Beschlussvorschlag:
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf
der Neufassung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und
Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) für den
Kreis Coesfeld (Inkrafttreten: 01.10.2024) wird beschlossen.
Begründung:
I.
Problem / II.
Lösung
Nach § 39
Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bedürfen Beförderungsentgelte
und deren Änderung der Zustimmung der Genehmigungsbehörde. Mit der Zustimmung
sind die Beförderungsentgelte verbindlich. Genehmigungsbehörde für den Verkehr
mit Taxen ist der Kreis Coesfeld in seinem Gebiet. Der Kreis Coesfeld setzt
hierbei nach § 51 Absatz 1 PBefG i.V.m. § 4 Zuständigkeitsverordnung PBefG NRW
durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den
Taxenverkehr fest.
Die Beförderungsentgelte
müssen nach § 39 Absatz 2 PBefG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Lage des Unternehmers / der Unternehmerin angemessen sein. Zur Beurteilung der
Angemessenheit ist eine Abwägungsentscheidung zu treffen, mit der das
wirtschaftliche Interesse der Unternehmer/innen mit den öffentlichen
Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl – also dem Interesse an sicheren und
ausreichenden Beförderungsmöglichkeiten – in Ausgleich gebracht wird.
Das
Beförderungsentgelt setzt sich im Wesentlichen zusammen aus:
• einem Grundpreis
• einer Kilometergebühr
• einer Wartezeitgebühr
• Zuschlägen (z.B. für ein
Großraumfahrzeug)
• Anfahrtsgebühren
Hinsichtlich
des Grundpreises und der Kilometergebühr unterscheiden sich die anzuwendenden
Tarifsätze danach, ob die Fahrt am Tag, in der Nacht oder an einem Sonn- und
Feiertag stattfindet.
Die letzte
Anpassung des Taxentarifs im Kreis Coesfeld erfolgte zum 01.10.2022. Die
seinerzeit erfolgte Erhöhung basierte bereits auf der interkommunalen
Abstimmung der vier Münsterlandkreise und wurde mit leichten Abweichungen in
Teilbereichen nach oben seitens des Kreises Borken positiv und identisch in
allen vier Kreisen politisch beraten und beschlossen.
Der Verband
des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs NRW VSPV e.V. als Vertreter
der bei ihm angeschlossenen Taxenunternehmen beantragte mit Datum vom
10.01.2024 die Anpassung des Taxentarifs (für alle Münsterlandkreise).
Erstmalig ist hierbei zu berücksichtigen, dass die vorgeschlagenen Erhöhungen
seitens des Verbandes nicht linear gleichmäßig über alle Tarifpositionen
erfolgen. Hierzu erfolgt durch den Verband nachfolgende Erläuterung:
„Für die Unternehmer war es nach den bisherigen
Erfahrungen mit dem aktuellen Tarif wichtig, 5ct-Beträge zu vermeiden. Der
damit verbundene Aufwand beim Bargeldumgang wird als so hoch empfunden, dass in
einzelnen Fällen der Tabellenwerte ein Abrunden für die Unternehmer deutlich
hinnehmbarer erscheint als ein „unrunder“ Betrag. Dies trifft insbesondere auf
die Anfahrtsentgelte zu, die ohnehin eher wegen ihrer Steuerungswirkung und
weniger wegen ihres tatsächlichen Ansatzes Bedeutung haben. Im Bereich der
Sonderfahrzeuge sprach sich eine Mehrzahl von Unternehmern für einen runden,
griffigen Gesamtbetrag anstelle einer gleichlaufenden Erhöhung aus. Bislang
wurde im Bereich der Wartezeitgebühr nicht zwischen Tag und Nacht
differenziert. Gerade nachts ist die Personalstunde allerdings teurer, zudem
sind die Wartezeiten dann seltener verkehrsbedingt als vom Fahrgast
verschuldet, so dass eine Differenzierung geboten erscheint.“
Die
Tarifstruktur würde sich damit nach dem derzeitigen Vorschlag folgendermaßen
gestalten:
Tarifbestandteil |
COE, ST, WAF aktuell |
BOR aktuell |
BOR, COE, ST, WAF neu |
COE, ST, WAF Steigerung |
BOR Steigerung |
|
Grundpreis |
06.00-22.00 Uhr an Werktagen |
4,05 € |
4,15 € |
4,30 € |
6,2% |
3,6% |
22.00-06.00 Uhr an Werktagen;24 Stunden an Sonntagen und Feiertagen |
4,50 € |
4,65 € |
4,80 € |
6,7% |
3,2% |
|
Grundpreis beim Großraumtaxi bei Antritt der Fahrt mit mehr als 4
Fahrgästen + Anforderung als Inklusionstaxi |
06.00-22.00 Uhr an Werktagen |
9,65 € |
10,00 € |
10,00 € |
3,6% |
0,0% |
22.00-06.00 Uhr an Werktagen;24 Stunden an Sonntagen und Feiertagen |
10,10 € |
10,45 € |
10,50 € |
4,0% |
0,5% |
|
Beförderungsentgelt je gefahrene km |
06.00-22.00 Uhr an Werktagen |
2,40 € |
2,50 € |
2,60 € |
8,3% |
4,0% |
22.00-06.00 Uhr an Werktagen;24 Stunden an Sonntagen und Feiertagen |
2,55 € |
2,60 € |
2,70 € |
5,9% |
3,8% |
|
Beförderungsentgelt Anfahrten je km |
06.00-22.00 Uhr an Werktagen |
1,20 € |
1,25 € |
1,30 € |
8,3% |
4,0% |
22.00-06.00 Uhr an Werktagen;24 Stunden an Sonntagen und Feiertagen |
1,25 € |
1,30 € |
1,30 € |
4,0% |
0,0% |
|
Wartezeitgebühr je Stunde |
06.00-22.00 Uhr an Werktagen |
37,95 € |
39,25 € |
40,00 € |
5,4% |
1,9% |
22.00-06.00 Uhr an Werktagen;24 Stunden an Sonntagen und Feiertagen |
37,95 € |
39,25 € |
42,00 € |
10,7% |
7,0% |
Auch im
Vorfeld und im Nachgang der aktuellen Antragstellung durch den Verband vom
26.01.2024 erfolgte eine interne Abstimmung der Münsterlandkreise auf
Facharbeitsebene, um wie in den Vorjahren das Ziel eines möglichst
einheitlichen Taxentarifs für die Bürgerinnen und Bürger im Münsterland
gewährleisten zu können. Auf Basis des gemeinsamen Austausches mit dem VSPV und
den Münsterlandkreisen sollen die Tarifpositionen entsprechend dem Vorschlag
des Verbandes zum Spätsommer 2024 erhöht werden. Die hierbei vom Verband
beantragte Erhöhung von durchschnittlich ca. 7,5 % wird hierbei als
wirtschaftlich angemessen, vertretbar und für die Sicherstellung des
Taxengewerbes in den Münsterlandkreisen als notwendig erachtet. Die Erhöhung
soll auch künftige Preisentwicklung in 2025 berücksichtigen.
Ebenfalls
soll in Abstimmung mit den Taxen-Unternehmen im Kreis Borken der dort bisherig
höhere Betrag in einzelnen Tarifstellen zu Gunsten eines einheitlichen
Taxentarifes im Münsterland abgeschmolzen werden; d.h. die Tariferhöhung fällt
im Kreis Borken in einzelnen Positionen geringer aus.
Im Kreis
Coesfeld endete die Anhörungsfrist der zu beteiligenden Institutionen am
05.03.2024. Hierbei sprach sich die Mehrheit der Taxenunternehmen für die
beantragte Erhöhung aus, lediglich ein Unternehmen befürwortete die
Beibehaltung des aktuellen Tarifs. Ein ähnliches Bild ergab die Abfrage bei den
11 kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Auch hier befürworte die Mehrheit
die vorgeschlagene Erhöhung des Tarifes, eine Gemeinde sprach sich für die
Beibehaltung des aktuellen Tarifes aus, eine Gemeinde sprach sich für eine
reduzierte Tariferhöhung aus.
Einwendungen
gegen die beantragten Tarifanpassungen wurden ferner weder seitens der
Bezirksregierung (Arbeitsschutz), des Eichamtes noch der Industrie- und
Handelskammer vorgetragen. Vielmehr begrüßen und unterstützen sowohl das
Eichamt, als auch die IHK ausdrücklich das Bestreben einer einheitlichen
Erhöhung bzw. einer Vergleichbarkeit der Tarife innerhalb des strukturell und
räumlich vergleichbaren Münsterlandes.
Der
Vergleich der Anhörungsergebnisse durch die vier Münsterlandkreise ergab
hierbei ein sehr einheitliches Bild, bei dem sich sowohl die Mehrheit der
Unternehmen, als auch die Mehrheit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
jeweils für die beantragte Tarifanpassung ausgesprochen haben.
Unter
Berücksichtigung der Rückmeldungen aus den Anhörungsverfahren wird daher, zur
weiteren einheitlichen Tarifgestaltung, eine Erhöhung des Taxentarifes zum
01.10.2024 entsprechend des Antrages vom VSPV vorgeschlagen. Mit dem Termin
01.10.2024 ist gewährleistet, dass ausreichend Zeit für die Vorbereitung der
Umstellung auf alle erforderlichen Schritte (wie die Veröffentlichung des
Beschlusses und die Abstimmung mit dem Eichamt usw.) zur Verfügung steht.
III. Alternativen
Fortführung
des aktuell gültigen Taxentarifes.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Durch die
Neufassung des Taxentarifes entstehen für den Kreis Coesfeld keine Kosten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die
Zuständigkeit des Kreistages für die Entscheidung ergibt sich aus § 26 Abs. 1 f
der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Anlagen:
Entwurf Taxentarifordnung 2024