –hydroxiden beeinflusst werden. Gelöste Arsenverbindungen im Grundwasser werden von den im Grundwasserschwankungsbereich ausgefallenen Eisenhydroxiden sorbiert, immobiliesiert und somit angereichert.

 

Im Rahmen der Sitzung wird der Sachverständige Dr. Reinirkens, Institut für Stadtökologie und Bodenschutz, Witten, die Ergebnisse der digitalen Bodenbelastungskarte für den Teilabschnitt Heubachniederung / Merfelder Bruch vorstellen. In der Anlage wird eine Kurzzusammenfassung der Ergebnisse beigefügt sowie eine Ergebniskarte mit der Abgrenzung von Flächen, bei denen Prüf- und Maßnahmenwertüberschreitungen für den Parameter Arsen vorliegen, vorgelegt.

 

 

II.  Lösung

 

Der Kreis Coesfeld wird für das gesamte Kreisgebiet ein Datenauswertung auf der Grundlage der vorhandenen Geoinformationen und der bekannten Zusammenhänge durchführen, um daraus eine Eingrenzung der Gebiete mit potentiell erhöhten natürlichen Schwermetallbelastungen vornehmen zu können.

 

Für die so identifizierten Gebiete bzw. Flächen mit potentiell erhöhten Schwermetallbelastungen wird im Jahr 2007 eine digitale Bodenbelastungskarte erstellt, um eine Abgrenzung von Flächen mit Prüf- und Maßnahmenwertüberschreitungen zu erhalten.

 

Für die Flächen mit bekannten Überschreitungen von Prüf- und Maßnahmenwerten der BBodSchV erarbeitet der Kreis Coesfeld - als zuständige Untere Bodenschutzbehörde - in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer (Niederlassung Coesfeld) Bewirtschaftungs- und Anbauempfehlungen für die landwirtschaftliche Nutzung der betroffenen Flächen. Weitere Maßnahmen sind aus Sicht des Kreises Coesfeld im Rahmen Gefahrenabwehr zur Zeit nicht notwendig.

 

 

III. Alternativen

 

Der Kreis Coesfeld führt die ihm gemäß § 9 ff. BBodSchG obliegenden Maßnahmen nicht durch. Auf entsprechende haftungsrechtliche Risiken wird verwiesen.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Kosten zu Ziffer II. Abs. 1 und Abs. 2 sind gemäß der zur Zeit gültigen Richtlinien des MUNLV NRW über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Bodenschutzes förderfähig. Der Fördersatz beträgt 80 %.

 

Die Kosten für die Datenauswertung auf der Grundlage der vorhandenen Geoinformationen zur Eingrenzung der Gebiete mit potentiell erhöhten natürlichen Schwermetallbelastungen nach Ziffer II. Abs. 1 werden auf ca. 25.000,00 € geschätzt. Bei einer 80% Förderung des Landes ergibt sich ein Eigenanteil von 5.000,00 €. Dieser Betrag wird von den geplanten Haushaltsmitteln im Budget 70 für das Jahr 2006 abgedeckt.

 

Als Folgekosten für das Jahr 2007 werden die Kosten für die Erstellung einer digitalen Bodenbelastungskarte in den Gebieten mit potentiell erhöhten, natürlichen Schwermetallbelastungen nach Ziffer II. Abs. 2 auf ca. 100.000,00 € geschätzt. Bei einer 80% Förderung des Landes würde sich ein Eigenanteil von ca. 20.000,00 € ergeben.

 

Entsprechende Zuwendungsanträge werden vom Kreis Coesfeld gestellt.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist nach § 26 KrO der Kreistag zuständig.

 

Anlagen:

 

 

Kurzgutachten „Arsengehalte im Merfelder Bruch“