Beschlussvorschlag:
Die im vorliegenden Produkt- und Finanzbericht II/2003 gemachten Darstellungen werden, bezogen auf das Budget 251 und den Produktbereich 051 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, zur Kenntnis genommen
Begründung:
I. Problem
Der Produkt- und Finanzbericht für das 2. Trimester 2003 zum Stichtag 31.08.2003 liegt allen Kreistagsabgeordneten vor.
Aus den Darstellungen des Produkt- und Finanzberichts ergeben sich möglicherweise Konsequenzen für die Steuerung der Produkte im Produktbereich 051 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.
II. Lösung
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die ausgewiesenen Darstellungen im Produkt- und Finanzbericht, bezogen auf das Budget 251 und den Produktbereich 051 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, zur Kenntnis.
III. Alternativen / IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Änderungen von Standards haben möglicherweise Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 051 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und möglicherweise auf den Gesamthaushalt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld.
Anmerkung:
Für die sachkundigen Bürger des Jugendhilfeausschusses ist ein Auszug des Finanzberichtes zum Stand 31.08.2003 beigefügt.