Betreff
Neufassung des Taxentarifes für den Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-10-1220
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Neufassung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) für den Kreis Coesfeld (Inkrafttreten: 01.10.2024) wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

I.               Problem / II. Lösung

Nach § 39 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bedürfen Beförderungsentgelte und deren Änderung der Zustimmung der Genehmigungsbehörde. Mit der Zustimmung sind die Beförderungsentgelte verbindlich. Genehmigungsbehörde für den Verkehr mit Taxen ist der Kreis Coesfeld in seinem Gebiet. Der Kreis Coesfeld setzt hierbei nach § 51 Absatz 1 PBefG i.V.m. § 4 Zuständigkeitsverordnung PBefG NRW durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Taxenverkehr fest.

Die Beförderungsentgelte müssen nach § 39 Absatz 2 PBefG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmers / der Unternehmerin angemessen sein. Zur Beurteilung der Angemessenheit ist eine Abwägungsentscheidung zu treffen, mit der das wirtschaftliche Interesse der Unternehmer/innen mit den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Gemeinwohl – also dem Interesse an sicheren und ausreichenden Beförderungsmöglichkeiten – in Ausgleich gebracht wird.

Das Beförderungsentgelt setzt sich im Wesentlichen zusammen aus:

             einem Grundpreis

             einer Kilometergebühr

             einer Wartezeitgebühr

             Zuschlägen (z.B. für ein Großraumfahrzeug)

             Anfahrtsgebühren

 

Hinsichtlich des Grundpreises und der Kilometergebühr unterscheiden sich die anzuwendenden Tarifsätze danach, ob die Fahrt am Tag, in der Nacht oder an einem Sonn- und Feiertag stattfindet.

 

Die letzte Anpassung des Taxentarifs im Kreis Coesfeld erfolgte zum 01.10.2022. Die seinerzeit erfolgte Erhöhung basierte bereits auf der interkommunalen Abstimmung der vier Münsterlandkreise und wurde mit leichten Abweichungen in Teilbereichen nach oben seitens des Kreises Borken positiv und identisch in allen vier Kreisen politisch beraten und beschlossen.

Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs NRW VSPV e.V. als Vertreter der bei ihm angeschlossenen Taxenunternehmen beantragte mit Datum vom 10.01.2024 die Anpassung des Taxentarifs (für alle Münsterlandkreise). Erstmalig ist hierbei zu berücksichtigen, dass die vorgeschlagenen Erhöhungen seitens des Verbandes nicht linear gleichmäßig über alle Tarifpositionen erfolgen. Hierzu erfolgt durch den Verband nachfolgende Erläuterung:

„Für die Unternehmer war es nach den bisherigen Erfahrungen mit dem aktuellen Tarif wichtig, 5ct-Beträge zu vermeiden. Der damit verbundene Aufwand beim Bargeldumgang wird als so hoch empfunden, dass in einzelnen Fällen der Tabellenwerte ein Abrunden für die Unternehmer deutlich hinnehmbarer erscheint als ein „unrunder“ Betrag. Dies trifft insbesondere auf die Anfahrtsentgelte zu, die ohnehin eher wegen ihrer Steuerungswirkung und weniger wegen ihres tatsächlichen Ansatzes Bedeutung haben. Im Bereich der Sonderfahrzeuge sprach sich eine Mehrzahl von Unternehmern für einen runden, griffigen Gesamtbetrag anstelle einer gleichlaufenden Erhöhung aus. Bislang wurde im Bereich der Wartezeitgebühr nicht zwischen Tag und Nacht differenziert. Gerade nachts ist die Personalstunde allerdings teurer, zudem sind die Wartezeiten dann seltener verkehrsbedingt als vom Fahrgast verschuldet, so dass eine Differenzierung geboten erscheint.“

Die Tarifstruktur würde sich damit nach dem derzeitigen Vorschlag folgendermaßen gestalten:

Tarifbestandteil

COE, ST, WAF

aktuell

BOR

aktuell

BOR, COE, ST, WAF neu

COE, ST, WAF

Steigerung

BOR

Steigerung

Grundpreis

06.00-22.00 Uhr an Werktagen

4,05 €

4,15 €

4,30 €

6,2%

3,6%

22.00-06.00 Uhr an Werktagen;24 Stunden an Sonntagen und Feiertagen

4,50 €

4,65 €

4,80 €

6,7%

3,2%

Grundpreis beim Großraumtaxi bei Antritt der Fahrt mit mehr als 4 Fahrgästen + Anforderung als Inklusionstaxi

06.00-22.00 Uhr an Werktagen

9,65 €

10,00 €

10,00 €

3,6%

0,0%

22.00-06.00 Uhr an Werktagen;24 Stunden an Sonntagen und Feiertagen

10,10 €

10,45 €

10,50 €

4,0%

0,5%

Beförderungsentgelt je gefahrene km

06.00-22.00 Uhr an Werktagen

2,40 €

2,50 €

2,60 €

8,3%

4,0%

22.00-06.00 Uhr an Werktagen;24 Stunden an Sonntagen und Feiertagen

2,55 €

2,60 €

2,70 €

5,9%

3,8%

Beförderungsentgelt Anfahrten je km

06.00-22.00 Uhr an Werktagen

1,20 €

1,25 €

1,30 €

8,3%

4,0%

22.00-06.00 Uhr an Werktagen;24 Stunden an Sonntagen und Feiertagen

1,25 €

1,30 €

1,30 €

4,0%

0,0%

Wartezeitgebühr je Stunde

06.00-22.00 Uhr an Werktagen

37,95 €

39,25 €

40,00 €

5,4%

1,9%

22.00-06.00 Uhr an Werktagen;24 Stunden an Sonntagen und Feiertagen

37,95 €

39,25 €

42,00 €

10,7%

7,0%

 

Auch im Vorfeld und im Nachgang der aktuellen Antragstellung durch den Verband vom 26.01.2024 erfolgte eine interne Abstimmung der Münsterlandkreise auf Facharbeitsebene, um wie in den Vorjahren das Ziel eines möglichst einheitlichen Taxentarifs für die Bürgerinnen und Bürger im Münsterland gewährleisten zu können. Auf Basis des gemeinsamen Austausches mit dem VSPV und den Münsterlandkreisen sollen die Tarifpositionen entsprechend dem Vorschlag des Verbandes zum Spätsommer 2024 erhöht werden. Die hierbei vom Verband beantragte Erhöhung von durchschnittlich ca. 7,5 % wird hierbei als wirtschaftlich angemessen, vertretbar und für die Sicherstellung des Taxengewerbes in den Münsterlandkreisen als notwendig erachtet. Die Erhöhung soll auch künftige Preisentwicklung in 2025 berücksichtigen.

Ebenfalls soll in Abstimmung mit den Taxen-Unternehmen im Kreis Borken der dort bisherig höhere Betrag in einzelnen Tarifstellen zu Gunsten eines einheitlichen Taxentarifes im Münsterland abgeschmolzen werden; d.h. die Tariferhöhung fällt im Kreis Borken in einzelnen Positionen geringer aus.

Im Kreis Coesfeld endete die Anhörungsfrist der zu beteiligenden Institutionen am 05.03.2024. Hierbei sprach sich die Mehrheit der Taxenunternehmen für die beantragte Erhöhung aus, lediglich ein Unternehmen befürwortete die Beibehaltung des aktuellen Tarifs. Ein ähnliches Bild ergab die Abfrage bei den 11 kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Auch hier befürworte die Mehrheit die vorgeschlagene Erhöhung des Tarifes, eine Gemeinde sprach sich für die Beibehaltung des aktuellen Tarifes aus, eine Gemeinde sprach sich für eine reduzierte Tariferhöhung aus.

Einwendungen gegen die beantragten Tarifanpassungen wurden ferner weder seitens der Bezirksregierung (Arbeitsschutz), des Eichamtes noch der Industrie- und Handelskammer vorgetragen. Vielmehr begrüßen und unterstützen sowohl das Eichamt, als auch die IHK ausdrücklich das Bestreben einer einheitlichen Erhöhung bzw. einer Vergleichbarkeit der Tarife innerhalb des strukturell und räumlich vergleichbaren Münsterlandes.

Der Vergleich der Anhörungsergebnisse durch die vier Münsterlandkreise ergab hierbei ein sehr einheitliches Bild, bei dem sich sowohl die Mehrheit der Unternehmen, als auch die Mehrheit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden jeweils für die beantragte Tarifanpassung ausgesprochen haben.

Unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus den Anhörungsverfahren wird daher, zur weiteren einheitlichen Tarifgestaltung, eine Erhöhung des Taxentarifes zum 01.10.2024 entsprechend des Antrages vom VSPV vorgeschlagen. Mit dem Termin 01.10.2024 ist gewährleistet, dass ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Umstellung auf alle erforderlichen Schritte (wie die Veröffentlichung des Beschlusses und die Abstimmung mit dem Eichamt usw.) zur Verfügung steht.

 

III. Alternativen

Fortführung des aktuell gültigen Taxentarifes.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Durch die Neufassung des Taxentarifes entstehen für den Kreis Coesfeld keine Kosten.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages für die Entscheidung ergibt sich aus § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Anlagen:

 

Entwurf Taxentarifordnung 2024