Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld;
hier: Maßnahmen zur berufliche Eingliederung; Rückschau 2005
Vorlage
SV-7-0331
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne –

 

Der Bericht der Verwaltung über die erste Rückschau auf das Jahr 2005 wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

Der Kreis Coesfeld hat im engen Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden zum 01.01.2005 die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und damit die Verantwortung für die berufliche Eingliederung dieser Personengruppe übernommen.

 

Seit dem Beginn der Arbeitsmarktreform und der damit verbundenen Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sind die ersten Erfahrungen mit Umsetzung gemacht worden. In der Umstellungsphase haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte und Gemeinden sowie des Kreises Coesfeld eine beachtliche Leistung erbracht.

Für fast 5.000 Bedarfsgemeinschaften mit ca. 10.000 Leistungsberechtigten musste unter hohem Zeitdruck die neue Leistung berechnet werden. Zudem waren Strukturen neu zu schaffen bzw. neu anzupassen. So wurde u. a. kreisweit an über 100 Arbeitsplätzen die Fallmanagementsoftware CompASS zur Koordination der beruflichen Eingliederung und zur Unterstützung der Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt und der Erstellung der monatlichen Arbeitslosenstatistik installiert.

In enger Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden wurden insbesondere bisher die folgenden Erfolge erzielt: 

·        Über 1.100 Personen sind in ein Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden.

 

·        Über 900 arbeitsmarktnahe Leistungsberechtigte konnten zur Unterstützung Ihrer Eigeninitiative auf die Angebote der elf kommunalen Bewerberforen zurückgreifen.

 

.         Über 500 Personen haben einen PlusJob erhalten und bisher über 220.000 Stunden zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsgelegenheiten ausgeübt.

 

·        Über 45 verschiedene Maßnahmen und Förderinstrumente zur beruflichen Integration, von der Vermittlungsbörse für sehr arbeitsmarktnahe Kunden bis zu Projekten für sehr arbeitsmarktferne Kunden wurden konzipiert und umgesetzt und von über 1.600 Personen wahrgenommen.

 

Nicht zuletzt hierdurch konnte ab Juli 2005 der stetige Anstieg der Zahl der Bedarfsgemeinschaften gestoppt werden.

 

Trotz dieser Anfangserfolge wird jedoch auch künftig eine große Kraftanstrengung notwendig sein, um die Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld erfolgreich zu gestalten 

 

Im Rahmen der Sitzung werden Ihnen ergänzend hierzu Kennzahlen zum Stichtag 31.12.2005 vorgestellt.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die Ausführung der Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung erfolgte ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.